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Europa Rechtsschutz für den Privatbereich, Beruf und
Verkehr (Arbeitnehmer)
Top
Rechtsschutz für Unternehmen (Firmen Rechtsschutz)
Top
Rechtsschutz für den Landwirt und seine Familie
Top-Rechtsschutz
für Fahrzeug-Werkstätten mit/ohne Händler-Rechtsschutz
Top
Rechtsschutz für Fahrschulen
Europa
Rechtsschutz für den Arzt als Dienstnehmer
Top
Rechtsschutz für praktischen Arzte, Facharzt und Tierarzt
Top
Rechtsschutz für ärzliche Direktoren, Primarärzte
und Oberärzte
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Europa Rechtsschutz für den Privatbereich, Beruf und
Verkehr (Arbeitnehmer) |
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
Versicherungsschutz haben
der
Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft
mit ihm lebender Ehegatte oder Lebensgefährte;
deren
minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-,
Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder nur, wenn sie
in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer
leben);
deren
volljährige Kinder, wenn sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und
Familienbeihilfe bezogen wird.
im
privaten Lebensbereich
als
Arbeitnehmer
als
Arbeitgeber von Hauspersonal
als
Lenker von Motorfahrzeugen
bei
Einschluss Fahrzeug-RS mit Fahrzeugvertrags-RS
als
Eigentümer, Halter, Zulassungsbesitzer, Leasingnehmer
von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang
mit einer selbständigen oder freiberuflichen
Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen!
Grunddeckung
Lenker-Rechtsschutz
Schadenersatz-
und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz;
bei öffentlichen-rechtlichen Arbeits-verhältnissen
besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung
rechtlicher Interessen bezüglich dienst-, besoldungs-
und pensionsrechtlicher Ansprüche sowie für
Disziplinarverfahren
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz
Allgemeiner
Vertrags-Rechtsschutz
Rechtsschutz
für Grundstückseigentum und Miete. Für
einen Versicherten als Eigentümer oder Mieter
eines im Antrag näher bezeichneten, ausschließlich
eigenen Wohnzwecken dienenden Einfamilienhauses oder
einer solchen Wohnung samt einer dazugehörigen
Garage bzw. Abstellplatz.
Erweiterungsmöglichkeiten
Fahrzeug-Rechtsschutz
mit Fahrzeugvertrags-Rechtsschutz
Rechtsschutz
aus Erb- und Familienrecht
Versicherungsschutz
für Nebenerwerbslandwirte (Angabe am Antrag erforderlich)
Besondere Vereinbarung: Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
für Nebenerwerbs-landwirte (landwirtschaftlicher
Betrieb bis 2 ha) ist prämienfrei mitversichert.
Rechtsschutz
für Grundstückseigentum und Miete, Einschluss
weiterer privat genutzter Wohnobjekte
Ausschlussmöglichkeiten
Arbeitsgerichts-RS
Rechtsschutz
für Grundstückseigentum und Miete
Hinweise
Wenn ein Ehegatte bzw. Lebensgefährte eine selbständige
oder freiberufliche Tätigkeit ausübt, gilt
der Versicherungsschutz für den Ehegatten/Lebensgefährten
nur für den Privat-bereich.
Selbstbeteiligung
Gegen einen Prämiennachlass von 10 % kann pro
Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung von 10 %
der Schadenleistung, mindestens aber 0,5% der Versicherungssumme
vereinbart werden; die Selbstbeteiligung entfällt,
wenn der Versicherungsnehmer einen vom Versicherer
vorgeschlagenen Anwalt wählt.
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Top Rechtsschutz für Unternehmen (Firmen Rechtsschutz) |
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Grunddeckung für den Betrieb
Schadenersatz-
und Straf-Rechtsschutz
Bei den Branchentarifen I und II umfasst der Versicherungsschutz
auch die Kosten der Gegenprobenuntersuchung, wenn
bezüglich der gezogenen Probe ein unter Deckung
fallendes Strafverfahren nach dem LMG eingeleitet
wird.
