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Sach - Rechtschutz zurück zur Produktübersicht
  Europa Rechtsschutz für den Privatbereich, Beruf und Verkehr (Arbeitnehmer)
Top Rechtsschutz für Unternehmen (Firmen Rechtsschutz)
Top Rechtsschutz für den Landwirt und seine Familie
Top-Rechtsschutz für Fahrzeug-Werkstätten mit/ohne Händler-Rechtsschutz
Top Rechtsschutz für Fahrschulen
Europa Rechtsschutz für den Arzt als Dienstnehmer
Top Rechtsschutz für praktischen Arzte, Facharzt und Tierarzt
Top Rechtsschutz für ärzliche Direktoren, Primarärzte und Oberärzte


Europa Rechtsschutz für den Privatbereich, Beruf und Verkehr (Arbeitnehmer)
 

Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
Versicherungsschutz haben
der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder Lebensgefährte;
deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben);
deren volljährige Kinder, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und Familienbeihilfe bezogen wird.
im privaten Lebensbereich
als Arbeitnehmer
als Arbeitgeber von Hauspersonal
als Lenker von Motorfahrzeugen
bei Einschluss Fahrzeug-RS mit Fahrzeugvertrags-RS
als Eigentümer, Halter, Zulassungsbesitzer, Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen!

Grunddeckung
Lenker-Rechtsschutz
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz; bei öffentlichen-rechtlichen Arbeits-verhältnissen besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bezüglich dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlicher Ansprüche sowie für Disziplinarverfahren
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete. Für einen Versicherten als Eigentümer oder Mieter eines im Antrag näher bezeichneten, ausschließlich eigenen Wohnzwecken dienenden Einfamilienhauses oder einer solchen Wohnung samt einer dazugehörigen Garage bzw. Abstellplatz.

Erweiterungsmöglichkeiten
Fahrzeug-Rechtsschutz mit Fahrzeugvertrags-Rechtsschutz
Rechtsschutz aus Erb- und Familienrecht
Versicherungsschutz für Nebenerwerbslandwirte (Angabe am Antrag erforderlich)
Besondere Vereinbarung: Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für Nebenerwerbs-landwirte (landwirtschaftlicher Betrieb bis 2 ha) ist prämienfrei mitversichert.
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete, Einschluss weiterer privat genutzter Wohnobjekte

Ausschlussmöglichkeiten
Arbeitsgerichts-RS
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete

Hinweise
Wenn ein Ehegatte bzw. Lebensgefährte eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit ausübt, gilt der Versicherungsschutz für den Ehegatten/Lebensgefährten nur für den Privat-bereich.

Selbstbeteiligung
Gegen einen Prämiennachlass von 10 % kann pro Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung von 10 % der Schadenleistung, mindestens aber 0,5% der Versicherungssumme vereinbart werden; die Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer einen vom Versicherer vorgeschlagenen Anwalt wählt.



Top Rechtsschutz für Unternehmen (Firmen Rechtsschutz)
 

Grunddeckung für den Betrieb
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
Bei den Branchentarifen I und II umfasst der Versicherungsschutz auch die Kosten der Gegenprobenuntersuchung, wenn bezüglich der gezogenen Probe ein unter Deckung fallendes Strafverfahren nach dem LMG eingeleitet wird.
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz

In der Variante mit AVRS
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
Bei der Branchengruppe IV umfaßt der Versicherungsschutz auch die Wahrung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Handelsvertreterrechtes.

