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Personen - Unfallversicherung zurück zur Produktübersicht
  Kinderunfallvorsorge
Jugendunfallvorsorge
Einzelunfallvorsorge
Seniorenunfallvorsorge
Allgem. Informationen für alle Sparten


Kinderunfallvorsorge
 

Der Abschluss einer Kinderunfallvorsorge ist bis zum 16. Lebensjahres sinnvoll (danach Jugendunfall).
Antragsteller ist eine erwachsene Person, versicherte Person ist ein Kind.
Die Eventualität Taggeld kann bei einer Kinderunfallvorsorge nicht abgeschlossen werden.
Für Kinder bis zum 15. Lebensjahr werden bei der Eventualität Unfalltod nur die Begräbniskosten im Rahmen der versicherten Summe ersetzt.
Kinder und Schüler können kein Freizeitplus abschließen.


Jugendunfallvorsorge
 

Antragsteller ist eine erwachsene Person oder ein Jugendlicher, sofern er über ein eigenes Einkommen verfügt.
Versicherte Person ist ein Jugendlicher (Schüler, Student, Lehrling) ab dem 14. Lebensjahr bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres, darüber hinaus noch solange Familienbeihilfe bezogen wird.
Die Eventualität Taggeld kann bei einer Jugendunfallvorsorge nur für Lehrlinge abgeschlossen werden.
Nicht-Aktive Personen - sprich Schüler, Studenten - können kein Freizeitplus abschließen.


Einzelunfallvorsorge
 

Der Abschluß einer Einzelunfallvorsorge ist für Personen zwischen dem 19. Lebensjahr und dem 70. Lebensjahr möglich.
Versicherte Person ist der Antragsteller oder eine andere Person.
Nicht-Aktive Personen (ohne gesetzliche UV) - sprich Hausfrauen, Pensionisten und Privatiers - können kein Freizeitplus abschließen.


Seniorenunfallvorsorge
 

Der Abschluß einer Seniorenunfallvorsorge ist für Personen sinnvoll, die das 61. Lebensjahr überschritten haben.
Die Vertragsdauer ist höchstens bis zum Alter 80 Jahre gewährleistet.
Versicherte Person ist der Antragsteller oder eine andere Person.
Senioren können kein Freizeitplus abschließen.
Die Eventualität Taggeld kann bei einer Seniorenunfallvorsorge nicht abgeschlossen werden.


Allgemeine Informationen für alle Sparten
 

Dauernde Invalidität
Ergibt sich innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an gerechnet, dass als Folge des Unfalles eine dauernde Invalidität zurückbleibt, wird die Leistung aufgrund der vereinbarten Variante ermittelt - die tatsächliche Höhe berechnet sich aus dem unfallbedingten Invaliditätsgrad (=Gliedertaxe), der vereinbarten Maximalleistung und den vereinbarten Teilsummen:
In der vereinbarten Variante ist geregelt, welche Maximalleistung und welche Teilsummen ab welchem Invaliditätsgrad zur Verfügung stehen.
Die Varianten und die Teilsummen sind sowohl durch Vorgaben der Variante A bis F festgelegt, können aber auch individuell (Teilsummen, ab welchem Invaliditätsgrad wir leisten und die Intervalle - zum Beispiel DI 30%-90%) gewählt werden.
Eine Summe für Dauernde Invalidität lässt sich auch alleine - ohne Kombination mit anderen Eventualitäten - abschließen.

100.000er Schutz
Wir erbringen eine Leistung, wenn der Unfall zu einer dauernden Invalidität gemäß Abschnitt G. I. führt. Die Leistung ist abhängig von Versicherungssumme und vom vereinbarten Invaliditätsgrad, ab dem eine Leistung erfolgt.
Bei der Bemessung des Invaliditätsgrades werden eventuell vereinbarte besondere Gliedertaxen nicht berücksichtigt.
Abweichend von Abschnitt G.I.4. AUVB 2002 erbringen wir aus 100.000er Schutz für ästhetische Schäden keine Leistung.
Eine Erhöhung der Versicherungssumme aufgrund eines vereinbarten Freizeitplus findet nicht statt.
Der 100.000er Schutz lässt sich auch alleine - ohne Kombination mit anderen Eventualitäten - abschließen.