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz
In der Variante mit AVRS
Allgemeiner
Vertrags-Rechtsschutz
Bei der Branchengruppe IV umfaßt der Versicherungsschutz
auch die Wahrung rechtlicher Interessen aus dem Bereich
des Handelsvertreterrechtes.
Für den Dienstnehmer
(im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den
versicherten Betrieb):
Schadenersatz
und Straf-Rechtsschutz
Bei den Branchengruppen I und II umfasst der Versicherungsschutz
auch die Kosten der Gegenprobenuntersuchung, wenn
bezüglich der gezogenen Probe ein unter Deckung
fallendes Strafverfahren nach dem LMG eingeleitet
wird.
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Für den Betriebsinhaber und seine Familie
Mitversichert sind, sofern sie nicht oder unselbständig
erwerbstätig sind:
auch
der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher
Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte;
deren
minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-,
Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn
sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer
leben);
deren
volljährige Kinder, wenn sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und
Familienbeihilfe bezogen wird.
Schadenersatz-
und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz
In der Variante mit AVRS
Allgemeiner
Vertrags-Rechtsschutz
Anstelle des Betriebsinhabers und seiner Familie treten
bei
einer OHG ein namentlich genannter Gesellschafter,
bei
einer KG, GesmbH und einer Genossenschaft ein namentlich
angeführter Geschäftsführer oder der
Vorstand und
bei
einer AG die Vorstandsmitglieder und jeweils deren
Familien.
Erweiterungsmöglichkeiten
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und
Miete - Betrieb (gewerblich genutzte überdachte
Einheit - eine privat genutzte Wohneinheit bzw. Grundstück
samt einer dazugehörigen Garage/Abstellplatz
ist prämienfrei mitversichert)
Rechtsschutz
für Grundstückseigentum und Miete - Privat
(privat genutzte Wohneinheiten)
Selbstbeteiligung
Pro Versicherungsfall 20% der Schadenleistung, mindestens
aber 1% der Versicherungs-summe; die Selbstbeteiligung
entfällt, wenn der Versicherungsnehmer einen
vom Versicherer vorgeschlagenen Anwalt wählt.
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Top
Rechtsschutz für den Landwirt und seine Familie
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Grunddeckung für den Betrieb
Schadenersatz-
und Straf-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Kosten der
Gegenprobenuntersuchung, wenn bezüglich der gezogenen
Probe ein unter Deckung fallendes Strafverfahren nach
dem LMG eingeleitet wird.
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz
Fahrzeug-Rechtsschutz
für alle selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und
Landkraftfahrzeuge, die nicht der Zulassung unterliegen
Rechtsschutz
für Grundstückseigentum und Miete
Für den Betriebsinhaber als Eigentümer,
dinglich Nutzungsberechtigter, Pächter oder Mieter
des von ihm selbst genutzten, zur versicherten Land-
und Forstwirtschaft gehörigen Grundbesitzes
In der Variante mit AVRS
Allgemeiner
Vertrags-RS
In der Variante mit Verkehrs-RS
Fahrzeug-RS
Fahrzeug-Vertrags-RS
Für den Dienstnehmer und die im Betrieb mittätigen
Familienmitglieder
(im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den
versicherten Betrieb)
Lenker-Rechtsschutz
für das Lenken fremder Fahrzeuge, soweit sie
für den versicherten Betrieb geliehen, geleast
oder gemietet sind
Schadenersatz-
und Straf-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Kosten der
Gegenprobenuntersuchung, wenn bezüglich der gezogenen
Probe ein unter Deckung fallendes Strafverfahren nach
dem LMG, eingeleitet wird.
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Für den Betriebsinhaber und seine Familie
Mitversichert sind, sofern sie nicht oder unselbständig
erwerbstätig sind:
auch
der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher
Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte
deren
minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-,
Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn
sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer
leben);
deren
volljährige Kinder , wenn sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und
Familienbeihilfe bezogen wird.
