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Personen - Lebens- und Pensionsversicherung zurück zur Produktübersicht
 

Für beide Versicherungssparten (Leben & Pension) gilt:
Die Einzahlung kann als
Einmalerlag oder
lfd. Prämie
erfolgen.

Die Auszahlung kann als
Kapitalauszahlung oder
Rentenauszahlung
erfolgen.

Wir unterscheiden folgende Produkte:
Klassische Er- und Ablebensversicherung
Klassische Risikoversicherung
Clever Invest
Max Invest
Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge
Fondsgebundene Lebensversicherung (gemanagte, wahlfrei)
Garantie Invest
Investmentfonds
Kinderpension
(mit allen Sparten möglich)

Klassische Er- und Ablebensversicherung
 

Kurzbeschreibung
Er- und Ablebensversicherung mit/ohne ärztl. Untersuchung auf ein versichertes Leben mit Prämienzahlungsdauer bis zur Fälligkeit der Versicherung.

Kapitalbildung
Bei der Kapitalversicherung bilden Sie mit der Einlage Ihrer Prämie während der Versicherungsdauer Kapital. Nach Ablauf der Vertragszeit erhalten Sie gemeinsam mit der angesparten Versicherungssumme die Gewinnbeteiligung. Bei 25-jähriger Laufzeit hat sich Ihr eingesetztes Kapital zum Beispiel mehr als verdoppelt.

Sicherheit
Die Kapitalversicherung schützt gleichzeitig die Zukunft Ihrer Familie oder Angehörigen. Sie ist die einzige Anlageform, die bei vorzeitigem Ableben des Anlegers nicht nur das bis dahin veranlagte Kapital, sondern die volle Versicherungssumme zuzüglich der erworbenen Gewinnanteile ausbezahlt.

Steuerfrei
Die Auszahlung der Versicherungssumme und Gewinnbeteiligung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen lohn- und einkommensteuerfrei und unterliegt auch nicht der Kapitalertragssteuer.

Leistung
im Falle des Ablebens der versicherten Person bzw. einer der versicherten Personen sofort
im Erlebensfall bei Ablauf der Versicherung fällig.

Flexible Gewinnentnahme
Der Versicherungsnehmer hat das Recht, jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres, erstmals mit Ablauf von 10 Versicherungsjahren, die ganze oder teilweise Auszahlung der bereits zugewiesenen Gewinnbeteiligung zu verlangen. Das Mindestkapital pro Auszahlung beträgt EUR 700,-. Werden mehrere Auszahlungen hintereinander beantragt, so muß zwischen den einzelnen Auszahlungen ein Abstand von zumindest 3 Jahren liegen. Es sind maximal 10 Gewinnentnahmen pro Versicherungsvertrag vorgesehen. Der letztmögliche Ausschüttungstermin muss 3 Jahre vor Ablauf liegen. Nach der Gewinnentnahme erfolgt die Zuteilung weiterer Gewinnanteile unverändert nach den in den zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegten Regelungen, allerdings ausgehend von der um den Auszahlungsbetrag gekürzten zugewiesenen Gewinnbeteiligung.

Werden die Prämien im Rahmen der Sonderausgabenbestimmungen steuerlich geltend gemacht, kann die Gewinnentnahme zu einer Nachversteuerung der abgesetzten Prämien führen.

TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN:
Versicherungssumme

Höchst-Versicherungssumme (einschließlich aller Risiko- u. Er- und Ablebenzusatzversicherungen) ohne ärztliche Untersuchung:
Eintrittsalter 70 Jahre: Euro 150.000,-
mit ärztlicher Untersuchung: keine Begrenzung
Mindest-/Höchst-Eintrittsalter
Mindest-Eintrittstalter: 0 Jahre
Höchst-Eintrittsalter: 75 Jahre
Keine Altersverminderung bei weiblichen Versicherten.

Versicherungsdauer
Mindestdauer: 5 Jahre
Höchstendalter: 90 Jahre
(Hierbei ist die Höchstdauer vor Altersverminderung bei weiblichen Versicherten zu berücksichtigen)

Mindestprämie:
EUR 15,-- pro Zahlweise

Besonderheiten 3xErlag bzw. 4xErlag:
Bei Laufzeiten ab 10 Jahren sind auch abgekürzte Prämienzahlungsdauern von 3 und 4 Jahren möglich.
Die Kriterien für den Abschluss sind:
Mindestprämie: EUR 4.000,00 jährlich
Zahlungsweise: jährlich
Rückdatierung: nicht möglich



Klassische Risikoversicherung
 

Kurzbeschreibung
Risk Control Ablebensversicherung für 1 Versicherten mit lfd. Prämie und konstanter Versicherungsumme = Ablebensversicherung mit/ohne ärztliche Untersuchung auf ein versichertes Leben mit Prämienzahlungsdauer bis zum Versicherungsablauf, längstens jedoch bis zur Fälligkeit der Versicherung.

Risk Control Ablebensversicherung für 2 Versicherte mit lfd. Prämie und konstanter Versicherungssumme = Ablebensversicherung mit/ohne ärztliche Untersuchung auf zwei versicherte Leben mit Prämienzahlungsdauer bis zum Versicherungsablauf, längstens jedoch bis zur Fälligkeit der Versicherung.

Leistung
Die Versicherung wird im Falle des Ablebens der versicherten Person bzw. einer der versicherten Personen sofort fällig.
Im Erlebensfall bei Ablauf der Versicherung erlischt die Versicherung ohne Leistungspflicht des Versicherers.

Zielgruppe/Verwendungszweck
Bei 1 Versicherten Person:
hoher Versicherungsschutz gegen niedrige Prämie
Familienvorsorge
Darlehensabsicherung

Bei 2 Versicherten Personen:
wechselseitiger hoher Versicherungsschutz von Ehepartnern, Firmenteilhabern, sonstigen voneinander abhängigen Personen gegen niedrige Prämie

TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN:
Versicherungssumme

Mindest-Versicherungssumme: EUR 70.000,--
Höchst-Versicherungssumme: EUR 350.000,--

Mindest-/Höchsteintrittsalter

Mindesteintrittsalter: 15 Jahre
Höchsteintrittsalter: 60 Jahre

Versicherungsdauer/Höchstendalter
Mindestdauer: 1 Jahr
Höchstdauer: 40 Jahre, max. jedoch bis Alter 70.

Prämienzahlungsdauer
analog Laufzeit

Vorweg-Gewinnbeteiligung
Gewinnbeteiligung für Risikotarife

Je nach Höhe der Versicherungssumme wird die Prämie zu einem bestimmten Prozentsatz vermindert)



Clever Invest
 

CLEVERInvest kombiniert die Vorteile einer klassischen Lebensversicherung mit einer Fondsveranlagung. Dies sichert Ihnen sowohl eine garantierte Verzinsung als auch höhere Renditechancen.

CLEVERInvest bietet Ihnen folgende Vorteile:
Garantierte monatliche Rente zum Füllen der Pensionslücke.
Pensionsgleitklausel: Der Zeitpunkt des tatsächlichen Pensionsantritts ist auf lange Sicht oft nicht klar. Mit CLEVERInvest können Sie den Auszahlungstermin bis zu 5 Jahre vor bzw. nach dem ursprünglich vereinbarten Termin ohne Abschläge ändern.
Ablebensschutz: Sorgen Sie gleichzeitig auch perfekt für Ihre Familie vor.
Bei Arbeitslosigkeit: Sie können die Prämienzahlung zinsfrei aussetzen und profitieren trotzdem vom vollen Versicherungsschutz (bis zu 27 Monate).
Perfekte Abstimmung auf die persönliche Lebenssituation: Falls Sie während der Laufzeit auf das bereits angesparte Kapital zugreifen möchten, sind 1 bis 8 Teilauszahlungen möglich.


Bei CLEVERInvest können Sie nur gewinnen. Nicht verlieren.
Ihre eingezahlten Prämien werden ohnehin in eine klassische Lebensversicherung mit garantierter Verzinsung angelegt.
Nur die Gewinnanteile, die sich darüber hinaus ergeben, werden veranlagt und dabei zur Sicherheit auf drei Aktienfonds aufgeteilt.
Selbst wenn sich ein Fonds mal nicht so gut entwickelt, sind immer noch die beiden anderen da.
CLEVERInvest sichert Ihnen somit eine Mindestauszahlungssumme, die Sie am Ende der Laufzeit garantiert erhalten.
Um noch höhere Renditen zu erzielen, können Sie einen "Dynamikplan" vereinbaren:
Sie erhöhen Ihre Prämienleistung beispielsweise jedes Jahr um 4 -10 %, die Mehrprämie wird dann ebenfalls in Fonds veranlagt.

