RATIO Versicherung Vorsorgen mit Vernunft

Zulassungsstelle für
Deutschlandsberg, Leibnitz, Graz Stadt und Graz-Umgebung



Öffnungszeiten


Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:30 und 13:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

Tel.Nr. (03466) 42251-10
Fax-Nr. (03466) 42251-4
e-mail: regina-maria.froehlich@generali.com

Anmeldekosten


Anmeldung PKW/LKW mit neuem Kennzeichen EUR 200,50 / mit altem Kennzeichen EUR 177,50
Anmeldung Anhänger mit neuem Kennzeichen EUR 189,00
Anmeldung Moped mit neuem Kennzeichen EUR 186,00
Anmeldung Motorrad mit neuem Kennzeichen EUR 190,50

Zusätzliche Kosten für Wunschkennzeichen:
Antrag bei BH € 228,30
Wunschkennzeichen Verlängerung € 214,00



Kaufvertrag oder Rechnung sind im Original bei der Anmeldung vorzulegen; Benutzungsbewillung bei Leasinggeschäft kann direkt von der Lesingfirma an die Zulassungsstelle gefaxt oder gemailt werden.
zum Kaufvertrag »


Wenn der Antragsteller bei der Anmeldung nicht persönlich anwesend ist, dann ist eine unterschriebene Vollmacht mitzubringen.


Bei Verlust von Zulassungsschein Teil 1 oder Teil 2 kann bei der Zulassungsstelle kostenlos ein Duplikat ausgedruckt werden. Bitte Typenschein und unterschriebenes Formular zur Zulassungsstelle mitbringen.
zum Formular »

Anmeldung eins Fahrzeuges auf einen Minderjährigen


Motorfahrräder -> können frühestens 2 Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahres mit einer Zustimmmungserklärung des Erziehungsberechtigen angemeldet werden.
PKW - M1 -> können ab 19.1.2013 bereits sechs Monate nach Vollendung des 15. Lebensjahres mit einer Zustimmmungserklärung des Erziehungsberechtigen angemeldet werden.
  1. Bei der Zulassung auf einen unbehinderten Minderjährigen ist unter Berücksichtigung der Altersangaben zum FSG erforderlich:
    1. Erklärung über die Vertretungsbefugnis (des beantragenden Elternteiles)
    2. Zustimmung zur Zulassung (des beantragenden Elternteiles)
    3. Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung nach § 154 Abs. 3 ABGB
  2. Bei der Zulassung auf einen behinderten Minderjährigen ist erforderlich:
    1. Erklärung über die Vertretungsbefugnis (des beantragenden Elternteiles)
    2. Zustimmung zur Zulassung (des beantragenden Elternteiles)
    3. Nachweis der Behinderung (Behindertenausweis, Behindertenpass, etc. zum Akt nehmen)

Scheckkartenzulassungsschein


Antrag bei laufender Zulassung
Der Antrag auf Scheckkartenzulassungsschein kann vom Zulassungsbesitzer selbst oder von seinem Bevollmächtigten gestellt werden.
Der Kostenersatz von € 25,50 ist sofort zu entrichten.
Der unbefristete Teil I der bestehenden Zulassung ist vorzulegen und einzuziehen (bei Wechselkennzeichen immer alle Teile I).
Der befristete Teil I der Zulassungsbescheinigung ist bis zum Einlangen des Scheckkartenzulassungsscheines, längstens aber 8 Wochen, gültig.
Das Beiblatt gehört ins Fahrzeug (am besten zu Unfallbericht und Grüner Karte ins Handschuhfach).
Das Merkblatt informiert über Fristen, Gültigkeit und Zustellung.

Antrag im Zuge einer Anmeldung
Der Antrag auf Scheckkartenzulassungsschein kann vom Zulassungsbesitzer selbst oder von seinem Bevollmächtigten gestellt werden.
Der Kostenersatz von € 25,50 ist sofort zu entrichten.
Der befristete Teil I der Zulassungsbescheinigung ist bis zum Einlangen des Scheckkartenzulassungsscheines, längstens aber 8 Wochen, gültig.
Das Beiblatt gehört ins Fahrzeug (am besten zu Unfallbericht und Grüner Karte ins Handschuhfach).
Das Merkblatt informiert über Fristen, Gültigkeit und Zustellung.

Für nähere Informationen können Sie HIER direkt mit der Zulassungsstelle Kontakt aufnehmen.

Wichtiges für Ihre Reise: Neuerungen für Reisende 2013
Was Sie zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen mitführen sollten:

Kontakt Deutschlandsberg » Kontakt Eibiswald »