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Für beide Versicherungssparten (Leben & Pension)
gilt:
Die Einzahlung kann als
Einmalerlag
oder
lfd.
Prämie
erfolgen.
Die Auszahlung kann als
Kapitalauszahlung
oder
Rentenauszahlung
erfolgen.
Wir unterscheiden folgende Produkte:
Klassische
Er- und Ablebensversicherung
Klassische
Risikoversicherung
Clever
Invest
Max
Invest
Staatlich
geförderte Zukunftsvorsorge
Fondsgebundene
Lebensversicherung (gemanagte,
wahlfrei)
Garantie
Invest
Investmentfonds
Kinderpension
(mit allen Sparten möglich)
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Klassische
Er- und Ablebensversicherung |
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Kurzbeschreibung
Er- und Ablebensversicherung mit/ohne ärztl.
Untersuchung auf ein versichertes Leben mit Prämienzahlungsdauer
bis zur Fälligkeit der Versicherung.
Kapitalbildung
Bei der Kapitalversicherung bilden Sie mit der Einlage
Ihrer Prämie während der Versicherungsdauer
Kapital. Nach Ablauf der Vertragszeit erhalten Sie
gemeinsam mit der angesparten Versicherungssumme die
Gewinnbeteiligung. Bei 25-jähriger Laufzeit hat
sich Ihr eingesetztes Kapital zum Beispiel mehr als
verdoppelt.
Sicherheit
Die Kapitalversicherung schützt gleichzeitig
die Zukunft Ihrer Familie oder Angehörigen. Sie
ist die einzige Anlageform, die bei vorzeitigem Ableben
des Anlegers nicht nur das bis dahin veranlagte Kapital,
sondern die volle Versicherungssumme zuzüglich
der erworbenen Gewinnanteile ausbezahlt.
Steuerfrei
Die Auszahlung der Versicherungssumme und Gewinnbeteiligung
ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen lohn-
und einkommensteuerfrei und unterliegt auch nicht
der Kapitalertragssteuer.
Leistung
im
Falle des Ablebens der versicherten Person bzw. einer
der versicherten Personen sofort
im
Erlebensfall bei Ablauf der Versicherung fällig.
Flexible Gewinnentnahme
Der Versicherungsnehmer hat das Recht, jeweils zum
Ende eines Versicherungsjahres, erstmals mit Ablauf
von 10 Versicherungsjahren, die ganze oder teilweise
Auszahlung der bereits zugewiesenen Gewinnbeteiligung
zu verlangen. Das Mindestkapital pro Auszahlung beträgt
EUR 700,-. Werden mehrere Auszahlungen hintereinander
beantragt, so muß zwischen den einzelnen Auszahlungen
ein Abstand von zumindest 3 Jahren liegen. Es sind
maximal 10 Gewinnentnahmen pro Versicherungsvertrag
vorgesehen. Der letztmögliche Ausschüttungstermin
muss 3 Jahre vor Ablauf liegen. Nach der Gewinnentnahme
erfolgt die Zuteilung weiterer Gewinnanteile unverändert
nach den in den zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen
festgelegten Regelungen, allerdings ausgehend von
der um den Auszahlungsbetrag gekürzten zugewiesenen
Gewinnbeteiligung.
Werden die Prämien im Rahmen der Sonderausgabenbestimmungen
steuerlich geltend gemacht, kann die Gewinnentnahme
zu einer Nachversteuerung der abgesetzten Prämien
führen.
TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN:
Versicherungssumme
Höchst-Versicherungssumme (einschließlich
aller Risiko- u. Er- und Ablebenzusatzversicherungen)
ohne ärztliche Untersuchung:
Eintrittsalter
70 Jahre: Euro 150.000,-
mit
ärztlicher Untersuchung: keine Begrenzung
Mindest-/Höchst-Eintrittsalter
Mindest-Eintrittstalter:
0 Jahre
Höchst-Eintrittsalter:
75 Jahre
Keine Altersverminderung bei weiblichen Versicherten.
Versicherungsdauer
Mindestdauer:
5 Jahre
Höchstendalter:
90 Jahre
(Hierbei ist die Höchstdauer vor Altersverminderung
bei weiblichen Versicherten zu berücksichtigen)
Mindestprämie:
EUR
15,-- pro Zahlweise
Besonderheiten 3xErlag bzw. 4xErlag:
Bei
Laufzeiten ab 10 Jahren sind auch abgekürzte
Prämienzahlungsdauern von 3 und 4 Jahren möglich.