Generali Aktienfonds
- internationaler Aktienfonds
- investiert vorwiegend in Blue Chips

Generali EURO Stock Selektion
- europäischer Aktienfonds
- investiert ausschließlich in Unternehmen der Europäischen Währungsunion

3 Banken Global Stock-Mix
- internationaler Aktienfonds
- investiert branchenorientiert in weltweit tätige Konzerne

Übrigens: Nach fünf Jahren können Sie jedes Jahr auch selbst bestimmen, in welche Fonds Sie investieren wollen. Und das kostenlos - ohne Ausgabeaufschläge und ohne Depotgebühren.


CLEVER Invest ist eine Pensionsversicherung
mit aufgeschobener lebenslanger Pensionszahlung
mit Recht auf vorgezogene, zu festgelegten Terminen beginnende lebenslange Teilpensionen
mit garantierter Kapitalleistung bei Tod vor Ablauf der Aufschubzeit
mit garantierter Mindestlaufzeit der Pensionen
mit Arbeitslosenkomponente
mit Aufstockungsoption
mit der Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abzuschließen.

Vorzeitige Teilauszahlungen
Sie selbst bestimmen, ob, wann und wieviele Teilauszahlungen in garantierter Höhe Sie schon während der Laufzeit haben wollen. Bis zu acht Teilauszahlungen sind möglich.

Falls Sie eine vereinbarte Teilauszahlung dann doch nicht brauchen - kein Problem! Lassen Sie sie von uns einfach gewinnbringend weiter veranlagen oder entscheiden Sie sich für eine Auszahlung in Form von laufenden monatlichen Teilpensionen.

Auszahlungsmodus
Es liegt an Ihnen, ob Sie am Schluss Ihr Geld als Einmalbetrag, als lebenslange Pension oder als eine Kombination aus beidem erhalten.

Zahlungsmodus
Ebenso entscheiden Sie, ob Sie Ihre Prämien als Einmalerlag oder laufend einzahlen wollen, und wenn letzteres, ob monatlich, halb-, vierteljährlich oder doch jährlich.

Auszahlungstermin
Sie wissen noch nicht, wann Sie in Pension gehen?
Ist auch nicht nötig: Was den definitiven Auszahlungstermin betrifft, können Sie ihn später noch bis zu fünf Jahre vor bzw. nach dem ursprünglich vereinbarten Pensionsbeginn festlegen - kostenlos!

Höhe des Ablebensschutzes
Je nachdem, wie hoch Ihr Sicherheitsbedürfnis ist, können Sie auch den Ablebensschutz verschieden hoch anlegen.

Plötzlich berufsunfähig - was nun?
Mit einer speziellen Zusatzversicherung können Sie dafür sorgen, dass Sie Ihr Sparziel trotzdem erreichen. Dank einer Prämienbefreiung bei vollem Versicherungsschutz, wahlweise ergänzt durch die Auszahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeits-Rente.

TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN:
Versicherungssumme

Höchst-Versicherungssumme (einschließlich aller Risiko- u. Er- und Ablebenzusatzversicherungen):
ohne ärztliche Untersuchung: Euro 150.000,-
mit ärztlicher Untersuchung: keine Begrenzung

Mindest-/Höchst-Eintrittsalter
Mindest-Eintrittstalter: 1 Jahre
Höchst-Eintrittsalter: 70 Jahre

Versicherungsdauer
Mindestdauer: 5 Jahre
Höchstendalter: 75 Jahre/Endalter 75 Jahre

Mindestprämie/Mindestsumme der Teilauszahlungen
Es gibt zwei relevante Kriterien:
Einerseits die Mindestprämien von EUR 15,-- pro Zahlweise bei laufender Prämienzahlung bzw. EUR 1.000,-- bei Einmalerlag und andererseits muss die Mindestsumme der Teilauszahlungen EUR 2.500,-- betragen.

Rückdatierung/Vordatierung
Rückdatierungen sind bei CLEVER Invest / SMART Invest bis zu 12 Monaten möglich (nur bei laufender Prämienzahlung).
Ausnahme: Bei Verträgen mit laufender Prämienzahlung und einer Prämienzahlungsdauer < 10 Jahre ist KEINE Rückdatierung möglich (analog wie bei Einmalerlag). Der Kunde zahlt die Prämien für die Rückdatierung gemeinsam mit der Erstprämie.
Vordatierungen sind bei CLEVER Invest / SMART Invest bis zu 11 Monaten möglich (für Einmalprämienverträge: 3 Monate).



Maxx Invest
 

"Alles eine Frage der Taktik!"
Auch als Anleger braucht man die richtige Taktik. Will man eher offensiv veranlagen oder defensiv?
Während Sie sich bei anderen Produkten oft zwischen hohen Ertragschancen und hoher Sicherheit entscheiden müssen, bietet Ihnen MAXX Invest einfach beides in einem. Damit setzt die Generali wieder einmal den Standard und startet mit MAXX Invest eine völlig neue Generation von fondsgebundenen Lebensversicherungen.

Denn MAXX Invest wird schnell einmal mehr, aber nie wieder weniger: Jeder einmal erreichte Höchststand Ihres Fonds gehört bereits Ihnen. Garantiert. Und dank höchst potenter Aktien im Paket kann Ihr Vermögen sogar sehr rasch wachsen. Fragen Sie Ihren Berater. Sie können nur gewinnen.

100 % Höchststandsgarantie
An 13 Stichtagen im Jahr wird der aktuelle Kurswert Ihres Garantiefonds ermittelt. Ist der Kurs im Vergleich zum letzten Stichtag gestiegen, steigt Ihr Gewinn mit. Ist der Kurs gefallen, bleibt Ihr Gewinn trotzdem oben - es gilt der zuletzt erreichte Höchststand!
Die Entwicklung verläuft also in ansteigenden Stufen: immer nur aufwärts.
Garantiegeber ist die Fondsgesellschaft DWS Investment S.A. - eine Gesellschaft der Deutsche- Bank-Gruppe. Diese verpflichtet sich, den Erstausgabepreis oder einen einmal erreichten Höchststand als Garantiewert je Fondsanteil zum späteren Laufzeitende des jeweiligen Garantiefonds auszuzahlen.

Ausgezeichnete Fonds für ausgezeichnete Erträge
MAXX Invest veranlagt im Rahmen des innovativen Garantiefondskonzeptes DWS FlexPension weltweit:
Top DWS-Aktienfonds sowie die besten DWS-Renten- und Geldmarktfonds sichern höchste Erträge.

Fondszusammensetzung zu Beginn Standard & Poor's Rating
DWS Akkumula
DWS Select Invest
DWS Vermögensbildungsfonds I
DWS Intervest
DWS Top 50 Welt
DWS Top 50 Europa
( jeweils von 5 max. möglichen Sternen, S&P Fondsrating, 5/2004)

Viele weitere Vorteile
Sie sparen Steuern
Dank Versicherungsveranlagung statt Fonds- Direktveranlagung zahlen Sie weder Kapitalertragsteuer noch Einkommensteuer. (Stand 2004)

Sie sparen Spesen
Es fallen weder An und Verkaufsspesen noch Depotgebühren an.

Geringe Einstiegssummen
Schon ab EUR 35,- pro Monat zum Ansparen oder ab EUR 700,- als Einmalerlag.

Flexible Laufzeiten
Ab 10 Jahren

Individueller Ablebensschutz
Für die Absicherung Ihrer Lieben: von ertragsorientierten 10 % bis zu vorsorgebewussten 400 %

Auszahlung nach Wahl
Alles auf einmal oder als lebenslange Rente.

Leistung
Die Versicherung wird
im Falle des Ablebens der versicherten Person bzw. einer der versicherten Personen sofort
im Erlebensfall bei Ablauf der Versicherung fällig.