Unfallrente
Zusätzlich zu einer Kapitalleistung aus der Dauernden Invalidität gibt es für unsere Kunden die Möglichkeit, monatlich einen bestimmten Betrag zur finanziellen Absicherung der monatlichen Fix-Kosten zu kassieren - und das lebenslänglich oder auch befristet (z.B. zur Kreditabsicherung auf 10 Jahre).
Ab einem Invaliditätsgrad von 50% wird die volle Rentenhöhe unabhängig vom Grad der Dauerinvalidität geleistet.
Die Grade der Invalidität (=Gliedertaxe) werden nach AUVB 2002 Abschnitt G, Pkt.1.3.bestimmt.
Eine Summe für Unfallrente sollte mit einer Dauernden Invalidität bzw. 100.000er Schutz kombiniert werden, lässt sich im Ausnahmefall auch alleine abschließen.

Auszahlung monatlich oder als Kapitalbetrag:

Auszahlung monatlich:
- Die Auszahlung erfolgt monatlich im vorhinein, rückwirkend ab dem Unfallmonat.
- Die Rentenhöhe bleibt konstant, es gibt keine Gewinnbeteiligung.
- Die Rente wird nur an lebende Unfallopfer ausbezahlt.
- Die Rente endet, wenn innerhalb von 4 J. nach dem Unfallzeitpunkt der DI-Grad unter 50% fällt.
- Für ästhetische Schäden wird keine Leistung erbracht.
Auszahlung des Kapitalsbetrags
- Ihre Kunden können statt der Rente die Auszahlung des Kapitalbetrages (Rentenbarwert)
verlangen, wenn die versicherte Person zum Unfallszeitpunkt das 18. Lebensjahr vollendet hatte.
- Der Rentenbarwert richtet sich nach dem am Unfalltag vollendeten Lebensjahr der versicherten
Person und der versicherten Summe.
- Die Auszahlung kann innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, in dem der Invaliditätsgrad
eindeutig feststeht, verlangt werden.

Versicherbare Personen und Rentendauer:
Für Kinder kann zwischen einer Rente bis zum Alter von 19 Jahren oder einer lebenslangen Rente gewählt werden.
Jugendliche können zwischen einer Rente mit 5 Jahren Laufzeit oder einer lebenslangen Rente wählen.
Erwachsene bis zum Alter von 50 Jahren können zwischen einer lebenslangen Rente oder einer Rente mit einer Laufzeit von 10 oder 20 Jahren wählen.
Erwachsene ab 50 Jahren und Senioren können eine lebenslange Rente abschließen.

Unfalltod
Tritt innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an gerechnet der Tod als Folge des Unfalles ein, wird die für den Todesfall versicherte Summe gezahlt:
Auf die Todesfallleistung werden nur Zahlungen, die für dauernde Invalidität aus demselben Ereignis geleistet worden sind, angerechnet. Einen Mehrbetrag an Leistung für dauernde Invalidität wird nicht zurückverlangt.
Für Kinder unter 15 Jahren werden im Rahmen der Versicherungssumme nur die nachweislich aufgewendeten Kosten der Überführung des Toten und der Bestattung (einschließlich Grabstelle und Grabstein) ersetzt. Zum Empfang der Begräbniskosten ist ohne Rücksicht auf die Regelung der Bezugsberechtigung der Überbringer der Originalrechnungen berechtigt.
Eine Summe für Unfalltod lässt sich auch alleine - ohne Kombination mit anderen Produkten - abschließen.

Soforthilfe
Wir zahlen eine Soforthilfe, wenn bei Ihrem Kunden durch einen Unfall eine stationäre Behandlung in einem Spital innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des Unfalles medizinisch notwendig wird.