Die Kriterien für den Abschluss sind:
Mindestprämie:
EUR 4.000,00 jährlich
Zahlungsweise:
jährlich
Rückdatierung:
nicht möglich
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Clever
Invest |
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CLEVERInvest kombiniert die Vorteile einer klassischen
Lebensversicherung mit einer Fondsveranlagung. Dies
sichert Ihnen sowohl eine garantierte Verzinsung als
auch höhere Renditechancen.
CLEVERInvest bietet Ihnen folgende Vorteile:
Garantierte
monatliche Rente zum Füllen der Pensionslücke.
Pensionsgleitklausel:
Der Zeitpunkt des tatsächlichen Pensionsantritts
ist auf lange Sicht oft nicht klar. Mit CLEVERInvest
können Sie den Auszahlungstermin bis zu 5 Jahre
vor bzw. nach dem ursprünglich vereinbarten Termin
ohne Abschläge ändern.
Ablebensschutz:
Sorgen Sie gleichzeitig auch perfekt für Ihre
Familie vor.
Bei
Arbeitslosigkeit: Sie können die Prämienzahlung
zinsfrei aussetzen und profitieren trotzdem vom vollen
Versicherungsschutz (bis zu 27 Monate).
Perfekte
Abstimmung auf die persönliche Lebenssituation:
Falls Sie während der Laufzeit auf das bereits
angesparte Kapital zugreifen möchten, sind 1
bis 8 Teilauszahlungen möglich.
Bei CLEVERInvest können Sie nur gewinnen.
Nicht verlieren.
Ihre
eingezahlten Prämien werden ohnehin in eine klassische
Lebensversicherung mit garantierter Verzinsung angelegt.
Nur
die Gewinnanteile, die sich darüber hinaus ergeben,
werden veranlagt und dabei zur Sicherheit auf drei
Aktienfonds aufgeteilt.
Selbst wenn sich ein Fonds mal nicht so gut entwickelt,
sind immer noch die beiden anderen da.
CLEVERInvest
sichert Ihnen somit eine Mindestauszahlungssumme,
die Sie am Ende der Laufzeit garantiert erhalten.
Um
noch höhere Renditen zu erzielen, können
Sie einen "Dynamikplan" vereinbaren:
Sie erhöhen Ihre Prämienleistung beispielsweise
jedes Jahr um 4 -10 %, die Mehrprämie wird dann
ebenfalls in Fonds veranlagt.
Generali Aktienfonds
- internationaler Aktienfonds
- investiert vorwiegend in Blue Chips
Generali
EURO Stock Selektion
- europäischer Aktienfonds
- investiert ausschließlich in Unternehmen der
Europäischen Währungsunion
3
Banken Global Stock-Mix
- internationaler Aktienfonds
- investiert branchenorientiert in weltweit tätige
Konzerne
Übrigens: Nach fünf Jahren können
Sie jedes Jahr auch selbst bestimmen, in welche Fonds
Sie investieren wollen. Und das kostenlos - ohne Ausgabeaufschläge
und ohne Depotgebühren.
CLEVER Invest ist eine Pensionsversicherung
mit
aufgeschobener lebenslanger Pensionszahlung
mit
Recht auf vorgezogene, zu festgelegten Terminen beginnende
lebenslange Teilpensionen
mit
garantierter Kapitalleistung bei Tod vor Ablauf der
Aufschubzeit
mit
garantierter Mindestlaufzeit der Pensionen
mit
Arbeitslosenkomponente
mit
Aufstockungsoption
mit
der Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
abzuschließen.
Vorzeitige Teilauszahlungen
Sie selbst bestimmen, ob, wann und wieviele Teilauszahlungen
in garantierter Höhe Sie schon während der
Laufzeit haben wollen. Bis zu acht Teilauszahlungen
sind möglich.
Falls Sie eine vereinbarte Teilauszahlung dann doch
nicht brauchen - kein Problem! Lassen Sie sie von
uns einfach gewinnbringend weiter veranlagen oder
entscheiden Sie sich für eine Auszahlung in Form
von laufenden monatlichen Teilpensionen.