Zielgruppe/Verwendungszweck (Tarifanwendung)
Die MAXX Invest ist für all jene Kunden geeignet, die sich selbst nicht um die laufende Beobachtung des Kapitalmarktes kümmern können oder möchten, beispielsweise weil sie bisher noch keine Erfahrungen mit Wertpapierveranlagungen sammeln konnten oder das Management lieber erfahrenen Spezialisten unserer Kooperationspartner überlassen möchten.
Zudem bietet die MAXX Invest eine 100% Höchststandsgarantie zum Laufzeitende des Garantiefonds. Somit gilt das Motto: "Einmal oben, immer oben!"

TECHNISCHERAHMENBEDINGUNGEN
Ablebensschutz

Der Ablebensschutz ist als Prozentsatz der Nettoprämiensumme bzw. der Nettoeinmalprämie in einem bestimmten Rahmen frei wählbar.
10 % - 400 % bei Vertragslaufzeiten von 10 - 40 Jahren
10 % - 200 % bei Vertragslaufzeiten von 41 - 60 Jahren

Eintrittsalter
Mindestbeitrittsalter: ab Geburt
Höchstbeitrittsalter: 70 Jahre

Vertragsdauer
Mindestlaufzeit: 10 Jahre
Höchstlaufzeit: 60 Jahre, wobei das maximale Endalter von 80 Jahren nicht überschritten werden darf.

HINWEIS: Das Garantiefondskonzept (und damit die Höchststandsgarantie) endet nach maximal 35 Jahren - somit wird eine Überschreitung von 35 Jahren Laufzeit nicht empfohlen.

Mindestprämie
laufende Zahlung: EUR 420,-- inkl. VSt. p.a. (= EUR 35,-- p.m.)
Einmalzahlung: EUR 700,-- inkl. VSt.
bei Zuzahlung: EUR 350,-- inkl. VSt.
bei §3/15: EUR 300,-- inkl. VSt. p.a.

Fondswechsel
Entscheidet sich der Kunde während der Vertragslaufzeit für eine Veranlagung in andere, von der Generali vorgeschlagene Fonds oder eine andere Risiko/Ertragsklasse, so ist dies zu jedem Bewertungsstichtag möglich. (Achtung: Hierbei handelt es sich um eine Konvertierung in einen anderen Tarif, welche einen Garantieverlust mit sich bringt.)

Der Vertrag kann jederzeit mit dreimonatiger Frist auf den Monatsletzten, erstmals zum Ablauf des ersten Versicherungsjahres gekündigt werden.

Gilt die Garantie immer?
Die Kapitalgarantie gilt als Mindestwert eines Fondsanteils zum späteren Laufzeitende des Fonds (jedoch max. 35 Jahre).

Die Garantie entfällt in folgenden Fällen:
Vorzeitiger Rückkauf des gesamten Vertrages
Änderung der Laufzeit, wenn die neue Restlaufzeit < 16 Jahre ist.

Die Garantie bleibt aufrecht:
bei Teilrückkäufen für den verbleibenden Teil
bei Prämienfreistellung



Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge
 

Die Zukunftsvorsorge der Generali Gruppe mit staatlicher Förderung ist durch folgende Produktmerkmale gekennzeichnet
die Vertragslaufzeit beträgt 12, 20 oder 30 Jahre fix
abgekürzte Prämienzahlungsdauer möglich; Mindestprämienzahlungsdauer 5 Jahre
das Eintrittsalter ist derzeit mit dem 60. Lebensjahr begrenzt
die staatliche Förderung wird bis zum Bezug einer gesetzlichen Alterspension gewährt
die Mindestprämie beträgt EUR 30,- monatlich (EUR 360,- p. a.)
die Maximalprämie beträgt derzeit EUR 160,82 (EUR 156,57 für das Jahr 2003) monatlich inkl. Risikoprämie für den Ablebensschutz
Zuzahlungen sind möglich (mindestens jedoch EUR 200,--; höchstens jedoch die nicht ausgenutzte Bemessungsgrundlage für die Förderung)
die staatliche Förderung beträgt 9% ( 9,5 % für 2003) für Prämien in Höhe von derzeit maximal EUR 1.901,- (EUR 1.850,69 für 2003) pro Jahr (Stand 2004)
der obligatorische Ablebensschutz garantiert den Erben das Fondsvermögen zuzüglich einer vom Alter des VN abhängigen Ablebenssumme. Der Vertrag endet mit Ableben des Kunden.
kein Rückkauf
Prämienreduktion bis zur Mindestprämie möglich
Prämienfreistellung bei Liquiditätsengpaß möglich
Kapitalgarantie zum Ablauf besteht zu 100% für den Fall der Verrentung
für die förderbaren Einzahlungsbeträge und
für die gutgeschriebenen Förderungsbeträge

Welches Wahlrecht besteht für den Kunden nach Ablauf der vertraglichen Laufzeit?
Verlängerung auf max. Endalter 65 (Verlängerungsoption)
Auszahlung des Kapitals, wobei 50% der erhaltenen Förderung und eine pauschale Nachversteuerung der Kapitalerträge in Höhe von derzeit 25% abgezogen werden
Übertragung des Kapitalbetrages auf eine andere Zukunftsvorsorgeeinrichtung
Überweisung an eine Versicherung als Einmalerlag für eine PZV
Überweisung an ein Kreditinstitut zum Erwerb von PIF Anteilen mit unwiderruflichem Auszahlungsplan
Überweisung an eine Pensionskasse sofern bereits eine Anwartschaft besteht

Fakultative Zusatzversicherungen
Zusätzlich zur Zukunftsvorsorge kann bei der Laufzeit 12 Jahre ein Versicherungsschutz bei schwerer Krankheit und/oder bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit (nur bei laufender Prämienzahlung möglich) mitversichert werden.

Zusatzversicherung bei schwerer Krankheit
Bei einer Zusatzversicherung für schwere Krankheit erhält der Versicherte eine altersabhängige Versicherungssumme ausbezahlt und der Vertrag läuft weiter.

Eingeschlossene Krankheiten sind:
Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Bypass-Operation, Nierenversagen, Multiple Sklerose, Lähmung, Blindheit, Organtransplantation, Vollständige Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Verlust von Gliedmaßen.

Prämienübernahme bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit
Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit werden für die Dauer der Arbeitslosigkeit maximal aber für sechs Monate die Prämienzahlungen von der Generali übernommen. Als unverschuldet gilt die Arbeitslosigkeit insbesondere bei unberechtigter Arbeitgeberkündigung und vorzeitigem berechtigten Austritt des Dienstnehmers. Die Leistung aus dieser Zusatzversicherung kann nur einmal spätestens jedoch bis zur Vollendung des 55.Lebensjahres in Anspruch genommen werden.

Allgemeine Informationen zu staatlichen Förderungen
Die Zukunftsvorsorge wird steuerlich zweifach gefördert.
1. Es wird im Wege der Lohnsteuererstattung die Einzahlungen zur Zukunftsvorsorge gefördert.
2. Die Zukunftsvorsorge (Veranlagung, Rentenleistungen) ist vollkommen steuerfrei.

Die einzelnen Steuerarten im Überblick
Körperschaftssteuer: Es erfolgt keine Mindestbesteuerung der Gewinne in der Zukunftsvorsorge.
Kapitalertragssteuer: Die Zukunftsvorsorge ist kapitalertragssteuerfrei.
Spekulationsertragssteuer: Die Erträge der Zukunftsvorsorge unterliegen nicht der Spekulationsertragsteuer



Fondsgebundene Lebensversicherung
 

JETZT NEU: Nutzen Sie die Ertragschancen einer fondsgebundene Lebensversicherung und genießen Sie trotzdem 200 % Sicherheit - mit der neuen MAXX Invest mit 100 % Kapitalgarantie und 100 % Höchststandsgarantie.