Für den Dienstnehmer
(im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb):
Schadenersatz und Straf-Rechtsschutz
Bei den Branchengruppen I und II umfasst der Versicherungsschutz auch die Kosten der Gegenprobenuntersuchung, wenn bezüglich der gezogenen Probe ein unter Deckung fallendes Strafverfahren nach dem LMG eingeleitet wird.
Sozialversicherungs-Rechtsschutz

Für den Betriebsinhaber und seine Familie
Mitversichert sind, sofern sie nicht oder unselbständig erwerbstätig sind:
auch der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte;
deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben);
deren volljährige Kinder, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und Familienbeihilfe bezogen wird.
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz

In der Variante mit AVRS
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
Anstelle des Betriebsinhabers und seiner Familie treten
bei einer OHG ein namentlich genannter Gesellschafter,
bei einer KG, GesmbH und einer Genossenschaft ein namentlich angeführter Geschäftsführer oder der Vorstand und
bei einer AG die Vorstandsmitglieder und jeweils deren Familien.

Erweiterungsmöglichkeiten
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete - Betrieb (gewerblich genutzte überdachte Einheit - eine privat genutzte Wohneinheit bzw. Grundstück samt einer dazugehörigen Garage/Abstellplatz ist prämienfrei mitversichert)
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete - Privat (privat genutzte Wohneinheiten)

Selbstbeteiligung
Pro Versicherungsfall 20% der Schadenleistung, mindestens aber 1% der Versicherungs-summe; die Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer einen vom Versicherer vorgeschlagenen Anwalt wählt.



Top Rechtsschutz für den Landwirt und seine Familie
 

Grunddeckung für den Betrieb
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Kosten der Gegenprobenuntersuchung, wenn bezüglich der gezogenen Probe ein unter Deckung fallendes Strafverfahren nach dem LMG eingeleitet wird.
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz
Fahrzeug-Rechtsschutz für alle selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Landkraftfahrzeuge, die nicht der Zulassung unterliegen
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
Für den Betriebsinhaber als Eigentümer, dinglich Nutzungsberechtigter, Pächter oder Mieter des von ihm selbst genutzten, zur versicherten Land- und Forstwirtschaft gehörigen Grundbesitzes
In der Variante mit AVRS
Allgemeiner Vertrags-RS

In der Variante mit Verkehrs-RS
Fahrzeug-RS
Fahrzeug-Vertrags-RS

Für den Dienstnehmer und die im Betrieb mittätigen Familienmitglieder
(im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb)
Lenker-Rechtsschutz für das Lenken fremder Fahrzeuge, soweit sie für den versicherten Betrieb geliehen, geleast oder gemietet sind
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Kosten der Gegenprobenuntersuchung, wenn bezüglich der gezogenen Probe ein unter Deckung fallendes Strafverfahren nach dem LMG, eingeleitet wird.
Sozialversicherungs-Rechtsschutz

Für den Betriebsinhaber und seine Familie
Mitversichert sind, sofern sie nicht oder unselbständig erwerbstätig sind:
auch der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte
deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben);
deren volljährige Kinder , wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und Familienbeihilfe bezogen wird.
Lenker-Rechtsschutz
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz

In der Variante mit AVRS
Allgemeiner Vertrags-RS

In der Variante mit Verkehrs-RS
Fahrzeug-RS
Fahrzeug-Vertrags-RS

Hinweise (Landwirtschaftliche Betriebe und Nebenbetriebe)
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, soweit sich diese nicht auf den versicherten land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb bezieht.
Die Ausübung einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit gilt dann als beitragsfrei mit-versichert, wenn für diese Tätigkeit keine Gewerbeberechtigung im Sinne der jeweils geltenden Gewerbeordnung erforderlich ist und diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines rechtlich selbständigen Betriebes erfolgt.
Neben der Landwirtschaft vorhandene Betriebe (z.b. Gastwirtschaft, Jausenstation, Beherbergungsbetrieb, Sägewerk, Mühle, usw.) sind nicht mitversichert. Deckung für Versicherungsfälle aus dem Bereich solcher Nebenbetriebe besteht nur im Rahmen eines zusätzlich versicherten Firmen-Rechtsschutzes. Sofern zusätzlich ein Firmen-Rechtsschutz abgeschlossen wird, wird für den Deckungsbereich gemäß Pkt.1.3. ein Prämienanteil in der Höhe von EUR 55,- (inkl. Dauerrabatt, exkl. Vers.Steuer) abgezogen.