Auszahlungsmodus
Es liegt an Ihnen, ob Sie am Schluss Ihr Geld als
Einmalbetrag, als lebenslange Pension oder als eine
Kombination aus beidem erhalten.
Zahlungsmodus
Ebenso entscheiden Sie, ob Sie Ihre Prämien als
Einmalerlag oder laufend einzahlen wollen, und wenn
letzteres, ob monatlich, halb-, vierteljährlich
oder doch jährlich.
Auszahlungstermin
Sie wissen noch nicht, wann Sie in Pension gehen?
Ist auch nicht nötig: Was den definitiven Auszahlungstermin
betrifft, können Sie ihn später noch bis
zu fünf Jahre vor bzw. nach dem ursprünglich
vereinbarten Pensionsbeginn festlegen - kostenlos!
Höhe des Ablebensschutzes
Je nachdem, wie hoch Ihr Sicherheitsbedürfnis
ist, können Sie auch den Ablebensschutz verschieden
hoch anlegen.
Plötzlich berufsunfähig - was nun?
Mit einer speziellen Zusatzversicherung können
Sie dafür sorgen, dass Sie Ihr Sparziel trotzdem
erreichen. Dank einer Prämienbefreiung bei vollem
Versicherungsschutz, wahlweise ergänzt durch
die Auszahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeits-Rente.
TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN:
Versicherungssumme
Höchst-Versicherungssumme (einschließlich
aller Risiko- u. Er- und Ablebenzusatzversicherungen):
ohne
ärztliche Untersuchung: Euro 150.000,-
mit
ärztlicher Untersuchung: keine Begrenzung
Mindest-/Höchst-Eintrittsalter
Mindest-Eintrittstalter:
1 Jahre
Höchst-Eintrittsalter:
70 Jahre
Versicherungsdauer
Mindestdauer:
5 Jahre
Höchstendalter:
75 Jahre/Endalter 75 Jahre
Mindestprämie/Mindestsumme der Teilauszahlungen
Es gibt zwei relevante Kriterien:
Einerseits die Mindestprämien von EUR 15,-- pro
Zahlweise bei laufender Prämienzahlung bzw. EUR
1.000,-- bei Einmalerlag und andererseits muss die
Mindestsumme der Teilauszahlungen EUR 2.500,-- betragen.
Rückdatierung/Vordatierung
Rückdatierungen
sind bei CLEVER Invest / SMART Invest bis zu 12 Monaten
möglich (nur bei laufender Prämienzahlung).
Ausnahme: Bei Verträgen mit laufender Prämienzahlung
und einer Prämienzahlungsdauer < 10 Jahre
ist KEINE Rückdatierung möglich (analog
wie bei Einmalerlag). Der Kunde zahlt die Prämien
für die Rückdatierung gemeinsam mit der
Erstprämie.
Vordatierungen
sind bei CLEVER Invest / SMART Invest bis zu 11 Monaten
möglich (für Einmalprämienverträge:
3 Monate).
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Maxx
Invest |
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"Alles eine Frage der Taktik!"
Auch als Anleger braucht man die richtige Taktik.
Will man eher offensiv veranlagen oder defensiv?
Während Sie sich bei anderen Produkten oft zwischen
hohen Ertragschancen und hoher Sicherheit entscheiden
müssen, bietet Ihnen MAXX Invest einfach beides
in einem. Damit setzt die Generali wieder einmal den
Standard und startet mit MAXX Invest eine völlig
neue Generation von fondsgebundenen Lebensversicherungen.
Denn MAXX Invest wird schnell einmal mehr, aber nie
wieder weniger: Jeder einmal erreichte Höchststand
Ihres Fonds gehört bereits Ihnen. Garantiert.
Und dank höchst potenter Aktien im Paket kann
Ihr Vermögen sogar sehr rasch wachsen. Fragen
Sie Ihren Berater. Sie können nur gewinnen.
100 % Höchststandsgarantie
An 13 Stichtagen im Jahr wird der aktuelle Kurswert
Ihres Garantiefonds ermittelt. Ist der Kurs im Vergleich
zum letzten Stichtag gestiegen, steigt Ihr Gewinn
mit. Ist der Kurs gefallen, bleibt Ihr Gewinn trotzdem
oben - es gilt der zuletzt erreichte Höchststand!