Und das ist lange nicht der einzige Vorteil …
Sie können Ihre Prämie entweder laufend einzahlen und so langsam ein Vermögen ansparen oder einmalig größere Beträge veranlagen.
Sie können Ihr Kapital durch Zuzahlungen jederzeit aufstocken.
Bei einer laufenden Prämieneinzahlung werden Kursschwankungen durch die Laufzeit geglättet, und Sie profitieren vom Cost-Average-Effekt. Bei Kursrückgängen werden dabei mehr Anteile gekauft, und damit steigen Ihre Chancen auf größere Gewinne bei späteren Kursanstiegen.
Der Wert der laufenden Prämien und des Ablebensschutzes wird bei Wahl der Dynamikklausel jährlich um einen von Ihnen festgelegten Prozentsatz ohne neuerliche Gesundheitsprüfung angepasst. Damit sichern Sie sich Ihren gewohnten Lebensstandard auch in der Pension.
Ihren garantierten Ablebensschutz können Sie selbst bestimmen. Ist der Fondswert bei Ableben jedoch höher als der Ablebensschutz, kommt diese höhere Summe zur Auszahlung.
Sie entscheiden selbst, ob Sie Ihr Geld als Einmalbetrag oder als lebenslange Pension erhalten. Wenn Sie den Zeitpunkt noch nicht wissen oder eine günstigere Kapitalmarktsituation abwarten wollen, können Sie Ihre Fondspolizze bis zu 5 Jahre prämienfrei verlängern.
Steuerliche Vorteile bei der Kapitalertragsteuer und Einkommensteuer (Steuerfreiheit bzw. Ausnützung der Sonderausgaben)


DIE GEMANAGTE FONDSPOLIZZE:
Bei der gemanagten Fondspolizze kann sich der Kunde für eine von vier Ertrags-/Risikoklassen entscheiden. Die Ertrags-/Risikoklassen definieren sich durch unterschiedlich hohe Aktienanteile und können entsprechend der individuellen Risikoneigung des Kunden ausgewählt werden. Innerhalb der vorgegebenen Veranlagungsklassen entscheidet der Portfolio-Manager eigenverantwortlich über die enthaltenen Investmentfonds und deren Gewichtung. Diese Veränderungen erfolgen auf der Basis laufender Marktbeobachtungen und Marktanalysen.

Eignet sich für
Die gemanagte Fondspolizze ist für all jene Kunden geeignet, die sich selbst nicht um die laufende Beobachtung des Kapitalmarktes kümmern können oder möchten, beispielsweise weil sie bisher noch keine Erfahrungen mit Wertpapierveranlagungen sammeln konnten oder das Management lieber erfahrenen Spezialisten unserer Kooperationspartner überlassen möchten.

Die vier Ertrags-/Risikoklassen
Sicherheitsklasse (max. 40% Aktienfonds und mind. 60% Anleihenfonds)
Balanceklasse (max. 60% Aktienfonds und mind. 40% Anleihenfonds)
Dynamikklasse (max. 80% Aktienfonds und mind. 20% Anleihenfonds)
Aktivklasse (bis zu 100% Aktienfonds)

TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
Ablebensschutz
Der Ablebensschutz ist als Prozentsatz der Nettoprämiensumme bzw. der Nettoeinmalprämie in einem bestimmten Rahmen frei wählbar (siehe "Leistungen bei Ableben").

Eintrittsalter
Mindestbeitrittsalter: ab Geburt
Höchstbeitrittsalter: 70 Jahre

Vertragsdauer
Mindestlaufzeit: 5 Jahre
Höchstlaufzeit: 60 Jahre, wobei das max. Endalter von 80 Jahren nicht überschritten werden darf.

WICHTIG: Aufgrund der Langfristigkeit der Veranlagung in Wertpapieren wird eine mindestens 10-jährige Laufzeit empfohlen, um die Schwankungen des Kapitalmarktes ausgleichen zu können. Grundsätzlich gilt: Je höher der vom Kunden gewählte Aktienanteil, umso höher sollte auch die vereinbarte Laufzeit sein.

Mindestprämie
Mindestprämie: EUR 420,-- p.a. (= EUR 35,-- p.m.)

Risikoklassenwechsel
Entscheidet sich der Kunde während der Vertragslaufzeit für eine Veranlagung in andere, von der Generali vorgeschlagene Fonds oder eine andere Risiko/Ertragsklasse, so ist dies zu jedem Bewertungsstichtag möglich.

Der Vertrag kann jederzeit mit dreimonatiger Frist auf den Monatsletzten, erstmals zum Ablauf des ersten Versicherungsjahres gekündigt werden.

ZUSAMMENSETZUNG DER EINZELNEN RISIKO-/ERTRAGSKLASSEN
per 31.08.2004

Sicherheitsklasse
Rentenfonds 70,88%
BTV Eurobond 65,6%
3B Dollar-Mix 5,72%
Aktienfonds 25,00%
3B Euro Stock-Mix 5,65%
Euro Stock Selection 5,71%
3B WallStreet-Mix 8,66%
FFF Pacific Fund 4,98%
Geldmarkt 4,12%
3 Banken Euro Cash-Mix 3,97%
Cash 0,15%


Balanceklasse
Rentenfonds 47,38%
3 Banken Europa Bond-Mix 43,57%
3B Dollar-Mix 3,81%
Aktienfonds 49,96%
3B Euro Stock-Mix 11,29%
Generali Euro Stock Selection 11,42%
3B WallStreet-Mix 17,30%
FFF Pacific Fund 9,95%
Geldmarkt 2,66%
3 Banken Euro Cash-Mix 2,48%
Cash 0,18%


Dynamikklasse
Rentenfonds 23,92%
3B Europa Bond-Mix 22,02%
3B Dollar-Mix 1,90%
Aktienfonds 74,90%
3B Euro Stock-Mix 19,92%
Generali Euro Stock Selection 17,12%
3B WallStreet-Mix 25,94%
FFF Pacific Fund 14,92%
Geldmarkt 1,18%
3 Banken Euro Cash-Mix 0,99%
Cash 0,19%


Aktivklasse
Rentenfonds 0,00%
BTV Eurobond 0,00%
3B Dollar-Mix 0,00%
Aktienfonds 99,86%
3B Euro Stock-Mix 22,66%
Generali Euro Stock Selection 22,39%
3B WallStreet-Mix 34,69%
FFF Pacific Fund 20,12%
Geldmarkt 0,14%
3 Banken Euro Cash-Mix 0,00%
Cash 0,14%


Die wahlfreie Fondspolizze:
Bei der wahlfreien oder konventionellen Fondspolizze kann der Kunde über die Zusammensetzung seiner Veranlagung selbst entscheiden. Dafür steht ihm eine umfassende Palette von Anleihe-, gemischten oder Aktienfonds sowie spezielle Dachfonds zur Verfügung, die er beliebig kombinieren kann.

Eine freie Fondszusammenstellung ist nur für risiko-/ ertragsbewußte Kunden geeignet, die auch über Erfahrung bei Kapitalveranlagungen verfügen und sich selbst um allfällige laufende Anpassungen des Portfolios kümmern möchten.

TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
Ablebensschutz
Der Ablebensschutz ist als Prozentsatz der Nettoprämiensumme bzw. der Nettoeinmalprämie in einem bestimmten Rahmen frei wählbar (siehe "Leistungen bei Ableben").

Eintrittsalter
Mindestbeitrittsalter: ab Geburt
Höchstbeitrittsalter: 70 Jahre

Vertragsdauer
Mindestlaufzeit: 5 Jahre
Höchstlaufzeit: 60 Jahre, wobei das max. Endalter von 80 Jahren nicht überschritten werden darf.

WICHTIG: Aufgrund der Langfristigkeit der Veranlagung in Wertpapieren wird eine mindestens 10-jährige Laufzeit empfohlen, um die Schwankungen des Kapitalmarktes ausgleichen zu können. Grundsätzlich gilt: Je höher der vom Kunden gewählte Aktienanteil, umso höher sollte auch die vereinbarte Laufzeit sein.

Mindestprämie
Mindestprämie: EUR 420,-- p.a. (= EUR 35,-- p.m.)
Wenn die Fondspolizze als betriebliche Vorsorge im Rahmen des § 3 Abs.1 Z 15 EStG verwendet wird, ist eine Mindestprämie von EUR 300,-- möglich.

Veranlagung
Aus der Palette der Einzelfonds können ein bis fünf beliebige Fonds ausgewählt werden. Der Anteil eines Fonds muß allerdings mindestens 10% betragen, darüber hinaus sind kleinere Abstufungen möglich.

Der Vertrag kann jederzeit mit dreimonatiger Frist auf den Monatsletzten, erstmals zum Ablauf des ersten Versicherungsjahres gekündigt werden.

Leistungen bei Erleben
Im Erlebensfall entspricht die Leistung dem aktuellen Wert des Fondsvermögens.
Ausnahme: Bei MAXX Invest gilt der letzte Höchststand für die Ermittlung des Fondsvermögens bei Erleben.