Bei einem Spitalsaufenthalt von mehr als 15 Tagen werden 100%, von mehr als 10 Tagen werden 50%, von mehr als 5 Tagen werden 25% der vereinbarten Summe geleistet:
Sind aufgrund eines Unfalls mehrere stationäre Behandlungen notwendig, werden für die Bemessung der Höhe der Sofortleistung die Aufenthaltstage zusammengerechnet. Für jeden Unfall wird maximal die vereinbarte Summe als Sofortleistung gezahlt.
Als Spitäler gelten Krankenanstalten und Sanatorien, die sanitätsbehördlich genehmigt sind, unter ständiger ärztlicher Leitung und Betreuung stehen und sich nicht auf die Anwendung bestimmter Behandlungsmethoden beschränken, sowie Rehabilitationszentren der Sozialversicherungsträger, Werksspitäler und Sanitätseinrichtungen des Bundesheeres.
Nicht als Spitäler gelten z.B. Sonderkrankenanstalten und Pflegeanstalten für Lungenkranke sowie für unheilbar chronisch Erkrankte, Erholungs- und Genesungsheime, Altersheime und deren Krankenabteilungen sowie Kuranstalten, ferner Sonderkrankenanstalten und Pflegeanstalten für Nerven- und Geisteskranke.
Eine Summe für Soforthilfe lässt sich nur in Kombination mit einer Dauernden Invalidität (DI) abschließen.

Taggeld
Wir zahlen bei dauernder oder vorübergehender Invalidität (Arbeitsunfähigkeit), abgestuft nach dem Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person in ihrem ausgeübten Beruf die fix vereinbarte Summe:
Die Leistung wird für längstens 365 Tage innerhalb von 2 Jahren ab dem Unfalltag erbracht.
Bei der Vereinbarung einer Karenzfrist reduziert sich die für das Taggeld festgesetzte Prämie.
Wurde das Höchstmaß dieser Leistung ausgeschöpft und ist zu diesem Zeitpunkt der Invaliditätsgrad noch nicht endgültig feststellbar, jedoch mindestens zu 40 % zu erwarten, zahlen wir das Taggeld weiter bis zur endgültigen Feststellbarkeit des Grades der dauernden Invalidität, längstens bis 2 Jahre ab dem Unfalltag - sprich in diesem Fall zahlen wir statt 365 Tage 730 Tage.
Übt der Versicherte im Unfallzeitpunkt keinen Beruf aus, wird die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nach allgemeiner medizinischer Erfahrung bzw. nach Maßgabe der Beeinträchtigung körperlicher oder geistiger Funktionen ermittelt.
Eine Summe für Taggeld lässt sich nur in Kombination mit einer Dauernden Invalidität oder Unfalltod abschließen.

Unfallkosten Assistance
Im Rahmen der Unfallkosten ersetzen wir Kosten, die innerhalb von 2 Jahren nach einem Unfall anfallen und von der Sozialversicherung nicht gedeckt werden. Weiters erbringen wir diverse Organisationsleistungen.
Für Personen unter 15 Jahren ersetzen wir Unfallkosten, die innerhalb von 5 Jahren vom Unfalltag an gerechnet entstehen.
Die Versicherungssumme für Unfallkosten steht einmal pro Versicherungsfall zur Verfügung.
Der Kostenersatz für die Leistungsbeschreibungen von Such-/Rettungs- und Bergeaktionen, Hubschrauberrettung, Nottransport aus dem Ausland, Überführungskosten aus dem Todesfall, Druckkammerbehandlungen und Rehabmanagement stehen jeweils additiv zur Verfügung.
Eine Summe für Unfallkosten lässt sich nur in Kombination mit einer Dauernden Invalidität oder Unfalltod abschließen.