Die Entwicklung verläuft also in ansteigenden
Stufen: immer nur aufwärts.
Garantiegeber ist die Fondsgesellschaft DWS Investment
S.A. - eine Gesellschaft der Deutsche- Bank-Gruppe.
Diese verpflichtet sich, den Erstausgabepreis oder
einen einmal erreichten Höchststand als Garantiewert
je Fondsanteil zum späteren Laufzeitende des
jeweiligen Garantiefonds auszuzahlen.
Ausgezeichnete Fonds für ausgezeichnete Erträge
MAXX Invest veranlagt im Rahmen des innovativen Garantiefondskonzeptes
DWS FlexPension weltweit:
Top DWS-Aktienfonds sowie die besten DWS-Renten- und
Geldmarktfonds sichern höchste Erträge.
Fondszusammensetzung zu Beginn Standard &
Poor's Rating
DWS
Akkumula
DWS
Select Invest
DWS
Vermögensbildungsfonds I
DWS
Intervest
DWS
Top 50 Welt
DWS
Top 50 Europa
( jeweils von 5 max. möglichen Sternen, S&P
Fondsrating, 5/2004)
Viele weitere Vorteile
Sie
sparen Steuern
Dank Versicherungsveranlagung statt Fonds- Direktveranlagung
zahlen Sie weder Kapitalertragsteuer noch Einkommensteuer.
(Stand 2004)
Sie
sparen Spesen
Es fallen weder An und Verkaufsspesen noch Depotgebühren
an.
Geringe
Einstiegssummen
Schon ab EUR 35,- pro Monat zum Ansparen oder ab EUR
700,- als Einmalerlag.
Flexible
Laufzeiten
Ab 10 Jahren
Individueller
Ablebensschutz
Für die Absicherung Ihrer Lieben: von ertragsorientierten
10 % bis zu vorsorgebewussten 400 %
Auszahlung
nach Wahl
Alles auf einmal oder als lebenslange Rente.
Leistung
Die Versicherung wird
im
Falle des Ablebens der versicherten Person bzw. einer
der versicherten Personen sofort
im
Erlebensfall bei Ablauf der Versicherung fällig.
Zielgruppe/Verwendungszweck (Tarifanwendung)
Die MAXX Invest ist für all jene Kunden geeignet,
die sich selbst nicht um die laufende Beobachtung
des Kapitalmarktes kümmern können oder möchten,
beispielsweise weil sie bisher noch keine Erfahrungen
mit Wertpapierveranlagungen sammeln konnten oder das
Management lieber erfahrenen Spezialisten unserer
Kooperationspartner überlassen möchten.
Zudem bietet die MAXX Invest eine 100% Höchststandsgarantie
zum Laufzeitende des Garantiefonds. Somit gilt das
Motto: "Einmal oben, immer oben!"
TECHNISCHERAHMENBEDINGUNGEN
Ablebensschutz
Der Ablebensschutz ist als Prozentsatz der Nettoprämiensumme
bzw. der Nettoeinmalprämie in einem bestimmten
Rahmen frei wählbar.
10
% - 400 % bei Vertragslaufzeiten von 10 - 40 Jahren
10
% - 200 % bei Vertragslaufzeiten von 41 - 60 Jahren
Eintrittsalter
Mindestbeitrittsalter:
ab Geburt
Höchstbeitrittsalter:
70 Jahre
Vertragsdauer
Mindestlaufzeit:
10 Jahre
Höchstlaufzeit:
60 Jahre, wobei das maximale Endalter von 80 Jahren
nicht überschritten werden darf.
HINWEIS: Das Garantiefondskonzept (und damit die Höchststandsgarantie)
endet nach maximal 35 Jahren - somit wird eine Überschreitung
von 35 Jahren Laufzeit nicht empfohlen.
Mindestprämie
laufende
Zahlung: EUR 420,-- inkl. VSt. p.a. (= EUR 35,-- p.m.)
Einmalzahlung:
EUR 700,-- inkl. VSt.
bei
Zuzahlung: EUR 350,-- inkl. VSt.
bei
§3/15: EUR 300,-- inkl. VSt. p.a.
Fondswechsel
Entscheidet sich der Kunde während der Vertragslaufzeit
für eine Veranlagung in andere, von der Generali
vorgeschlagene Fonds oder eine andere Risiko/Ertragsklasse,
so ist dies zu jedem Bewertungsstichtag möglich.