Lenker-Rechtsschutz
Schadenersatz-
und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz
In der Variante mit AVRS
Allgemeiner
Vertrags-RS
In der Variante mit Verkehrs-RS
Fahrzeug-RS
Fahrzeug-Vertrags-RS
Hinweise (Landwirtschaftliche Betriebe und Nebenbetriebe)
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang
mit einer selbständigen oder freiberuflichen
Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen,
soweit sich diese nicht auf den versicherten land-
oder forstwirtschaftlichen Betrieb bezieht.
Die Ausübung einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit
gilt dann als beitragsfrei mit-versichert, wenn für
diese Tätigkeit keine Gewerbeberechtigung im
Sinne der jeweils geltenden Gewerbeordnung erforderlich
ist und diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines
rechtlich selbständigen Betriebes erfolgt.
Neben der Landwirtschaft vorhandene Betriebe (z.b.
Gastwirtschaft, Jausenstation, Beherbergungsbetrieb,
Sägewerk, Mühle, usw.) sind nicht mitversichert.
Deckung für Versicherungsfälle aus dem Bereich
solcher Nebenbetriebe besteht nur im Rahmen eines
zusätzlich versicherten Firmen-Rechtsschutzes.
Sofern zusätzlich ein Firmen-Rechtsschutz abgeschlossen
wird, wird für den Deckungsbereich gemäß
Pkt.1.3. ein Prämienanteil in der Höhe von
EUR 55,- (inkl. Dauerrabatt, exkl. Vers.Steuer) abgezogen.
Einstufungskriterien
Die Jahresprämie wird nach der Größe
der Gesamtfläche des landwirtschaftlichen Betriebes
berechnet, wobei für die anrechenbare Hektaranzahl
nachstehende Kriterien berücksichtigt werden:
Ödland und unkultivierte Moorflächen 0 %
Wald, Heide und Almen 50 %
Sonstiger Grundbesitz 100%
Ergeben sich bei der Errechnung der Flächengröße
Bruchteile, so kann auf volle Hektar nach unten abgerundet
werden.
Selbstbeteiligung
Pro Versicherungsfall 20% der Schadenleistung, mindestens
aber 1% der Versicherungs-summe; die Selbstbeteiligung
entfällt, wenn der Versicherungsnehmer einen
vom Versicherer vorgeschlagenen Anwalt wählt.
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Top-Rechtsschutz
für Fahrzeug-Werkstätten mit/ohne Händler-Rechtsschutz |
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Grunddeckung für den Betrieb
Fahrzeug-Rechtsschutz
Für alle auf den versicherten Betrieb zugelassenen,
in dessen Eigentum stehenden von diesem gehaltenen
oder geleasten Motorfahrzeuge (ausgenommen vermietete
oder verleaste Fahrzeuge), alle fremden Fahrzeuge,
die der Betrieb in Gewahrsam hat, und alle Fahrzeuge,
die ein Probefahrtkennzeichen des versicherten Betriebes
tragen.
Schadenersatz-
und Straf-Rechtsschutz
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz
In der Variante inkl. Kfz-Handel und mit AVRS
Allgemeiner
Vertrags-RS
Es erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf
Ansprüche aus schuldrechtlichen Verträgen
betreffend Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger.
Ausgenommen sind davon Verträge über die
Vermietung oder die Verleasung derartiger Fahrzeuge.
In der Variante exkl. Kfz-Handel und mit AVRS
Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
Für alle zum Betrieb gehörenden Motorfahrzeuge
erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Ansprüche
aus schuldrechtlichen Verträgen betreffend Motorfahrzeuge
zu Lande sowie Anhänger. Ausgenommen sind davon
Verträge über die Vermietung oder die Verleasung
derartiger Fahrzeuge sowie Verträge betreffend
den Handel mit Fahrzeugen.
Für den Dienstnehmer (im Zusammenhang mit
der Tätigkeit für den versicherten Betrieb)
Lenker-Rechtsschutz
Schadenersatz-
und Straf-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Für den Betriebsinhaber und seine Familie
Mitversichert sind, sofern sie nicht oder unselbständig
erwerbstätig sind:
auch
der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher
Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte;
deren
minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-,
Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn
sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer
leben);
deren
volljährige Kinder , wenn sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und
Familienbeihilfe bezogen wird.