Einstufungskriterien
Die Jahresprämie wird nach der Größe der Gesamtfläche des landwirtschaftlichen Betriebes berechnet, wobei für die anrechenbare Hektaranzahl nachstehende Kriterien berücksichtigt werden:
Ödland und unkultivierte Moorflächen 0 %
Wald, Heide und Almen 50 %
Sonstiger Grundbesitz 100%
Ergeben sich bei der Errechnung der Flächengröße Bruchteile, so kann auf volle Hektar nach unten abgerundet werden.

Selbstbeteiligung
Pro Versicherungsfall 20% der Schadenleistung, mindestens aber 1% der Versicherungs-summe; die Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer einen vom Versicherer vorgeschlagenen Anwalt wählt.



Top-Rechtsschutz für Fahrzeug-Werkstätten mit/ohne Händler-Rechtsschutz
 

Grunddeckung für den Betrieb
Fahrzeug-Rechtsschutz
Für alle auf den versicherten Betrieb zugelassenen, in dessen Eigentum stehenden von diesem gehaltenen oder geleasten Motorfahrzeuge (ausgenommen vermietete oder verleaste Fahrzeuge), alle fremden Fahrzeuge, die der Betrieb in Gewahrsam hat, und alle Fahrzeuge, die ein Probefahrtkennzeichen des versicherten Betriebes tragen.
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz

In der Variante inkl. Kfz-Handel und mit AVRS
Allgemeiner Vertrags-RS
Es erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Ansprüche aus schuldrechtlichen Verträgen betreffend Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger. Ausgenommen sind davon Verträge über die Vermietung oder die Verleasung derartiger Fahrzeuge.

In der Variante exkl. Kfz-Handel und mit AVRS
Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
Für alle zum Betrieb gehörenden Motorfahrzeuge erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Ansprüche aus schuldrechtlichen Verträgen betreffend Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger. Ausgenommen sind davon Verträge über die Vermietung oder die Verleasung derartiger Fahrzeuge sowie Verträge betreffend den Handel mit Fahrzeugen.

Für den Dienstnehmer (im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb)
Lenker-Rechtsschutz
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz

Für den Betriebsinhaber und seine Familie
Mitversichert sind, sofern sie nicht oder unselbständig erwerbstätig sind:
auch der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte;
deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben);
deren volljährige Kinder , wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und Familienbeihilfe bezogen wird.
Fahrzeug-Rechtsschutz
Für alle auf die versicherten Personen zugelassenen, in deren Eigentum stehenden, von diesen gehaltenen oder geleasten, nicht betrieblich genutzten Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhänger.
Lenker-Rechtsschutz
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz

In der Variante mit AVRS
Allgemeiner Vertrags-RS
Fahrzeug Vertrags-RS
Anstelle des Betriebsinhabers und seiner Familie treten
bei einer OHG ein namentlich genannter Gesellschafter;
bei einer KG, GesmbH und einer Genossenschaft ein namentlich angeführter Geschäftsführer oder Vorstand und
bei einer AG die Vorstandsmitglieder und jeweils deren Familien.

Erweiterungsmöglichkeiten
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete - Betrieb (gewerblich genutzte überdachte Einheit - eine privat genutzte Wohneinheit bzw. Grundstück samt einer dazugehörigen Garage/Abstellplatz ist prämienfrei mitversichert)
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete - Privat (privat genutzte Wohneinheiten)

Selbstbeteiligung
Pro Versicherungsfall 20% der Schadenleistung, mindestens aber 1% der Versicherungs-summe; die Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer einen vom Versicherer vorgeschlagenen Anwalt wählt



Top Rechtsschutz für Fahrschulen
 

Grunddeckung für den Betrieb
Fahrzeug-Rechtsschutz
Für alle auf die rechtsschutzversicherte Fahrschule zugelassenen, in deren Eigentum stehenden, von diesen gehaltenen oder von der Fahrschule geleasten, gemieteten oder geliehenen Motorfahrzeuge und für Schülerfahrzeuge während des Fahrschulbetriebes;
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz

In der Variante mit AVRS
Allgemeiner Vertrags-RS

Für den Dienstnehmer (im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb)
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz

Für den Betriebsinhaber und seine Familie
Mitversichert sind, sofern sie nicht oder unselbständig erwerbstätig sind:
auch der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte;
deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben);
deren volljährige Kinder , wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und Familienbeihilfe bezogen wird.
Fahrzeug-Rechtsschutz: wahlweise mit oder ohne Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz für alle auf die versicherten Personen zugelassenen, in deren Eigentum stehenden, und von diesen gehaltenen oder geleasten, nicht betrieblich genutzten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger
Lenker-Rechtsschutz
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz

In der Variante mit AVRS
Allgemeiner Vertrags-RS
Anstelle des Betriebsinhabers und seiner Familie treten
bei einer OHG ein namentlich genannter Gesellschafter,
bei einer KG, GesmbH und einer Genossenschaft ein namentlich angeführter Geschäftsführer oder Vorstand und
bei einer AG die Vorstandsmitglieder und jeweils deren Familien

Erweiterungsmöglichkeiten
Fahrzeug-Vertrags-RS
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Ansprüche aus schuldrechtlichen Verträgen für alle auf die rechtsschutzversicherte Fahrschule zugelassenen Motor-fahrzeuge, sowie für die gesamten Privatfahrzeuge des Betriebsinhabers und seiner Familie.
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete - Betrieb (gewerblich genutzte überdachte Einheit - eine privat genutzte Wohneinheit bzw. Grundstück samt einer dazugehörigen Garage/Abstellplatz ist prämienfrei mitversichert)
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete - Privat (privat genutzte Wohneinheiten)

Selbstbeteiligung
Pro Versicherungsfall 20% der Schadenleistung, mindestens aber 1% der Versicherungs-summe; die Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer einen vom Versicherer vorgeschlagenen Anwalt wählt



Europa Rechtsschutz für den Arzt als Dienstnehmer
 

1. Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
Versicherungsschutz haben
der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder Lebensgefährte;
deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben);
deren volljährige Kinder, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und Familienbeihilfe bezogen wird.
im privaten Lebensbereich
als Arbeitnehmer
als Arbeitgeber von Hauspersonal
als Lenker von Motorfahrzeugen
bei Einschluss Fahrzeug-RS mit Fahrzeugvertrags-RS
als Eigentümer, Halter, Zulassungsbesitzer, Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern

Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Grunddeckung
Lenker-Rechtsschutz
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz; bei öffentlichen-rechtlichen Arbeitsverhältnissen besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bezüglich dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlicher Ansprüche sowie für Disziplinarverfahren
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete;Für einen Versicherten als Eigentümer oder Mieter eines im Antrag näher bezeichneten, ausschließlich eigenen Wohnzwecken dienenden Einfamilienhauses oder einer solchen Wohnung samt einer dazugehörigen Garage bzw. Abstellplatz.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Disziplinarverfahren vor der Standesvertretung.

Erweiterungsmöglichkeiten
Fahrzeug-Rechtsschutz mit Fahrzeugvertrags-Rechtsschutz
Rechtsschutz aus Erb- und Familienrecht
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete, Einschluss weiterer privat genutzter Wohnobjekte

Ausschlussmöglichkeiten
Arbeitsgerichts-RS
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete

Hinweise
Wenn ein Ehegatte bzw. Lebensgefährte eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit ausübt, gilt der Versicherungsschutz für den Ehegatten/Lebensgefährten nur für den Privat-bereich.

Selbstbeteiligung
Gegen einen Prämiennachlass von 10 % kann pro Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung von 10 % der Schadenleistung, mindestens aber 0,5% der Versicherungssumme vereinbart werden; die Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer einen vom Versicherer vorgeschlagenen Anwalt wählt.