(Achtung: Hierbei handelt es sich um eine Konvertierung
in einen anderen Tarif, welche einen Garantieverlust
mit sich bringt.)
Der Vertrag kann jederzeit mit dreimonatiger Frist
auf den Monatsletzten, erstmals zum Ablauf des ersten
Versicherungsjahres gekündigt werden.
Gilt die Garantie immer?
Die Kapitalgarantie gilt als Mindestwert eines Fondsanteils
zum späteren Laufzeitende des Fonds (jedoch max.
35 Jahre).
Die Garantie entfällt in folgenden Fällen:
Vorzeitiger
Rückkauf des gesamten Vertrages
Änderung
der Laufzeit, wenn die neue Restlaufzeit < 16 Jahre
ist.
Die Garantie bleibt aufrecht:
bei
Teilrückkäufen für den verbleibenden
Teil
bei
Prämienfreistellung
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Staatlich
geförderte Zukunftsvorsorge |
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Die Zukunftsvorsorge der Generali Gruppe mit staatlicher
Förderung ist durch folgende Produktmerkmale
gekennzeichnet
die
Vertragslaufzeit beträgt 12, 20 oder 30 Jahre
fix
abgekürzte
Prämienzahlungsdauer möglich; Mindestprämienzahlungsdauer
5 Jahre
das
Eintrittsalter ist derzeit mit dem 60. Lebensjahr
begrenzt
die
staatliche Förderung wird bis zum Bezug einer
gesetzlichen Alterspension gewährt
die
Mindestprämie beträgt EUR 30,- monatlich
(EUR 360,- p. a.)
die
Maximalprämie beträgt derzeit EUR 160,82
(EUR 156,57 für das Jahr 2003) monatlich inkl.
Risikoprämie für den Ablebensschutz
Zuzahlungen
sind möglich (mindestens jedoch EUR 200,--; höchstens
jedoch die nicht ausgenutzte Bemessungsgrundlage für
die Förderung)
die
staatliche Förderung beträgt 9% ( 9,5 %
für 2003) für Prämien in Höhe
von derzeit maximal EUR 1.901,- (EUR 1.850,69 für
2003) pro Jahr (Stand 2004)
der
obligatorische Ablebensschutz garantiert den Erben
das Fondsvermögen zuzüglich einer vom Alter
des VN abhängigen Ablebenssumme. Der Vertrag
endet mit Ableben des Kunden.
kein
Rückkauf
Prämienreduktion
bis zur Mindestprämie möglich
Prämienfreistellung
bei Liquiditätsengpaß möglich
Kapitalgarantie
zum Ablauf besteht zu 100% für den Fall der Verrentung
für
die förderbaren Einzahlungsbeträge und
für
die gutgeschriebenen Förderungsbeträge
Welches Wahlrecht besteht für den Kunden nach
Ablauf der vertraglichen Laufzeit?
Verlängerung
auf max. Endalter 65 (Verlängerungsoption)
Auszahlung
des Kapitals, wobei 50% der erhaltenen Förderung
und eine pauschale Nachversteuerung der Kapitalerträge
in Höhe von derzeit 25% abgezogen werden
Übertragung
des Kapitalbetrages auf eine andere Zukunftsvorsorgeeinrichtung
Überweisung
an eine Versicherung als Einmalerlag für eine
PZV
Überweisung
an ein Kreditinstitut zum Erwerb von PIF Anteilen
mit unwiderruflichem Auszahlungsplan
Überweisung
an eine Pensionskasse sofern bereits eine Anwartschaft
besteht
Fakultative Zusatzversicherungen
Zusätzlich zur Zukunftsvorsorge kann bei der
Laufzeit 12 Jahre ein Versicherungsschutz bei schwerer
Krankheit und/oder bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit
(nur bei laufender Prämienzahlung möglich)
mitversichert werden.
Zusatzversicherung bei schwerer Krankheit
Bei einer Zusatzversicherung für schwere Krankheit
erhält der Versicherte eine altersabhängige
Versicherungssumme ausbezahlt und der Vertrag läuft
weiter.