Notfallzentrale der Generali
aus dem Inland: 0800/20 444 00
aus dem Ausland: +431/20 444 00

Laut Vertragsbedingungen werden Leistungen im Rahmen des Rehab-Managements erst ab einem vorraussichtlichen DI-Grad von 40% geleistet. Nachdem der Gesamt-DI-Grad erst nach einem Jahr genau festgestellt werden kann - gilt:
jeder Kunde kann nach einem Unfall die Beratungsleistungen über unser Notfalltelefon in Anspruch nehmen;
das Rehab-Management wird je nach Unfallfolgen und schwere der Verletzungen großzügig geleistet;
konkret: jedem Kunden wird nach einem Unfall geholfen;

Spitalgeld nach Unfall
Wir zahlen Spitalgeld für jeden Kalendertag, an dem sich unser Kunde wegen eines Versicherungsfalles in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung in einem Spital befindet:
Die Leistung wird längstens 365 Tage innerhalb von 2 Jahren ab dem Unfalltag erbracht.
Wurde das Höchstmaß der Leistung ausgeschöpft und ist zu diesem Zeitpunkt der Invaliditätsgrad noch nicht endgültig feststellbar, jedoch mit mindestens 40 % zu erwarten, zahlen wir das Spitalgeld weiter bis zur endgültigen Feststellbarkeit des Grades der dauernden Invalidität, längstens bis 2 Jahre ab dem Unfalltag - sprich in diesem Fall zahlen wir statt 365 Tage 730 Tage.
Als Spitäler gelten Krankenanstalten und Sanatorien, die sanitätsbehördlich genehmigt sind, unter ständiger ärztlicher Leitung und Betreuung stehen und sich nicht auf die Anwendung bestimmter Behandlungsmethoden beschränken, sowie Rehabilitationszentren der Sozialversicherungsträger, Werksspitäler und Sanitätseinrichtungen des Bundesheeres.
Nicht als Spitäler gelten z.B. Sonderkrankenanstalten und Pflegeanstalten für Lungenkranke sowie für unheilbar chronisch Erkrankte, Erholungs- und Genesungsheime, Altersheime und deren Krankenabteilungen sowie Kuranstalten, ferner Sonderkrankenanstalten und Pflegeanstalten für Nerven- und Geisteskranke.
Eine Summe für Spitalgeld lässt sich nur in Kombination mit einer Dauernden Invalidität oder Unfalltod abschließen.

Sonderleistungen
Bei der Unfallvorsorge sind folgende Sonderleistungen prämienfrei mitversichert:

Ästhetische Schäden aus Dauernder Invalidität
Entsteht aufgrund eines Unfalles innerhalb von 2 Jahren eine schwere Entstellung des Gesichtes (z.B. Narben), die eine eindeutige Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens oder eine schwere psychische Belastung der versicherten Person zur Folge hat, zahlen wir 5 % der für Dauernde Invalidität vereinbarten Versicherungssumme.

Kinderlähmung und Frühsommer-Meningoencephalitis
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Folgen der Kinderlähmung und der durch Zeckenbiss übertragenen Frühsommer-Meningoencephalitis, wenn die Erkrankung serologisch festgestellt wurde und frühestens 15 Tage nach Beginn bzw. spätestens 15 Tage nach Erlöschen der Versicherung zum Ausbruch kommt.
Als Krankheitsbeginn (Zeitpunkt des Versicherungsfalles) gilt der Tag, an dem erstmals ein Arzt wegen der als Kinderlähmung oder Frühsommer-Meningoencephalitis diagnostizierten Krankheit konsultiert wurde.
Eine Leistung wird von uns nur für Tod oder dauernde Invalidität erbracht. Die Leistung bleibt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme mit EUR 73.000.- begrenzt.

Sonderleistung für Kinder aus Unfallrente
Führt der Unfall zum Tod beider Elternteile eines minderjährigen Kindes, zahlen wir die für das minderjährige Kind vereinbarte Unfallrente.
Die Leistung wird nur erbracht, wenn sowohl für beide Elternteile als auch das minderjährige Kind die Leistungsart Unfallrente vereinbart ist.
Die Rentenzahlung an das Kind endet mit der Vollendung dessen 18. Lebensjahres.

 
 
 
RATIO Vorsorgen mit Vernunft - Deutschlandsberg 8530, Grazer Straße 32, Tel.: 03462/30654, deutschlandsberg@ratio-vers.at

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