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Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige und freiberuflich Tätige


VERSICHERBARE BETRIEBE (Auszug aus dem Berufs- bzw. Branchenverzeichnis)

Freiberuflich Tätige (Tarifgruppe Risikogruppe I)
niedergelassene Ärzte, freiberuflich tätige Dentisten, selbständige Tierärzte
Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare
Architekten, Zivilingenieure, freiberuflich tätige Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater, Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer

Selbständig Erwerbstätige (Tarifgruppe/Risikogruppe II und III) und sonstige Freiberuflich Tätige
sind versicherbar, wenn sie Mitglieder einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft sind und wenn nach Art und Umfang des Betriebes die Arbeitsunfähigkeit des Betriebsinhabers zu einer erheblichen Unterbrechung des versicherten Betriebes führt. Potentielle Kunden sind also eher kleine Handels- und Gewerbebetriebe mit wenigen oder keinen Dienstnehmern.

Nicht versicherbare Betriebe (Tarifgruppe/Risikogruppe V)
sind insbesondere jene Betriebe bei denen aufgrund der Art der Betriebstätigkeit ein Unterbrechungsschaden nicht quantifizierbar bzw. nicht objektiv beurteilbar ist.

Nicht versicherbar sind auch Betriebe, bei denen die verantwortlich leitende Person aufgrund des Gesundheitszustandes nicht versicherbar ist.

Personen mit einer unselbständigen Tätigkeit gehören ebenfalls in diese Tarifgruppe:
Taxi- und Transportunternehmen, Botendienste
Berufsportler, Sportlehrer, Reitlehrer, Artisten, Tänzer, Bergführer
Landwirte, Obstbauern, Winzer, Forstwirte, Förster, Gestütswärter, Jagdaufseher, Tierpfleger, Fischer, Viehhändler, Tierzüchter
Gerüster, Sprengmeister, Pyrotechniker
Künstler, Maler, Töpfer, Sänger, Komponisten, Musiker, Schriftsteller, Regisseure, Schauspieler, Schausteller, Privatdetektive, Mannequins, Reisebegleiter,
Fahrlehrer, Verleger, Hauswarte, Bewachungsdienste, Personenschutz, Vergnügungsetablissements, Erotik-Risken aller Art
Saisonbetriebe
Designer, Werbedesigner, Schmuckdesigner
Journalisten, Redakteure


DECKUNGSUMFANG
Allgemeiner Deckungsumfang
Der Versicherungsschutz umfaßt gänzliche oder teilweise Unterbrechung des versicherten Betriebes (der Ordination, der Kanzlei usw.) wegen:
völliger Arbeitsunfähigkeit der den Betrieb verantwortlich leitenden bzw. versicherten Person infolge Krankheit oder Unfall;
Quarantäne im Zusammenhang mit einer Seuche oder Epidemie;
Sachschaden, ausgelöst durch Brand, Blitzschlag oder Explosion und
folgenden Ereignissen:
Tod eines nahen Angehörigen;
Flugverspätung bzw. -ausfall;
Kriegsausbruch während einer Reise;

Zusatzdeckungen bei Personenschäden (ohne Zusatzprämie)
Verkürzung der Karenzfrist bei stationärer Krankenhausbehandlung reduziert sich die Karenz automatisch um 10 Tage;
Gänzlicher Entfall der Karenz bei stat. Krankenhausbehandlung ist durch besonderen Vermerk am Antrag und gegen Prämienzuschlag möglich:
ACHTUNG: Laut Bedingungen wird die Karenz bei stationärer Krankenhaus-Behandlung um 10 Tage reduziert, wobei ein Krankenhaus-Aufenthalt von mindestens 48 Stunden vorliegen muss.
Leistung bei Schwangerschaft: Leistung für stationäre Krankenhausaufenthalte wegen Schwangerschaft oder Entbindung bis insgesamt 4 Wochen (eine vereinbarte Karenz wird abgezogen), bei einer Entbindung bringt der Versicherer unabhängig von der vereinbarten Karenzfrist eine Leistung von 7 Tagen.

Zusatzdeckungen bei Sachschäden (ohne Zusatzprämie)
Betriebsunterbrechungen wegen folgender Ereignisse sind versichert:
Einbruchdiebstahl (inkl. Vandalismus)
Schäden durch Austritt von Leitungswasser
Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch

Mögliche Einschränkungen des Versicherungsschutzes für Personenschäden
Einschränkung auf Arbeitsunfähigkeit wegen Unfall: Bes.Bed. 106, Prämienrabatt 60% auf die Gesamtprämie;
Einschränkung auf Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalles oder eines stationären Krankenhausaufenthaltes wegen Krankheit: Bes.Bed. 107, Prämienrabatt 45% auf die Gesamtprämie;
Einschränkung des Versicherungsschutzes auf Vertretungskosten: Bes.Bed. 108; Mindestkarenz 10 Tage;

Wartezeit, Leistungsausschluss
Bestehende Vorerkrankungen können, sofern sie im Antrag angegeben werden und der Ein-schluß nicht ausdrücklich abgelehnt wird (Leistungsausschluß durch Bes.Bed.124) in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden;
Es kann auch eine Wartezeit vereinbart werden (Bes.Bed. 122);

Nachhaftung
Nachhaftung, ohne Zusatzprämie, Einschluß für bei freiberuflich Tätigen und Selbständigen (Tarifgruppe II) möglich, Leistung für anfallende Kosten einer Betriebsauflösung wegen völliger und bleibender Arbeitsunfähigkeit oder Tod;

Kündigungsverzicht
Wir verpflichten uns, auf das Recht der Kündigung nach Schaden (§ 14 ABS) für die vereinbarte Laufzeit zu verzichten.
Einschränkung: Kündigungsverzicht gilt für Tarifgruppe I , Tarifgruppe II als vereinbart. Kann jedoch im Rahmen der Risikoprüfung ausgeschlossen werden.
Für die Tarifgruppe III , Tarifgruppe IV ist grundsätzlich eine Risikoprüfung durch das zuständige Ressort K/U durchzuführen.
Ein Prämienzuschlag von 20% wird berechnet.

 
 
 
RATIO Vorsorgen mit Vernunft - Deutschlandsberg 8530, Grazer Straße 32, Tel.: 03462/30654, deutschlandsberg@ratio-vers.at

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