Wurde eine Fondspolizze im Rahmen der konventionellen Variante gewählt, so kann der Kunde zwischen der Geldleistung oder den entsprechenden Fondsanteilen wählen. Entscheidet sich der Kunde für die Fondsanteile, so wird eine Übertragungsgebühr verrrechnet. Diese Übertragungsgebühr beträgt 1% des Wertes (mindestens Euro 20,-- maximal Euro 140,--) pro Polizze (Stand Jän. 2002).

Bei der gemanagten Variante bzw. bei MAXX Invest gelangt ausschließlich eine Geldleistung (= Verkaufserlös der Fondsanteile) zur Auszahlung.

Verlängerungsmöglichkeit
Der Versicherungsnehmer hat außerdem das Recht, einmalig, spätestens ein Monat vor dem Ablauftermin, zu verlangen, daß die Versicherung im Erlebensfall prämienfrei - ohne erneute Gesundheitsprüfung - für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren verlängert wird. Bei Vertragsauflösung innerhalb dieses Zeitraumes wird kein Rückkaufabschlag verrechnet.

Leistungen bei Ableben während der Laufzeit
Im Ablebensfall wird der Zeitwert des Fondsvermögens zuzüglich eines vom Versicherungsnehmer gewählten Prozentsatzes der Mindesttodesfallsumme (=Mindestrisikosumme) mit der vertraglich vereinbarten Mindesttodesfallsumme verglichen. Der jeweils höhere Wert wird dann an die Hinterbliebenen ausbezahlt.

Mindesttodesfallsumme
Die Mindesttodesfallsumme (=MTS) ist jener Betrag, der im Ablebensfall unabhängig vom jeweiligen Stand des Fondsvermögens auf jeden Fall ausbezahlt wird. Sie errechnet sich durch Multiplikation der Nettoeinmalprämie bzw. Nettoprämiensumme mit dem sogenannten "Mindesttodesfall-Faktor".
Der Kunde kann diesen Faktor in folgendem Rahmen frei wählen:
bei einer Vertragslaufzeit bis 40 Jahre
von 10% bis 400%
bei einer Vertragslaufzeit ab 41 Jahre
von 10% bis 200%

Die Mindesttodesfallsumme bei laufender Prämienzahlung muß mindestens Euro 145,-- betragen.

Mindestrisikosumme
Die Mindestrisikosumme (=MRS) kann vom Kunden zwischen 5% und 20% der Mindesttodesfallsumme, jeweils in 5%-Schritten, gewählt werden. Die gewählte Mindestrisikosumme wird zum aktuellen Fondswert im Ablebensfall addiert. Der so errechnete Wert wird mit der Mindesttodesfallleistung verglichen und der höhere der beiden Werte gelangt dann zur Auszahlung.


FONDSPALETTE FÜR DIE WAHLFREI FONDSPOLIZZE
Die Fondspalette der wahlfreien oder konventionellen Fondspolizze entspricht der jeweils aktuellen Fondspalette der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. und umfaßt jeweils mehrere Fonds aus dem Bereich Anleihefonds, gemischte Fonds, Aktienfons und Dachfonds. Für die Fondsgebundene Pensionszusatzversicherung stehen darüberhinaus auch zwei Pensionsinvestmentfonds (PIF) zur Verfügung.

Aktienfonds
Generali Aktienfonds
Generali EURO Stock Selection
3 Banken Global Stock-Mix
3 Banken Europa-Stock-Mix
3 Banken Wall Street-Mix
3 Banken Asia Stock-Mix
3 Banken Österreich Fonds
Generali Holland Small Cap-Fonds
3 Banken Euro Bond-Mix
3 Banken Europa Bond-Mix
3 Banken Euro Cash-Mix
3 Banken Long Term Eurobond-Mix
3 Banken Corporate Bond-Mix
3 Banken Global Bond-Mix
3 Banken Dollar Bond-Mix
3 Banken Emerging Market Bond-Mix

Dachfonds
3 Banken Renten-Dachfonds
3 Banken Global Top-Mix
3 Banken American Top-Mix
3 Banken European Top-Mix
3 Banken AVM Aktien-Dachfonds
3 Banken Emerging-Mix
3 Banken Global Technology-Mix
3 Banken Global Life-Mix
3 Banken Global Öko-Mix

Gemischte Fonds
3 Banken Portfolio-Mix
3 Banken Vermögens-Mix
Generali Mixfonds

Pensionsinvestmentfonds
Offensiv-Pensionsinvestmentfonds
Defensiv-Pensionsinvestmentfonds



Garantie Invest4
 

Die GARANTIE Invest 4 verbindet den Wunsch unserer Kunden nach einem garantierten Kapitalerhalt mit den Ertragschancen einer Veranlagung in hochkrätige internationale Investmentfonds. Dadurch kann bei Ablauf des Vertrages kein Euro verloren gehen, Erträge aus der Veranlagung werden jedoch zur Gänze lukriert. Ergänzt wird die Kapitalgarantie durch die Möglichkeit von Teilauszahlungen - und Kapitalgarantie trotz vorzeitiger Inanspruchnahme dieser Teilbeträge.

ALLE VORTEILE AUF EINEN BLICK:
Nur einmal einzahlen

Einfach einmal investieren und sich dann auf das Ergebnis freuen. Übrigens: Schon ab EUR 3.500,- sind Sie dabei!

Früher Geld bekommen
Die Laufzeit beträgt 12 Jahre. Aber schon nach 7, 10 und 11 Jahren können Sie sich Teilauszahlungen in der Höhe von je einem Viertel der einbezahlten Prämie auszahlen lassen (oder gewinnbringend weiterveranlagen).

Kapitalgarantie genießen
Rund 85% Ihres Geldes werden klassisch verzinst. Das garantiert Ihnen maximale Sicherheit. Nach 12 Jahren erhalten Sie auf jeden Fall die einbezahlte Bruttoprämie zurück.

Alle Ertragschancen nutzen
Ca. 15% des Kapitals sowie die Gewinnanteile aus der klassischen Veranlagung werden in internationale Aktienfonds veranlagt: den Generali Aktienfonds, den Generali EURO Stock Selection und den 3 Banken Wall Street-Mix. Das professionelle
Fondsmanagement unserer Finanzspezialisten sorgt dafür, dass jede Ertragschance auf dem Finanzmarkt für Sie optimal genutzt wird.

Steuern sparen
Sowohl die KESt als auch die Einkommensteuer bleiben Ihnen erspart.

Familie absichern
Im Ablebensfall erhält/erhalten der/die Begünstigte(n) die eingezahlte Prämie (Prämienrückgewähr).


TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
Veranlagung

85% der Einmalprämie im Deckungsstock mit garantiertem Zinssatz
15% der Einmalprämie direkt in Investmentfonds
Die erwirtschafteten Gewinnanteile werden ebenfalls in Fonds veranlagt.

Es wird in folgende Fonds zu je 1/3 veranlagt:
Generali Aktienfonds
Generali EURO Stock Selection
3 Banken Wall Street-Mix

Laufzeit
12 Jahre

Teilauszahlungstermine
nach dem 7., 10., 11. und 12. Jahr

Kapitalgarantie
Diese ergibt sich aus der Veranlagung von 85 % der Einmalprämie im Deckungsstock mit Garantiezins. Durch diese Kapitalgarantie wird MINDESTENS die einbezahlte Bruttoprämie garantiert.
Diese teilt sich auf die 4 Teiltermine auf. Werden diese Teiltermine nicht in Anspruch genommen, so erhöht sich dadurch selbstverständlich die garantierte Auszahlung am Ende der Laufzeit.

Zusätzliche Ertragschancen
Diese ergeben sich durch die Veranlagung von 15 % der Einmalprämie sowie der erwirtschafteten jährlichen Gewinne in die oben genannten Aktienfonds. Die Auszahlung der Gewinne der zusätzlichen Erträge erfolgt bei Vertragsablauf, abhängig von der Fondsentwicklung.

Kapital bzw. Pensionswahlrecht
Es kann bei jedem Termin zwischen der Inanspruchnahme einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer lebenslangen (Teil-) Pensionszahlung gewählt werden.

Inanspruchnahme der Termine
Die Termine müssen nicht unbedingt zum gewählten Termin in Anspruch genommen werden.
Es gibt folgende Wahlmöglichkeiten:
Weiterveranlagung bis zum Vertragsende
Spätere Inanspruchnahme (Achtung: Nicht in Anspruch genommene Zahlungen können später nur alle gemeinsam ausbezahlt werden - keine Teilbeträge)

Mindest-/Höchst-Eintrittsalter
Mindest-Eintrittstalter: 0 Jahre
Höchst-Eintrittsalter: 63 Jahre
Keine Altersverminderung bei weiblichen Versicherten.

