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NoVA neu: Berechnung nur mehr über den CO2-Ausstoß


Eine radikale Vereinfachung in der Berechnung soll die Normverbrauchsabgabe erfahren. So wird die beim Kauf oder Import fällige Summe nur noch anhand des Kohlendioxid-Ausstoßes berechnet, die bisherige Formel über den Normverbrauch fällt weg. Auch wird damit die Unterscheidung zwischen Diesel- und Benzinmodellen aufgehoben. Außerdem fällt §6a des Normverbrauchsabgabengesetzes weg, das heißt Bonus- und Malusregelung entfallen offenbar ersatzlos.

Konkret lautet die Formel für die Berechnung der NoVA nun:
[(CO2-Emission in g/km) – 90] : 5 = Prozentsatz, der jeweils auf- oder abgerundet wird.

Davon abgezogen wird ein Bonus von bis zu 300,– Euro, wobei die genauen Bedingungen hierzu noch nicht bekannt sind. In jedem Fall gibt es einen Bonus von 500,– Euro für “mit umweltfreundlichem Antriebsmotor” – gemeint sind damit Hybridautos, sowie Fahrzeuge, die mit Ethanol, Gas oder Wasserstoff fahren). Dieser Bonus ist nicht mit dem erstgenannten Bonus kumulierbar. Der Höchststeuersatz beträgt nun ganze 30 Prozent, anstatt wie bisher 16 Prozent.

Einige Beispiele für die NoVA-Berechnung:
VW Golf 1,6 TDI Cool: 66 kW, 98 g CO2 pro km
Nettopreis: 17.139,42 Euro
Bruttopreis bisher: 21.030,-
NoVA 2014: (98 - 90) : 5 = 1,6 / gerundet 2 %
Bruttopreis 2014: 20.978,- Euro (eventuell abzgl. 300,- Euro)

Lancia Thema 3,0 Multijet II Gold: 140 kW, 185 g CO2 pro km
Nettopreis: 34.587,12 Euro
Bruttopreis bisher: 47.155,-
NoVA 2014: (185 - 90) : 5 = 19 %
Bruttopreis 2014: 49.390,- Euro (eventuell abzgl. 300,- Euro)

Lada Niva: 61 kW, 225 g CO2 pro km
Nettopreis: 9.129,79 Euro
Bruttopreis bisher: 16.490,- Euro
NoVA 2014: (225 - 90) : 5 = 27 %
Bruttopreis 2014: 13.913,-
> Der Wegfall des Malus führt dazu, dass der trinkfeste Lada Niva nun billiger kommt, als zuvor. Hier wird es wohl noch zu Überarbeitungen des Gesetzesentwurfes kommen.

Neuigkeiten auch bei der motorbezogenen Versicherungssteuer
Die motorbezogene Versicherungssteuer betrug bisher [(Leistung in kW) – 24] * 0,55 Euro pro Monat bei jährlicher Zahlungsweise*. Dieser Steuersatz wird nun erhöht und zusätzlich nach Leistung gestaffelt:
  • für die ersten 24 Kilowatt ist keine Steuer zu entrichten
  • für die weiteren 66 kW (also bis zu einer Motorleistung von 90 kW (122 PS) sind 0,62 Euro pro kW und Monat zu bezahlen
  • für die weiteren 20 kW (also bis zu einer Motorleistung von 110 kW (150 PS) sind 0,66 Euro pro kW und Monat zu bezahlen
  • für jedes darüber hinausgehende Kilowatt sind 0,75 Euro pro kW und Monat zu bezahlen. Das heißt, Fahrzeuge über 110 kW (150 PS) werden empfindlich teurer.
*Bei monatlicher Zahlung erhöhen sich die Beträge, wie bisher, um jeweils 10 %.

Quelle: http://www.autorevue.at/aktuelles/berechnung-nova-motorbezogene-versicherungssteuer.html




Winterreifenpflicht!


Sehr geehrter Kunde, wir möchten besonders auf die oft nicht so ernst genommene Winterreifenpflicht hinweisen, welche jährlich, seit 01.01.2008 auch für PKW/Kombi und LKW bis 3,5t Gesamtgewicht gilt.

Eine Missachtung dieser Vorschrift kann auch gravierende Folgen im Leistungsfall durch den Versicherer ergeben!
Je nach vorgewiesener Fahrlässigkeit kann es in der Kfz-Haftpflichtversicherung zu einem Regress bzw. Teilverschulden führen, sowie zu einer Ablehnung im Kasko-Leistungsbereiches kommen.

Im jeden Fall muss der Kunde beweisen, dass der Unfall, auch unter Einhaltung der Vorschriften, nicht zu vermeiden gewesen wäre (sogenannte umgekehrte Beweispflicht)!

In der Praxis ergibt sich daraus ein sich langer und verzögernder Weg über das Gericht, um etwaig doch Recht zugesprochen zu bekommen!

Wir empfehlen daher, rechtzeitig ordnungsgemäß die Winterreifen zu montieren, damit es im Schadensfall zu keinen bösartigen „Überraschungen“ führt!

Anbei näherer Informationen zur Winterreifen-Pflicht:
-) Gesetzestext vom 20.12.2007: Download
-) Winterreifenpflicht PKW (Quelle): http://www.winterreifen-pflicht.at/winterreifenpflicht.html




Selbstbucher unterschätzen Reiserisiken


Europäische Reiseversicherung: 80 Prozent glauben sich durch e-Card ausreichend geschützt, in Spanien arbeiten Ärzte und Spitäler immer öfter nur gegen Vorauskassa oder wenn man eine Reiseversicherung hat

„85 Prozent aller selbst organisierten Urlaubsreisen werden ohne oder nur mit einem unzureichenden Versicherungsschutz unternommen. Den Menschen ist dabei oft nicht bewusst welche Risiken sie dadurch in Kauf nehmen“, informiert Dr. Martin Sturzlbaum, Vorstandsvorsitzender der Europäischen Reiseversicherung.