Eingeschlossene Krankheiten sind:
Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Bypass-Operation,
Nierenversagen, Multiple Sklerose, Lähmung, Blindheit,
Organtransplantation, Vollständige Erwerbsunfähigkeit,
Pflegebedürftigkeit, Verlust von Gliedmaßen.
Prämienübernahme bei unverschuldeter
Arbeitslosigkeit
Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit werden für
die Dauer der Arbeitslosigkeit maximal aber für
sechs Monate die Prämienzahlungen von der Generali
übernommen. Als unverschuldet gilt die Arbeitslosigkeit
insbesondere bei unberechtigter Arbeitgeberkündigung
und vorzeitigem berechtigten Austritt des Dienstnehmers.
Die Leistung aus dieser Zusatzversicherung kann nur
einmal spätestens jedoch bis zur Vollendung des
55.Lebensjahres in Anspruch genommen werden.
Allgemeine Informationen zu staatlichen Förderungen
Die Zukunftsvorsorge wird steuerlich zweifach gefördert.
1.
Es wird im Wege der Lohnsteuererstattung die Einzahlungen
zur Zukunftsvorsorge gefördert.
2.
Die Zukunftsvorsorge (Veranlagung, Rentenleistungen)
ist vollkommen steuerfrei.
Die einzelnen Steuerarten im Überblick
Körperschaftssteuer:
Es erfolgt keine Mindestbesteuerung der Gewinne in
der Zukunftsvorsorge.
Kapitalertragssteuer:
Die Zukunftsvorsorge ist kapitalertragssteuerfrei.
Spekulationsertragssteuer:
Die Erträge der Zukunftsvorsorge unterliegen
nicht der Spekulationsertragsteuer
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Fondsgebundene
Lebensversicherung |
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JETZT NEU: Nutzen Sie die Ertragschancen einer
fondsgebundene Lebensversicherung und genießen
Sie trotzdem 200 % Sicherheit - mit der neuen MAXX
Invest mit 100 % Kapitalgarantie und 100 % Höchststandsgarantie.
Und das ist lange nicht der einzige Vorteil
Sie
können Ihre Prämie entweder laufend einzahlen
und so langsam ein Vermögen ansparen oder einmalig
größere Beträge veranlagen.
Sie
können Ihr Kapital durch Zuzahlungen jederzeit
aufstocken.
Bei
einer laufenden Prämieneinzahlung werden Kursschwankungen
durch die Laufzeit geglättet, und Sie profitieren
vom Cost-Average-Effekt. Bei Kursrückgängen
werden dabei mehr Anteile gekauft, und damit steigen
Ihre Chancen auf größere Gewinne bei späteren
Kursanstiegen.
Der
Wert der laufenden Prämien und des Ablebensschutzes
wird bei Wahl der Dynamikklausel jährlich um
einen von Ihnen festgelegten Prozentsatz ohne neuerliche
Gesundheitsprüfung angepasst. Damit sichern Sie
sich Ihren gewohnten Lebensstandard auch in der Pension.
Ihren
garantierten Ablebensschutz können Sie selbst
bestimmen. Ist der Fondswert bei Ableben jedoch höher
als der Ablebensschutz, kommt diese höhere Summe
zur Auszahlung.
Sie
entscheiden selbst, ob Sie Ihr Geld als Einmalbetrag
oder als lebenslange Pension erhalten. Wenn Sie den
Zeitpunkt noch nicht wissen oder eine günstigere
Kapitalmarktsituation abwarten wollen, können
Sie Ihre Fondspolizze bis zu 5 Jahre prämienfrei
verlängern.
Steuerliche
Vorteile bei der Kapitalertragsteuer und Einkommensteuer
(Steuerfreiheit bzw. Ausnützung der Sonderausgaben)
DIE
GEMANAGTE FONDSPOLIZZE:
Bei der gemanagten Fondspolizze kann sich der Kunde
für eine von vier Ertrags-/Risikoklassen entscheiden.
Die Ertrags-/Risikoklassen definieren sich durch unterschiedlich
hohe Aktienanteile und können entsprechend der
individuellen Risikoneigung des Kunden ausgewählt
werden. Innerhalb der vorgegebenen Veranlagungsklassen
entscheidet der Portfolio-Manager eigenverantwortlich
über die enthaltenen Investmentfonds und deren
Gewichtung. Diese Veränderungen erfolgen auf
der Basis laufender Marktbeobachtungen und Marktanalysen.