Fahrzeug-Rechtsschutz
Für alle auf die versicherten Personen zugelassenen,
in deren Eigentum stehenden, von diesen gehaltenen
oder geleasten, nicht betrieblich genutzten Motorfahrzeugen
zu Lande sowie Anhänger.
Lenker-Rechtsschutz
Schadenersatz-
und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz
In der Variante mit AVRS
Allgemeiner
Vertrags-RS
Fahrzeug
Vertrags-RS
Anstelle des Betriebsinhabers und seiner Familie treten
bei
einer OHG ein namentlich genannter Gesellschafter;
bei
einer KG, GesmbH und einer Genossenschaft ein namentlich
angeführter Geschäftsführer oder Vorstand
und
bei
einer AG die Vorstandsmitglieder und jeweils deren
Familien.
Erweiterungsmöglichkeiten
Rechtsschutz
für Grundstückseigentum und Miete - Betrieb
(gewerblich genutzte überdachte Einheit - eine
privat genutzte Wohneinheit bzw. Grundstück samt
einer dazugehörigen Garage/Abstellplatz ist prämienfrei
mitversichert)
Rechtsschutz
für Grundstückseigentum und Miete - Privat
(privat genutzte Wohneinheiten)
Selbstbeteiligung
Pro Versicherungsfall 20% der Schadenleistung, mindestens
aber 1% der Versicherungs-summe; die Selbstbeteiligung
entfällt, wenn der Versicherungsnehmer einen
vom Versicherer vorgeschlagenen Anwalt wählt
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Top Rechtsschutz für Fahrschulen |
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Grunddeckung für den Betrieb
Fahrzeug-Rechtsschutz
Für alle auf die rechtsschutzversicherte Fahrschule
zugelassenen, in deren Eigentum stehenden, von diesen
gehaltenen oder von der Fahrschule geleasten, gemieteten
oder geliehenen Motorfahrzeuge und für Schülerfahrzeuge
während des Fahrschulbetriebes;
Schadenersatz-
und Straf-Rechtsschutz
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz
In der Variante mit AVRS
Allgemeiner
Vertrags-RS
Für den Dienstnehmer (im Zusammenhang mit
der Tätigkeit für den versicherten Betrieb)
Schadenersatz-
und Straf-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Für den Betriebsinhaber und seine Familie
Mitversichert sind, sofern sie nicht oder unselbständig
erwerbstätig sind:
auch
der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher
Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte;
deren
minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-,
Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn
sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer
leben);
deren
volljährige Kinder , wenn sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und
Familienbeihilfe bezogen wird.
Fahrzeug-Rechtsschutz:
wahlweise mit oder ohne Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
für alle auf die versicherten Personen zugelassenen,
in deren Eigentum stehenden, und von diesen gehaltenen
oder geleasten, nicht betrieblich genutzten Motorfahrzeuge
zu Lande sowie Anhänger
Lenker-Rechtsschutz
Schadenersatz-
und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz
In der Variante mit AVRS
Allgemeiner
Vertrags-RS
Anstelle des Betriebsinhabers und seiner Familie treten
bei
einer OHG ein namentlich genannter Gesellschafter,
bei
einer KG, GesmbH und einer Genossenschaft ein namentlich
angeführter Geschäftsführer oder Vorstand
und
bei
einer AG die Vorstandsmitglieder und jeweils deren
Familien
Erweiterungsmöglichkeiten
Fahrzeug-Vertrags-RS
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Ansprüche
aus schuldrechtlichen Verträgen für alle
auf die rechtsschutzversicherte Fahrschule zugelassenen
Motor-fahrzeuge, sowie für die gesamten Privatfahrzeuge
des Betriebsinhabers und seiner Familie.