Top Rechtsschutz für praktischen Arzte, Facharzt und Tierarzt
 

1. Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
Versicherungsschutz haben
der Versicherungsnehmer als Inhaber der Ordination und als Gutachter,
die Dienstnehmer des Versicherungsnehmers im Zusammenhang mit der Tätigkeit für die Ordination,
der Versicherungsnehmer und sofern sie nicht oder unselbständig erwerbstätig sind
der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte;
deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben);
deren volljährige Kinder, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und Familienbeihilfe bezogen wird.
im privaten Lebensbereich,
als Arbeitnehmer,
als Arbeitgeber von Hauspersonal.

Was ist versichert?
Für die Ordination bzw. als Gutachter
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Disziplinarverfahren vor der Standesvertretung.

In der Variante mit AVRS
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz inkl. Streitigkeiten aus Leistungsverträgen und Honorarübereinkommen mit dem Sozialversicherungsträger

Für die Dienstnehmer (im Zusammenhang mit der Tätigkeit für die Ordination)
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz

Für den Arzt und seine Familie
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz und als Arbeitgeber von Hauspersonal; bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bezüglich dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlicher Ansprüche sowie für Disziplinarverfahren
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz

In der Variante mit AVRS
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz

Erweiterungsmöglichkeiten
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete - Betrieb (gewerblich genutzte überdachte Einheit - eine privat genutzte Wohneinheit bzw. Grundstück samt einer dazugehörigen Garage/Abstellplatz ist prämienfrei mitversichert)
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete - Privat (privat genutzte Wohneinheiten)

Selbstbeteiligung
Pro Versicherungsfall 20% der Schadenleistung, mindestens aber 1% der Versicherungs-summe; die Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer einen vom Versicherer vorgeschlagenen Anwalt wählt



Top Rechtsschutz für ärzliche Direktoren, Primarärzte und Oberärzte
 

1. Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
Versicherungsschutz haben
der Versicherungsnehmer als ärztlicher Direktor, Primararzt oder Oberarzt, als Behandler von Sonderklassepatienten, als Gutachter und als Inhaber einer Ordination;
die Dienstnehmer des Versicherungsnehmers im Zusammenhang mit der Tätigkeit für die Ordination;
der Versicherungsnehmer und sofern sie nicht oder unselbständig erwerbstätig sind
der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte,
deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben);
deren volljährige Kinder, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und Familienbeihilfe bezogen wird.
im privaten Lebensbereich,
als Arbeitnehmer,
als Arbeitgeber von Hauspersonal.

Was ist versichert?
Für die Behandlung von Sonderklassepatienten, als Gutachter und für die Ordination
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Disziplinarverfahren vor der Standesvertretung.

In der Variante mit AVRS
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz inkl. Streitigkeiten aus Leistungsverträgen und Honorarübereinkommen mit dem Sozialversicherungsträger

Für die Dienstnehmer (im Zusammenhang mit der Tätigkeit für die Ordination)
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
Sozialversicherungs-Rechtsschutz

Für den Arzt und seine Familie
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz; bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bezüglich dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlicher Ansprüche sowie für Disziplinarverfahren
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz

In der Variante mit AVRS
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz

Erweiterungsmöglichkeiten
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete - Betrieb (gewerblich genutzte überdachte Einheit - eine privat genutzte Wohneinheit bzw. Grundstück samt einer dazugehörigen Garage/Abstellplatz ist prämienfrei mitversichert)
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete - Privat (privat genutzte Wohneinheiten)

Selbstbeteiligung
Pro Versicherungsfall 20% der Schadenleistung, mindestens aber 1% der Versicherungs-summe; die Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer einen vom Versicherer vorgeschlagenen Anwalt wählt.

 
 
 
RATIO Vorsorgen mit Vernunft - Deutschlandsberg 8530, Grazer Straße 32, Tel.: 03462/30654, deutschlandsberg@ratio-vers.at

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