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Dauernde Invalidität
Ergibt sich innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an
gerechnet, dass als Folge des Unfalles eine dauernde
Invalidität zurückbleibt, wird die Leistung
aufgrund der vereinbarten Variante ermittelt - die
tatsächliche Höhe berechnet sich aus dem
unfallbedingten Invaliditätsgrad (=Gliedertaxe),
der vereinbarten Maximalleistung und den vereinbarten
Teilsummen:
In
der vereinbarten Variante ist geregelt, welche Maximalleistung
und welche Teilsummen ab welchem Invaliditätsgrad
zur Verfügung stehen.
Die
Varianten und die Teilsummen sind sowohl durch Vorgaben
der Variante A bis F festgelegt, können aber
auch individuell (Teilsummen, ab welchem Invaliditätsgrad
wir leisten und die Intervalle - zum Beispiel DI 30%-90%)
gewählt werden.
Eine
Summe für Dauernde Invalidität lässt
sich auch alleine - ohne Kombination mit anderen Eventualitäten
- abschließen.
100.000er Schutz
Wir erbringen eine Leistung, wenn der Unfall zu einer
dauernden Invalidität gemäß Abschnitt
G. I. führt. Die Leistung ist abhängig von
Versicherungssumme und vom vereinbarten Invaliditätsgrad,
ab dem eine Leistung erfolgt.
Bei
der Bemessung des Invaliditätsgrades werden eventuell
vereinbarte besondere Gliedertaxen nicht berücksichtigt.
Abweichend
von Abschnitt G.I.4. AUVB 2002 erbringen wir aus 100.000er
Schutz für ästhetische Schäden keine
Leistung.
Eine
Erhöhung der Versicherungssumme aufgrund eines
vereinbarten Freizeitplus findet nicht statt.
Der
100.000er Schutz lässt sich auch alleine - ohne
Kombination mit anderen Eventualitäten - abschließen.
Unfallrente
Zusätzlich zu einer Kapitalleistung aus der Dauernden
Invalidität gibt es für unsere Kunden die
Möglichkeit, monatlich einen bestimmten Betrag
zur finanziellen Absicherung der monatlichen Fix-Kosten
zu kassieren - und das lebenslänglich oder auch
befristet (z.B. zur Kreditabsicherung auf 10 Jahre).
Ab
einem Invaliditätsgrad von 50% wird die volle
Rentenhöhe unabhängig vom Grad der Dauerinvalidität
geleistet.
Die
Grade der Invalidität (=Gliedertaxe) werden nach
AUVB 2002 Abschnitt G, Pkt.1.3.bestimmt.
Eine
Summe für Unfallrente sollte mit einer Dauernden
Invalidität bzw. 100.000er Schutz kombiniert
werden, lässt sich im Ausnahmefall auch alleine
abschließen.
Auszahlung monatlich oder als Kapitalbetrag:
Auszahlung
monatlich:
- Die Auszahlung erfolgt monatlich im vorhinein, rückwirkend
ab dem Unfallmonat.
- Die Rentenhöhe bleibt konstant, es gibt keine
Gewinnbeteiligung.
- Die Rente wird nur an lebende Unfallopfer ausbezahlt.
- Die Rente endet, wenn innerhalb von 4 J. nach dem
Unfallzeitpunkt der DI-Grad unter 50% fällt.
- Für ästhetische Schäden wird keine
Leistung erbracht.
Auszahlung
des Kapitalsbetrags
- Ihre Kunden können statt der Rente die Auszahlung
des Kapitalbetrages (Rentenbarwert)
verlangen, wenn die versicherte Person zum Unfallszeitpunkt
das 18. Lebensjahr vollendet hatte.
- Der Rentenbarwert richtet sich nach dem am Unfalltag
vollendeten Lebensjahr der versicherten
Person und der versicherten Summe.
- Die Auszahlung kann innerhalb eines Jahres ab dem
Zeitpunkt, in dem der Invaliditätsgrad
eindeutig feststeht, verlangt werden.
Versicherbare Personen und Rentendauer:
Für
Kinder kann zwischen einer Rente bis zum Alter von
19 Jahren oder einer lebenslangen Rente gewählt
werden.
Jugendliche
können zwischen einer Rente mit 5 Jahren Laufzeit
oder einer lebenslangen Rente wählen.
Erwachsene
bis zum Alter von 50 Jahren können zwischen einer
lebenslangen Rente oder einer Rente mit einer Laufzeit
von 10 oder 20 Jahren wählen.
Erwachsene
ab 50 Jahren und Senioren können eine lebenslange
Rente abschließen.