Rechtsschutz
für Grundstückseigentum und Miete - Betrieb
(gewerblich genutzte überdachte Einheit - eine
privat genutzte Wohneinheit bzw. Grundstück samt
einer dazugehörigen Garage/Abstellplatz ist prämienfrei
mitversichert)
Rechtsschutz
für Grundstückseigentum und Miete - Privat
(privat genutzte Wohneinheiten)
Selbstbeteiligung
Pro Versicherungsfall 20% der Schadenleistung,
mindestens aber 1% der Versicherungs-summe; die Selbstbeteiligung
entfällt, wenn der Versicherungsnehmer einen
vom Versicherer vorgeschlagenen Anwalt wählt
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Europa
Rechtsschutz für den Arzt als Dienstnehmer |
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1. Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
Versicherungsschutz haben
der
Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft
mit ihm lebender Ehegatte oder Lebensgefährte;
deren
minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-,
Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder nur, wenn sie
in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer
leben);
deren
volljährige Kinder, wenn sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und
Familienbeihilfe bezogen wird.
im
privaten Lebensbereich
als
Arbeitnehmer
als
Arbeitgeber von Hauspersonal
als
Lenker von Motorfahrzeugen
bei
Einschluss Fahrzeug-RS mit Fahrzeugvertrags-RS
als
Eigentümer, Halter, Zulassungsbesitzer, Leasingnehmer
von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang
mit einer selbständigen oder freiberuflichen
Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Grunddeckung
Lenker-Rechtsschutz
Schadenersatz-
und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz;
bei öffentlichen-rechtlichen Arbeitsverhältnissen
besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung
rechtlicher Interessen bezüglich dienst-, besoldungs-
und pensionsrechtlicher Ansprüche sowie für
Disziplinarverfahren
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz
Allgemeiner
Vertrags-Rechtsschutz
Rechtsschutz
für Grundstückseigentum und Miete;Für
einen Versicherten als Eigentümer oder Mieter
eines im Antrag näher bezeichneten, ausschließlich
eigenen Wohnzwecken dienenden Einfamilienhauses oder
einer solchen Wohnung samt einer dazugehörigen
Garage bzw. Abstellplatz.
Der
Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Disziplinarverfahren
vor der Standesvertretung.
Erweiterungsmöglichkeiten
Fahrzeug-Rechtsschutz
mit Fahrzeugvertrags-Rechtsschutz
Rechtsschutz
aus Erb- und Familienrecht
Rechtsschutz
für Grundstückseigentum und Miete, Einschluss
weiterer privat genutzter Wohnobjekte
Ausschlussmöglichkeiten
Arbeitsgerichts-RS
Rechtsschutz
für Grundstückseigentum und Miete
Hinweise
Wenn ein Ehegatte bzw. Lebensgefährte eine selbständige
oder freiberufliche Tätigkeit ausübt, gilt
der Versicherungsschutz für den Ehegatten/Lebensgefährten
nur für den Privat-bereich.
Selbstbeteiligung
Gegen einen Prämiennachlass von 10 % kann pro
Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung von 10 %
der Schadenleistung, mindestens aber 0,5% der Versicherungssumme
vereinbart werden; die Selbstbeteiligung entfällt,
wenn der Versicherungsnehmer einen vom Versicherer
vorgeschlagenen Anwalt wählt.
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Top
Rechtsschutz für praktischen Arzte, Facharzt und
Tierarzt |
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1. Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
Versicherungsschutz haben
der
Versicherungsnehmer als Inhaber der Ordination und
als Gutachter,
die
Dienstnehmer des Versicherungsnehmers im Zusammenhang
mit der Tätigkeit für die Ordination,
der
Versicherungsnehmer und sofern sie nicht oder unselbständig
erwerbstätig sind
der
mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft
lebende Ehegatte oder Lebensgefährte;
deren
minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-,
Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn
sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer
leben);
deren
volljährige Kinder, wenn sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und
Familienbeihilfe bezogen wird.
im
privaten Lebensbereich,
als
Arbeitnehmer,
als
Arbeitgeber von Hauspersonal.
Was ist versichert?
Für die Ordination bzw. als Gutachter
Schadenersatz-
und Straf-Rechtsschutz
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz
Der
Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Disziplinarverfahren
vor der Standesvertretung.