Versicherungsdauer
Mindestdauer: 5 Jahre
Höchstendalter: 75 Jahre

Mindestprämie
EUR 3.500,--



Investmentfonds
  ANSPARPLAN
Der Ansparplan ist eine besondere Dienstleistung, die darin besteht, dass jede Einzahlung und jede Ausschüttung auf das Verrechnungskonto sofort und automatisch in die vom Anleger gewünschten Fonds veranlagt wird. Der Anleger kann seine Sparbeiträge auch auf mehrere Fonds aufteilen, wobei die Aufteilung in Prozent des Veranlagungsbetrages festgelegt wird.

Durch den regelmäßigen Kauf von Investmentfondsanteilen in Form eines festgelegten Geldbetrages erhält der Anleger bei niedrigeren Kursen mehr, bei hohen Kursen weniger Anteile und befolgt automatisch die Grundregel, bei hohen Kursen weniger Wertpapiere zu kaufen als bei niedrigeren Kursen (cost-averaging-effect). Der Anleger erzielt dadurch einen durchschnittlichen Kaufpreis, der sich längerfristig positiv auf die Wertentwicklung des gewählten Fonds oder Portefeuilles auswirkt.

Einzahlungen auf das Verrechnungskonto
Die Einzahlung des regelmäßig zu veranlagenden Betrages erfolgt mittels Dauerauftrag auf das Anspar - Verrechnungskonto (je Ansparplan ist ein Verrechnungskonto notwendig). Die Durchführung des Dauerauftrages erfolgt - sofern das Konto bei der 3 Banken Gruppe geführt wird - jeweils 5 Werktage vor dem vom Kunden gewählten Veranlagungszeitpunkt.

Wird das Konto bei einem Fremdinstitiut geführt, ist das dem Zeichnungsantrag beiliegende Dauerauftragsformular unter Berücksichtigung der banküblichen Überweisungszeiten auszufüllen.
Zusätzliche Einmalzahlungen sind jederzeit möglich.

Änderungen/Kündigung des Ansparplanes
Sind jederzeit schriftlich möglich.

Die Ansparrate muß mindestens EUR 36,-- monatlich, EUR 109,-- vierteljährlich bzw. EUR 436,-- jährlich betragen.

EINMALVERANLAGUNG
Der Auftrag zum Kauf von Investmentfonds erfolgt über den schriftlichen Zeichnungsantrag. Die Veranlagungssumme ist mittels Überweisung durch den Kunden auf das Verrechnungskonto einzuzahlen. Die Veranlagung erfolgt frühestens an dem auf den Eingang des Geldbetrages am Verrechnungskonto folgenden Bankwerktag.
Die Mindestveranlagung muss je Investmentfonds EUR 700,-- betragen

AUSGABEAUFSCHLAG
Differenz zwischen Ausgabepreis und Anteilswert, die der Anleger beim Erwerb von Investmentanteilen zahlt. Die Gebühr dient in erster Linie zur Deckung der Vertriebskosten der Kapitalanlagegesellschaft (KAG). Der Ausgabeaufschlag wird als Prozentsatz auf Basis des Rücknahmepreises (Anteilswert) oder des Anlagebetrags berechnet. Die Höhe des Ausgabeaufschlags hängt im wesentlichen von der Art des Fonds und seinem Anlageschwerpunkt ab und liegt in der Regel zwischen ein (1%) und sechs (6%) Prozent. Manche KAGs berechnen - je nach Anlagebetrag - gestaffelte Ausgabeaufschläge.
Der Ausgabeaufschlag ist in den jeweiligen Fondsbestimmungen festgelegt und wird - wie oben beschrieben - dem rechnerischen Wert aufgeschlagen.

DEPOTAUSZUG
Der Kunde erhält einmal jährlich per Stichtag 31.12. von seiner Depotbank einen Depotauszug. In diesem Depotauszug sind insbesondere alle Kauf- und Verkaufsorder der Abrechnungsperiode, eventuelle Ausschüttungen der Investmentfonds sowie der Depotstand ersichtlich.

FONDSVERKAUF
In Österreich sind nur sogenannte offene Fonds zugelassen, dies bedeutet, daß eine Rücknahmeverpflichtung durch die Investmentfondsgesellschaft besteht. Fondsanteile können daher jederzeit zum aktuellen Netto-Inventarwert (Anteilswert) veräußert werden.



Chancen und Risiken von Investmentfonds

1. Investmentfonds
Investmentfonds veranlagen die Gelder ihrer Anteilsinhaber in der Regel in viele verschiedene Wertpapiere (Aktien, Anleihen etc.) mitunter auch in Optionen und Bargeld. Als Käufer von Investmentzertifikaten, den Anteilsscheinen von österreichischen Investmentfonds, werden Sie zum Miteigentümer dieser Fonds.
Die Veranlagung in eine Reihe verschiedener Aktien oder festverzinslicher Wertpapiere kann helfen, eventuelle Kursverluste einzelner Papiere auszugleichen. Eine ähnlich breite Risikostreuung könnten Sie als einzelner Anleger sonst nur mit sehr hohem Kapitaleinsatz erzielen. Durch den Kauf von Investmentzertifikaten sind Sie also in der Lage, schon mit relativ kleinen Beträgen das Risiko Ihrer Veranlagungen günstig zu streuen.
Die Laufzeit eines Investmentfonds richtet sich nach den Fondsbestimmungen und ist in der Regel unbegrenzt. Wenn Sie sich z.B. für einen Rentenfonds entscheiden, beachten Sie bitte, daß es im Gegensatz zu Anleihen üblicherweise keine Tilgungsfrist und daher auch keinen fixen Tilgungskurs gibt.
Beim Erwerb von Investmentzertifikaten sollten Sie eine drei- bis fünfjährige Veranlagungsdauer in Betracht ziehen.

2. Die Arten von Investmentfonds
Die drei wichtigsten Arten von Investmentfonds sind Rentenfonds (Anleihenfonds), Aktienfonds und sogenannte gemischte Fonds. Letztere investieren oft in alle zur Verfügung stehenden Wertpapierarten. Sollten Sie also eher eine konservative Veranlagung ins Auge fassen, sind Sie bei Rentenfonds besser aufgehoben als bei Aktienfonds. Die Entscheidung, welche Art des Investmentfonds Sie wählen, hängt also von Ihrer Risikobereitschaft ab.
Generell ist das Risiko bei einer Fondsveranlagung aber immer auch von der Marktentwicklung abhängig, daher ist wie bei allen Wertpapierveranlagungen auch beim Investmentfonds ein Verlust nicht auszuschließen.

3. Ertrag und Wert von Investmentfonds
Ihr Ertrag beim Investmentfonds setzt sich zusammen aus der jährlichen Ausschüttung und der Entwicklung des errechneten Wertes des Fonds.
Die jährliche Ausschüttung ist praktisch jener Gewinn, den der Fondsmanager für Sie aus seinen diversen Veranlagungen erwirtschaftet. Der errechnete Wert (Inventarwert) ist das Gesamtvermögen des Fonds, aufgeteilt auf die im Umlauf befindlichen Anteilsscheine.
Die Entwicklung des Wertes ist natürlich davon abhängig, in welche Papiere der Fonds investiert (muß in den Fondsbestimmungen festgelegt sein). Je nach Zusammensetzung - Anleihen, Aktien, Optionsscheine etc. - sollten Sie daher auch die Risikohinweise der jeweiligen Wertpapierformen beachten.
Weiters müssen Sie beachten, daß Sie beim Kauf eines Investmentfonds immer einen sogenannten "Ausgabeaufschlag" bezahlen. Deshalb liegt der Kaufpreis stets über dem Verkaufspreis.

4. Liquidität und Flexibilität
Neben der bereits erwähnten breiten Risikostreuung (die besonders bei ausländischen Wertpapierveranlagungen sehr wichtig sein kann) bieten Investmentfonds ein Höchstmaß an Liquidität und Flexibilität. Fondsanteile können normalerweise jederzeit zum Rücknahmepreis verkauft werden. Nur bei außergewöhnlichen Umständen (mehr Rückgaben als "Cash-Anteil" des Fonds) kann die Rückgabe solange ausgesetzt werden, bis durch den Verkauf von Vermögenswerten des Fonds (zumeist kurzfristig veranlagte Wertpapiere) wieder Bargeld zur Verfügung steht.