Eignet sich für
Die gemanagte Fondspolizze ist für all jene Kunden
geeignet, die sich selbst nicht um die laufende Beobachtung
des Kapitalmarktes kümmern können oder möchten,
beispielsweise weil sie bisher noch keine Erfahrungen
mit Wertpapierveranlagungen sammeln konnten oder das
Management lieber erfahrenen Spezialisten unserer
Kooperationspartner überlassen möchten.
Die vier Ertrags-/Risikoklassen
Sicherheitsklasse
(max. 40% Aktienfonds und mind. 60% Anleihenfonds)
Balanceklasse
(max. 60% Aktienfonds und mind. 40% Anleihenfonds)
Dynamikklasse
(max. 80% Aktienfonds und mind. 20% Anleihenfonds)
Aktivklasse
(bis zu 100% Aktienfonds)
TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
Ablebensschutz
Der Ablebensschutz ist als Prozentsatz der Nettoprämiensumme
bzw. der Nettoeinmalprämie in einem bestimmten
Rahmen frei wählbar (siehe "Leistungen bei
Ableben").
Eintrittsalter
Mindestbeitrittsalter:
ab Geburt
Höchstbeitrittsalter:
70 Jahre
Vertragsdauer
Mindestlaufzeit:
5 Jahre
Höchstlaufzeit:
60 Jahre, wobei das max. Endalter von 80 Jahren nicht
überschritten werden darf.
WICHTIG: Aufgrund der Langfristigkeit der Veranlagung
in Wertpapieren wird eine mindestens 10-jährige
Laufzeit empfohlen, um die Schwankungen des Kapitalmarktes
ausgleichen zu können. Grundsätzlich gilt:
Je höher der vom Kunden gewählte Aktienanteil,
umso höher sollte auch die vereinbarte Laufzeit
sein.
Mindestprämie
Mindestprämie:
EUR 420,-- p.a. (= EUR 35,-- p.m.)
Risikoklassenwechsel
Entscheidet sich der Kunde während der Vertragslaufzeit
für eine Veranlagung in andere, von der Generali
vorgeschlagene Fonds oder eine andere Risiko/Ertragsklasse,
so ist dies zu jedem Bewertungsstichtag möglich.
Der Vertrag kann jederzeit mit dreimonatiger Frist
auf den Monatsletzten, erstmals zum Ablauf des ersten
Versicherungsjahres gekündigt werden.
ZUSAMMENSETZUNG DER EINZELNEN RISIKO-/ERTRAGSKLASSEN
per 31.08.2004
Sicherheitsklasse
| Rentenfonds |
70,88% |
| BTV Eurobond |
65,6% |
| 3B Dollar-Mix |
5,72% |
| Aktienfonds |
25,00% |
| 3B Euro Stock-Mix |
5,65% |
| Euro Stock Selection |
5,71% |
| 3B WallStreet-Mix |
8,66% |
| FFF Pacific Fund |
4,98% |
| Geldmarkt |
4,12% |
| 3 Banken Euro Cash-Mix |
3,97% |
| Cash |
0,15% |
Balanceklasse
| Rentenfonds |
47,38% |
| 3 Banken Europa Bond-Mix |
43,57% |
| 3B Dollar-Mix |
3,81% |
| Aktienfonds |
49,96% |
| 3B Euro Stock-Mix |
11,29% |
| Generali Euro Stock
Selection |
11,42% |
| 3B WallStreet-Mix |
17,30% |
| FFF Pacific Fund |
9,95% |
| Geldmarkt |
2,66% |
| 3 Banken Euro Cash-Mix |
2,48% |
| Cash |
0,18% |
Dynamikklasse
| Rentenfonds |
23,92% |
| 3B Europa Bond-Mix |
22,02% |
| 3B Dollar-Mix |
1,90% |
| Aktienfonds |
74,90% |
| 3B Euro Stock-Mix |
19,92% |
| Generali Euro Stock
Selection |
17,12% |
| 3B WallStreet-Mix |
25,94% |
| FFF Pacific Fund |
14,92% |
| Geldmarkt |
1,18% |
| 3 Banken Euro Cash-Mix |
0,99% |
| Cash |
0,19% |
Aktivklasse
| Rentenfonds |
0,00% |
| BTV Eurobond |
0,00% |
| 3B Dollar-Mix |
0,00% |
| Aktienfonds |
99,86% |
| 3B Euro Stock-Mix |
22,66% |
| Generali Euro Stock
Selection |
22,39% |
| 3B WallStreet-Mix |
34,69% |
| FFF Pacific Fund |
20,12% |
| Geldmarkt |
0,14% |
| 3 Banken Euro Cash-Mix |
0,00% |
| Cash |
0,14% |
Die wahlfreie
Fondspolizze:
Bei der wahlfreien oder konventionellen Fondspolizze
kann der Kunde über die Zusammensetzung seiner
Veranlagung selbst entscheiden. Dafür steht ihm
eine umfassende Palette von Anleihe-, gemischten oder
Aktienfonds sowie spezielle Dachfonds zur Verfügung,
die er beliebig kombinieren kann.