In der Variante mit AVRS
Allgemeiner
Vertrags-Rechtsschutz inkl. Streitigkeiten aus Leistungsverträgen
und Honorarübereinkommen mit dem Sozialversicherungsträger
Für die Dienstnehmer (im Zusammenhang mit
der Tätigkeit für die Ordination)
Schadenersatz-
und Straf-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Für den Arzt und seine Familie
Schadenersatz-
und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
und als Arbeitgeber von Hauspersonal; bei öffentlich-rechtlichen
Arbeitsverhältnissen besteht Versicherungsschutz
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bezüglich
dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlicher Ansprüche
sowie für Disziplinarverfahren
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz
In der Variante mit AVRS
Allgemeiner
Vertrags-Rechtsschutz
Erweiterungsmöglichkeiten
Rechtsschutz
für Grundstückseigentum und Miete - Betrieb
(gewerblich genutzte überdachte Einheit - eine
privat genutzte Wohneinheit bzw. Grundstück samt
einer dazugehörigen Garage/Abstellplatz ist prämienfrei
mitversichert)
Rechtsschutz
für Grundstückseigentum und Miete - Privat
(privat genutzte Wohneinheiten)
Selbstbeteiligung
Pro Versicherungsfall 20% der Schadenleistung, mindestens
aber 1% der Versicherungs-summe; die Selbstbeteiligung
entfällt, wenn der Versicherungsnehmer einen
vom Versicherer vorgeschlagenen Anwalt wählt
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Top
Rechtsschutz für ärzliche Direktoren, Primarärzte
und Oberärzte |
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1. Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
Versicherungsschutz haben
der
Versicherungsnehmer als ärztlicher Direktor,
Primararzt oder Oberarzt, als Behandler von Sonderklassepatienten,
als Gutachter und als Inhaber einer Ordination;
die
Dienstnehmer des Versicherungsnehmers im Zusammenhang
mit der Tätigkeit für die Ordination;
der
Versicherungsnehmer und sofern sie nicht oder unselbständig
erwerbstätig sind
der
mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft
lebende Ehegatte oder Lebensgefährte,
deren
minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-,
Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn
sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer
leben);
deren
volljährige Kinder, wenn sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und
Familienbeihilfe bezogen wird.
im
privaten Lebensbereich,
als
Arbeitnehmer,
als
Arbeitgeber von Hauspersonal.
Was ist versichert?
Für die Behandlung von Sonderklassepatienten,
als Gutachter und für die Ordination
Schadenersatz-
und Straf-Rechtsschutz
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz
Der
Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Disziplinarverfahren
vor der Standesvertretung.
In der Variante mit AVRS
Allgemeiner
Vertrags-Rechtsschutz inkl. Streitigkeiten aus Leistungsverträgen
und Honorarübereinkommen mit dem Sozialversicherungsträger
Für die Dienstnehmer (im Zusammenhang mit
der Tätigkeit für die Ordination)
Schadenersatz-
und Straf-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Für den Arzt und seine Familie
Schadenersatz-
und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz;
bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen
besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung
rechtlicher Interessen bezüglich dienst-, besoldungs-
und pensionsrechtlicher Ansprüche sowie für
Disziplinarverfahren
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz
In der Variante mit AVRS
Allgemeiner
Vertrags-Rechtsschutz
Erweiterungsmöglichkeiten
Rechtsschutz
für Grundstückseigentum und Miete - Betrieb
(gewerblich genutzte überdachte Einheit - eine
privat genutzte Wohneinheit bzw. Grundstück samt
einer dazugehörigen Garage/Abstellplatz ist prämienfrei
mitversichert)
Rechtsschutz
für Grundstückseigentum und Miete - Privat
(privat genutzte Wohneinheiten)
Selbstbeteiligung
Pro Versicherungsfall 20% der Schadenleistung, mindestens
aber 1% der Versicherungs-summe; die Selbstbeteiligung
entfällt, wenn der Versicherungsnehmer einen
vom Versicherer vorgeschlagenen Anwalt wählt.
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