5. Ausländische Kapitalanlagefonds
Ausländische Fonds unterliegen nicht dem österreichischen Investmentfondsgesetz, auch wenn sie in Österreich verkauft werden. Die Anlegerschutzbestimmungen sind daher oft nicht so streng wie bei österreichischen Investmentfonds.
Ausländische Fonds sind manchmal in Form von Aktiengesellschaften konstruiert, deren Wert an der Börse wie üblich durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Somit spiegelt aber auch der Wert (=Kurs) des Zertifikates nicht mehr das Fondsvermögen pro Papier wider. Dieses kann teilweise beträchtlich über oder unter dem aktuellen Kurs pro Zertifikat liegen.
Beachten Sie bei einer Veranlagung in ausländische Investmentfonds außerdem, daß diese in den meisten Fällen anderen steuerlichen Regeln unterliegen als österreichische Fonds.


Chancen und Risiken von Aktien

1. Die Aktie
Aktien sind Wertpapiere, die eine Beteiligung an einer Aktiengesellschaft verbriefen. Mit dem Kauf von Aktien werden Sie nicht zum Gläubiger sondern wirtschaftlich zum Miteigentümer einer Aktiengesellschaft.
Als Aktionär haben Sie in der Regel folgende Rechte:
das Recht auf Zahlung einer jährlichen Dividende (sofern in dem Unternehmen Gewinne erwirtschaftet werden),
ein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen (also bei Ausgabe "junger Aktien"),
Auskunfts- und/oder Stimmrecht (je nach Wertpapierform) in der Hauptversammlung
und einen anteilsmäßigen Liquidationserlös bei Auflösung der AG.
Aktien haben keine beschränkte Laufzeit, es existiert kein fester Rückzahlungspreis und auch die Höhe der jährlichen Dividende kann nicht vorausbestimmt werden.

2. Die Ertragsaussichten bei Aktien
Bei einer Aktienveranlagung setzt sich Ihr Ertrag aus den jährlichen Dividendenzahlungen und eventuellen Kursgewinnen/-verlusten zusammen, die Sie beim Verkauf Ihrer Papiere erzielen. Sollte eine AG allerdings keine Gewinne oder gar Verluste erwirtschaftet haben, können die Dividendenzahlungen sehr niedrig aus- bzw. zur Gänze entfallen.
Die Dividende wird entweder in einem absoluten Betrag pro Aktie oder in Prozent des Nominales (=Nennwert der Aktie) angegeben. Wollen Sie nun wissen, welche jährliche "Verzinsung" das ergibt, dann müssen Sie sich die Dividendenrendite (=Dividende in Prozent des Kurswertes der Aktie) anschauen. Diese wird im Regelfall wesentlich unter der in Prozent angegebenen Dividende liegen. Entscheidend für den Ertrag bei Aktienveranlagungen sind daher weniger die Dividendenzahlungen als die mögliche Wertsteigerung durch die Kursentwicklung der Aktien.
Statistische Vergleiche in der Vergangenheit haben gezeigt, daß über einen längeren Zeitraum betrachtet mit Veranlagungen in gut geführten Unternehmen in der Regel höhere Erträge erwirtschaftet werden konnten als z.B. mit fix verzinsten Anleihen.

3. Das Kursrisiko bei Aktien
Aktien werden über eine Börse - fallweise auch außerbörslich - gehandelt. Der Kurs einer Aktie wird laufend nach Angebot und Nachfrage gebildet. Die Kursentwicklung hängt dabei nicht nur von der Ertragsstärke des Unternehmens ab sondern auch von der allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Lage sowie der "Börsenstimmung". Ein Aktienkurs spiegelt somit nie exakt den Wert eines Unternehmens wider, sondern schwankt - je nach Einflußfaktoren - um diesen mehr oder weniger stark. Darin sind Gewinnchance und Verlustrisiko einer Aktie begründet.
Einen Aktienkauf sollten Sie, falls Sie sich nicht laufend mit Ihren Papieren beschäftigen wollen oder können, nur als langfristige Veranlagung sehen. Kurzfristigen Anlegern empfehlen wir, unbedingt mit limitierten Orders zu arbeiten.

4. Das Liquiditätsrisiko im Aktienhandel
Aktien können in der Regel täglich gekauft oder verkauft werden. Bei marktengen Titeln, insbesondere Notierungen im sogenannten "sonstigen Handel", kann es allerdings zu Liquiditätsproblemen (eingeschränkte Handelbarkeit) kommen.
Die eingeschränkte Handelbarkeit von Aktien wird im Kursblatt gesondert hervorgehoben. Ist die Nachfrage nach einer bestimmten Aktie höher als das Angebot, weist der Kurs den Zusatz "rG" (=repartiert Geld) auf. Das bedeutet, es konnten zumindest 25% der Nachfrage befriedigt werden. Gibt es nicht einmal für ein Viertel der kaufwilligen Papiere, kommt kein Umsatz zustande. Der Kurs weist den Zusatz "G" (=Geld) auf. Demgegenüber wird ein Überangebot einer Aktie mit den Zusätzen "rW" (=repartiert Ware) bzw. "W" (=Ware) gekennzeichnet.

5. Die Schuldnerqualität von Aktiengesellschaften
Bei Aktiengesellschaften besteht natürlich auch ein gewisses Bonitätsrisiko. Werden z.B. keine Gewinne erwirtschaftet, kann die Dividende entfallen. Oder aber das Unternehmen wird insolvent, dann könnte Ihre Beteiligung völlig wertlos werden. Als sicherheitsbewußter Anleger sollten Sie daher nur solche Titel in Ihr Portefeuille nehmen, bei denen Sie das Unternehmen entweder gut kennen, oder seine wirtschaftliche Ertragskraft hinlänglich bewiesen ist.
Beachten Sie bei ausländischen Aktien, die an der Wiener Börse gehandelt werden, das Währungsrisiko (Wechselkursrisiko) - auch wenn diese in Euro notieren.


Chancen und Risiken von Anleihen

1. Die Anleihe
Anleihen sind Schuldverschreibungen von Bund, Ländern, Banken oder Unternehmen. Rein rechtlich sind sie ein vom Anleihezeichner (Gläubiger) gewährtes Darlehen an den jeweiligen Schuldner.
Als Anleihezeichner erwerben Sie mit dem Wertpapier folgende Rechte:
die Rückerstattung (Tilgung) des gesamten zur Verfügung gestellten Kapitals nach einer bestimmten, vorher vereinbarten Frist (Laufzeit) sowie die Zahlung von, in der Regel jährlich ausbezahlten, Zinsen.

2. Sonderformen von Anleihen
Null-Kupon-Anleihen oder Zerobonds: Hier bekommen Sie während der Laufzeit keine Zinsen ausbezahlt, bei Tilgung dafür aber einen höheren Gesamtbetrag.
Nachrangige Anleihen: Sie kommen als Gläubiger im Falle der Liquidation des Schuldners erst dann zu Ihrem Geld, wenn alle anderen Verbindlichkeiten vorher bezahlt wurden.
Ergänzungskapitalanleihen: Nachrangige Anleihen von österreichischen Banken, bei denen eine Verzinsung und vollständige Kapitalrückzahlung nur bei entsprechenden Jahresgewinnen der Bank über die gesamte Laufzeit der Anleihe erfolgt.
Sollten Sie an weiteren Sonderformen von Anleihen interessiert sein, so übermittelt Ihnen Ihr Generali-Betreuer in Zusammenarbeit mit unseren Partnerbanken gerne zusätzliche Informationen.