Unfalltod
Tritt innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an gerechnet
der Tod als Folge des Unfalles ein, wird die für
den Todesfall versicherte Summe gezahlt:
Auf
die Todesfallleistung werden nur Zahlungen, die für
dauernde Invalidität aus demselben Ereignis geleistet
worden sind, angerechnet. Einen Mehrbetrag an Leistung
für dauernde Invalidität wird nicht zurückverlangt.
Für
Kinder unter 15 Jahren werden im Rahmen der Versicherungssumme
nur die nachweislich aufgewendeten Kosten der Überführung
des Toten und der Bestattung (einschließlich
Grabstelle und Grabstein) ersetzt. Zum Empfang der
Begräbniskosten ist ohne Rücksicht auf die
Regelung der Bezugsberechtigung der Überbringer
der Originalrechnungen berechtigt.
Eine
Summe für Unfalltod lässt sich auch alleine
- ohne Kombination mit anderen Produkten - abschließen.
Soforthilfe
Wir zahlen eine Soforthilfe, wenn bei Ihrem Kunden
durch einen Unfall eine stationäre Behandlung
in einem Spital innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt
des Unfalles medizinisch notwendig wird.
Bei einem Spitalsaufenthalt von mehr als 15 Tagen
werden 100%, von mehr als 10 Tagen werden
50%, von mehr als 5 Tagen werden 25%
der vereinbarten Summe geleistet:
Sind
aufgrund eines Unfalls mehrere stationäre Behandlungen
notwendig, werden für die Bemessung der Höhe
der Sofortleistung die Aufenthaltstage zusammengerechnet.
Für jeden Unfall wird maximal die vereinbarte
Summe als Sofortleistung gezahlt.
Als
Spitäler gelten Krankenanstalten und Sanatorien,
die sanitätsbehördlich genehmigt sind, unter
ständiger ärztlicher Leitung und Betreuung
stehen und sich nicht auf die Anwendung bestimmter
Behandlungsmethoden beschränken, sowie Rehabilitationszentren
der Sozialversicherungsträger, Werksspitäler
und Sanitätseinrichtungen des Bundesheeres.
Nicht
als Spitäler gelten z.B. Sonderkrankenanstalten
und Pflegeanstalten für Lungenkranke sowie für
unheilbar chronisch Erkrankte, Erholungs- und Genesungsheime,
Altersheime und deren Krankenabteilungen sowie Kuranstalten,
ferner Sonderkrankenanstalten und Pflegeanstalten
für Nerven- und Geisteskranke.
Eine
Summe für Soforthilfe lässt sich nur in
Kombination mit einer Dauernden Invalidität (DI)
abschließen.
Taggeld
Wir zahlen bei dauernder oder vorübergehender
Invalidität (Arbeitsunfähigkeit), abgestuft
nach dem Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsunfähigkeit
der versicherten Person in ihrem ausgeübten Beruf
die fix vereinbarte Summe:
Die
Leistung wird für längstens 365 Tage innerhalb
von 2 Jahren ab dem Unfalltag erbracht.
Bei
der Vereinbarung einer Karenzfrist reduziert sich
die für das Taggeld festgesetzte Prämie.
Wurde
das Höchstmaß dieser Leistung ausgeschöpft
und ist zu diesem Zeitpunkt der Invaliditätsgrad
noch nicht endgültig feststellbar, jedoch mindestens
zu 40 % zu erwarten, zahlen wir das Taggeld weiter
bis zur endgültigen Feststellbarkeit des Grades
der dauernden Invalidität, längstens bis
2 Jahre ab dem Unfalltag - sprich in diesem Fall zahlen
wir statt 365 Tage 730 Tage.
Übt
der Versicherte im Unfallzeitpunkt keinen Beruf aus,
wird die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nach allgemeiner
medizinischer Erfahrung bzw. nach Maßgabe der
Beeinträchtigung körperlicher oder geistiger
Funktionen ermittelt.
Eine
Summe für Taggeld lässt sich nur in Kombination
mit einer Dauernden Invalidität oder Unfalltod
abschließen.
Unfallkosten Assistance
Im Rahmen der Unfallkosten ersetzen wir Kosten, die
innerhalb von 2 Jahren nach einem Unfall anfallen
und von der Sozialversicherung nicht gedeckt werden.
Weiters erbringen wir diverse Organisationsleistungen.
Für
Personen unter 15 Jahren ersetzen wir Unfallkosten,
die innerhalb von 5 Jahren vom Unfalltag an gerechnet
entstehen.
Die
Versicherungssumme für Unfallkosten steht einmal
pro Versicherungsfall zur Verfügung.
Der
Kostenersatz für die Leistungsbeschreibungen
von Such-/Rettungs- und Bergeaktionen, Hubschrauberrettung,
Nottransport aus dem Ausland, Überführungskosten
aus dem Todesfall, Druckkammerbehandlungen und Rehabmanagement
stehen jeweils additiv zur Verfügung.