3. Die Ertragsaussichten bei Anleihen
Der Ertrag einer Anleihe setzt sich zusammen aus der Verzinsung des Kapitals und einer allfälligen Differenz zwischen Kaufpreis und erreichbarem Preis bei Verkauf/Tilgung. Als Vergleichs-/Maßzahl für den Ertrag wird die Rendite (auf Endfälligkeit) verwendet.
Es gibt fix verzinste und variabel verzinste Anleihen. Bei ersteren haben Sie als Anleger die Garantie, daß Ihr Kapital jährlich gleich hohe Zinsen bringt. Bei variablen Anleihen wird die Verzinsung an bestimmte Referenzzinssätze (z.B. die Durchschnittsrendite aller österreichischen Bundesanleihen) angepaßt. Wird eine sehr hohe Rendite geboten - gemessen an Anleihen mit vergleichbaren Laufzeiten - müssen dafür besondere Gründe vorliegen, z.B. ein erhöhtes Bonitätsrisiko.
Die Laufzeiten österreichischer Anleihen liegen in der Regel zwischen 3 und 15 Jahren, was sie besonders für mittel- bis langfristige Anleger interessant macht. Bei einer Behaltedauer über die gesamte Laufzeit erzielen Sie mit Anleihen nicht selten höhere Erträge als Sie am Sparbuch erwirtschaften können.

4. Die Qualität von Anleiheschuldnern
Anleihen gehören zu den beliebtesten Veranlagungsformen, weil hier das Risiko ziemlich stark eingegrenzt werden kann. Bei österreichischen Bundesanleihen z.B. haftet die Republik für die Rückzahlung und die in Aussicht gestellten Erträge.
Allerdings sind nicht alle Emittenten gleich sicher. In Ihrer Anlageentscheidung müssen Sie daher die Bonität (Zahlungsfähigkeit) des Schuldners berücksichtigen. Ein Hinweis zur Beurteilung kann das sogenannte Rating (=Bonitätsbeurteilung durch unabhängige Agenturen) sein. Die Beurteilung AAA bedeutet beste Bonität (z.B. österreichische Bundesanleihen). Je schlechter die Beurteilung, z.B. B- oder C-Ratings, umso höher ist das Bonitätsrisiko - und desto höher ist wahrscheinlich auch die Verzinsung (Risikoprämie).

5. Handel und Kursrisiko von Anleihen
Anleihen werden über eine Börse oder außerbörslich gehandelt. Wollen Sie z.B. vor Laufzeitende verkaufen, erhalten Sie den jeweiligen Marktpreis (Kurs). Dieser richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Beispielsweise wird bei festverzinslichen Anleihen der Kurs fallen, wenn die Zinsen neuer Anleihen mit vergleichbaren Laufzeiten steigen, umgekehrt wird die Anleihe mehr wert, wenn die Zinsen für vergleichbare Laufzeiten sinken.
Auch eine Veränderung der Schuldnerbonität kann Auswirkungen auf den Kurs der Anleihe haben.

6. Das Liquiditätsrisiko bei Anleihen
Beim Anleihehandel kann auch ein gewisses Liquiditätsrisiko auftreten. Emissionsvolumen, Restlaufzeiten, Börsenusancen u.ä. können die Handelbarkeit beeinflussen. Falls Anleihen nur schwer oder gar nicht veräußert werden können, müßten sie bis zur Tilgung gehalten werden.
Beachten Sie beim Kauf von Fremdwährungsanleihen nicht nur das Währungsrisiko, sondern auch die in der Regel höheren Spesen und Depotgebühren als bei Euro-Anleihen.


Aktienfonds
Generali Aktienfonds
Generali EURO Stock Selection
3 Banken Global Stock-Mix
3 Banken Europa-Stock-Mix
3 Banken Wall Street-Mix
3 Banken Asia Stock-Mix
3 Banken Österreich Fonds
Generali Holland Small Cap-Fonds
3 Banken Euro Bond-Mix
3 Banken Europa Bond-Mix
3 Banken Euro Cash-Mix
3 Banken Long Term Eurobond-Mix
3 Banken Corporate Bond-Mix
3 Banken Global Bond-Mix
3 Banken Dollar Bond-Mix
3 Banken Emerging Market Bond-Mix

Dachfonds
3 Banken Renten-Dachfonds
3 Banken Global Top-Mix
3 Banken American Top-Mix
3 Banken European Top-Mix
3 Banken AVM Aktien-Dachfonds
3 Banken Emerging-Mix
3 Banken Global Technology-Mix
3 Banken Global Life-Mix
3 Banken Global Öko-Mix

Gemischte Fonds
3 Banken Portfolio-Mix
3 Banken Vermögens-Mix
Generali Mixfonds

Pensionsinvestmentfonds
Offensiv-Pensionsinvestmentfonds
Defensiv-Pensionsinvestmentfonds



Kinderpension
  Ob Ihr Kind in ein paar Jahrzehnten mit seiner wohlverdienten staatlichen Pension rechnen kann, ist mehr als fraglich.

Denn während die Zahl der Erwerbstätigen sinkt, ist die Anzahl der Pensionisten weiterhin am Steigen.

Die Lösung heißt Kinderpension.
Bei dieser Vorsorge können Sie durch die besonders lange Laufzeit bis zum Pensionsantritt Ihres Kindes schon mit kleinen Prämien für eine hohe Auszahlungssumme sorgen. Damit Ihr Kind auch in der Pension auf nichts verzichten muss.

Die Kinderpension mit abgekürzter Prämienzahlung.
Wie der Name schon sagt: Bei dieser Variante zahlen Sie eine Zeit lang Prämien ein und lassen ab einem bestimmten Zeitpunkt das angesammelte Geld für sich "arbeiten" - durch klassische Verzinsung.
Wie lange Sie die laufende Prämie einbezahlen möchten und ab wann Ihr Kind die Privatpension erhalten soll, bestimmen Sie selbst. Ab dem gewünschten Pensionsalter erhält Ihr Kind eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung.

Beispiel Maximilian:
Nach der Geburt von Maximilian schließt sein Opa eine Kinderpension mit abgekürzter monatlicher Prämienzahlung zu EUR 50,- ab. Diese Prämien werden zehn Jahre lang bezahlt (Gesamteinzahlung EUR 6.000,-).
Die Lebensversicherung läuft prämienfrei weiter, bis Max 60 ist; dann erhält er eine lebenslange monatliche Privatpension in der Höhe von EUR 242,69* oder eine einmalige Kapitalablöse von EUR 52.065,02*.

Die Kinderpension mit laufender Prämienzahlung.
Hier erfolgt die laufende Prämienzahlung bis ans Ende des Vertrages - wobei Ihnen überlassen ist, wie lange Sie die Zahlungen selbst übernehmen wollen.
In den meisten Fällen zahlen die Eltern so lange die Prämie, bis das Kind berufstätig ist - dann übernimmt es selbst die Prämienzahlung. Am Ende der Laufzeit erhält das Kind eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung.

Beispiel Johanna:
Johanna bekommt zur Taufe von ihrer Tante eine Kinderpension mit EUR 50,- Monatsprämie geschenkt.
Mit 25 Jahren übernimmt Johanna selbst die Zahlung der Prämien - und zwar, bis sie 60 ist.
Dann bekommt sie eine lebenslange Privatpension in der Höhe von EUR 501,80* oder eine einmalige Kapitalablöse von EUR 123.821,70*.

Die Kinderpension mit Einmalprämie.
Diese Form der Kinderpension eignet sich für alle, die einen größeren Geldbetrag zur Verfügung haben und ihn in die Zukunft ihres Kindes investieren wollen:
Sie zahlen einen einmaligen Betrag ein. Aufgrund der langen Laufzeit und des Zinseszinseffektes erhält das Kind bei Pensionsantritt eine schöne lebenslange Pensionszahlung bzw. eine einmalige Kapitalablöse.

Beispiel Lukas:
Lukas' Eltern schließen nach dessen Geburt eine Kinderpension mit Einmalprämie in Höhe von EUR 10.000,- ab. Bis Lukas 60 ist, wird das Geld fix verzinst - zuzüglich Gewinnbeteiligung.
Deshalb erhält er mit 60 eine lebenslange Pension von monatlich EUR 521,86* oder eine einmalige Kapitalablöse von EUR 111.956,61*.

* Im Sinne unserer Verantwortung gegenüber unseren Kunden möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Berechnung der Gewinnbeteiligung auf dem derzeitigen Zinssatz basiert und daher nur unverbindlich sein kann. In der Prämie ist die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssteuer enthalten

WICHTIG:
Die Kinderpension lässt sich mit allen Sparten der Lebens-/Pensionsversicherung verbinden!


 
 
 
RATIO Vorsorgen mit Vernunft - Deutschlandsberg 8530, Grazer Straße 32, Tel.: 03462/30654, deutschlandsberg@ratio-vers.at

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