Eine
Summe für Unfallkosten lässt sich nur in
Kombination mit einer Dauernden Invalidität oder
Unfalltod abschließen.
Notfallzentrale der Generali
aus
dem Inland: 0800/20 444 00
aus dem Ausland: +431/20 444 00
Laut Vertragsbedingungen werden Leistungen im Rahmen
des Rehab-Managements erst ab einem vorraussichtlichen
DI-Grad von 40% geleistet. Nachdem der Gesamt-DI-Grad
erst nach einem Jahr genau festgestellt werden kann
- gilt:
jeder
Kunde kann nach einem Unfall die Beratungsleistungen
über unser Notfalltelefon in Anspruch nehmen;
das
Rehab-Management wird je nach Unfallfolgen und schwere
der Verletzungen großzügig geleistet;
konkret:
jedem Kunden wird nach einem Unfall geholfen;
Spitalgeld nach Unfall
Wir zahlen Spitalgeld für jeden Kalendertag,
an dem sich unser Kunde wegen eines Versicherungsfalles
in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung
in einem Spital befindet:
Die
Leistung wird längstens 365 Tage innerhalb von
2 Jahren ab dem Unfalltag erbracht.
Wurde
das Höchstmaß der Leistung ausgeschöpft
und ist zu diesem Zeitpunkt der Invaliditätsgrad
noch nicht endgültig feststellbar, jedoch mit
mindestens 40 % zu erwarten, zahlen wir das Spitalgeld
weiter bis zur endgültigen Feststellbarkeit des
Grades der dauernden Invalidität, längstens
bis 2 Jahre ab dem Unfalltag - sprich in diesem Fall
zahlen wir statt 365 Tage 730 Tage.
Als
Spitäler gelten Krankenanstalten und Sanatorien,
die sanitätsbehördlich genehmigt sind, unter
ständiger ärztlicher Leitung und Betreuung
stehen und sich nicht auf die Anwendung bestimmter
Behandlungsmethoden beschränken, sowie Rehabilitationszentren
der Sozialversicherungsträger, Werksspitäler
und Sanitätseinrichtungen des Bundesheeres.
Nicht
als Spitäler gelten z.B. Sonderkrankenanstalten
und Pflegeanstalten für Lungenkranke sowie für
unheilbar chronisch Erkrankte, Erholungs- und Genesungsheime,
Altersheime und deren Krankenabteilungen sowie Kuranstalten,
ferner Sonderkrankenanstalten und Pflegeanstalten
für Nerven- und Geisteskranke.
Eine
Summe für Spitalgeld lässt sich nur in Kombination
mit einer Dauernden Invalidität oder Unfalltod
abschließen.
Sonderleistungen
Bei der Unfallvorsorge sind folgende Sonderleistungen
prämienfrei mitversichert:
Ästhetische Schäden aus Dauernder Invalidität
Entsteht
aufgrund eines Unfalles innerhalb von 2 Jahren eine
schwere Entstellung des Gesichtes (z.B. Narben), die
eine eindeutige Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens
oder eine schwere psychische Belastung der versicherten
Person zur Folge hat, zahlen wir 5 % der für
Dauernde Invalidität vereinbarten Versicherungssumme.
Kinderlähmung und Frühsommer-Meningoencephalitis
Der
Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Folgen
der Kinderlähmung und der durch Zeckenbiss übertragenen
Frühsommer-Meningoencephalitis, wenn die Erkrankung
serologisch festgestellt wurde und frühestens
15 Tage nach Beginn bzw. spätestens 15 Tage nach
Erlöschen der Versicherung zum Ausbruch kommt.
Als
Krankheitsbeginn (Zeitpunkt des Versicherungsfalles)
gilt der Tag, an dem erstmals ein Arzt wegen der als
Kinderlähmung oder Frühsommer-Meningoencephalitis
diagnostizierten Krankheit konsultiert wurde.
Eine
Leistung wird von uns nur für Tod oder dauernde
Invalidität erbracht. Die Leistung bleibt im
Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme mit EUR
73.000.- begrenzt.
Sonderleistung für Kinder aus Unfallrente
Führt
der Unfall zum Tod beider Elternteile eines minderjährigen
Kindes, zahlen wir die für das minderjährige
Kind vereinbarte Unfallrente.
Die
Leistung wird nur erbracht, wenn sowohl für beide
Elternteile als auch das minderjährige Kind die
Leistungsart Unfallrente vereinbart ist.
Die
Rentenzahlung an das Kind endet mit der Vollendung
dessen 18. Lebensjahres.
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