Eine freie Fondszusammenstellung ist nur für risiko-/
ertragsbewußte Kunden geeignet, die auch über
Erfahrung bei Kapitalveranlagungen verfügen und
sich selbst um allfällige laufende Anpassungen
des Portfolios kümmern möchten.
TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
Ablebensschutz
Der Ablebensschutz ist als Prozentsatz der Nettoprämiensumme
bzw. der Nettoeinmalprämie in einem bestimmten
Rahmen frei wählbar (siehe "Leistungen bei
Ableben").
Eintrittsalter
Mindestbeitrittsalter:
ab Geburt
Höchstbeitrittsalter:
70 Jahre
Vertragsdauer
Mindestlaufzeit:
5 Jahre
Höchstlaufzeit:
60 Jahre, wobei das max. Endalter von 80 Jahren nicht
überschritten werden darf.
WICHTIG: Aufgrund der Langfristigkeit der Veranlagung
in Wertpapieren wird eine mindestens 10-jährige
Laufzeit empfohlen, um die Schwankungen des Kapitalmarktes
ausgleichen zu können. Grundsätzlich gilt:
Je höher der vom Kunden gewählte Aktienanteil,
umso höher sollte auch die vereinbarte Laufzeit
sein.
Mindestprämie
Mindestprämie:
EUR 420,-- p.a. (= EUR 35,-- p.m.)
Wenn die Fondspolizze als betriebliche Vorsorge im Rahmen
des § 3 Abs.1 Z 15 EStG verwendet wird, ist eine
Mindestprämie von EUR 300,-- möglich.
Veranlagung
Aus der Palette der Einzelfonds können ein bis
fünf beliebige Fonds ausgewählt werden. Der
Anteil eines Fonds muß allerdings mindestens 10%
betragen, darüber hinaus sind kleinere Abstufungen
möglich.
Der Vertrag kann jederzeit mit dreimonatiger Frist auf
den Monatsletzten, erstmals zum Ablauf des ersten Versicherungsjahres
gekündigt werden.
Leistungen bei Erleben
Im Erlebensfall entspricht die Leistung dem aktuellen
Wert des Fondsvermögens.
Ausnahme: Bei MAXX Invest gilt der letzte Höchststand
für die Ermittlung des Fondsvermögens bei
Erleben.
Wurde eine Fondspolizze im Rahmen der konventionellen
Variante gewählt, so kann der Kunde zwischen der
Geldleistung oder den entsprechenden Fondsanteilen wählen.
Entscheidet sich der Kunde für die Fondsanteile,
so wird eine Übertragungsgebühr verrrechnet.
Diese Übertragungsgebühr beträgt 1% des
Wertes (mindestens Euro 20,-- maximal Euro 140,--) pro
Polizze (Stand Jän. 2002).
Bei der gemanagten Variante bzw. bei MAXX Invest gelangt
ausschließlich eine Geldleistung (= Verkaufserlös
der Fondsanteile) zur Auszahlung.
Verlängerungsmöglichkeit
Der Versicherungsnehmer hat außerdem das Recht,
einmalig, spätestens ein Monat vor dem Ablauftermin,
zu verlangen, daß die Versicherung im Erlebensfall
prämienfrei - ohne erneute Gesundheitsprüfung
- für einen Zeitraum von höchstens fünf
Jahren verlängert wird. Bei Vertragsauflösung
innerhalb dieses Zeitraumes wird kein Rückkaufabschlag
verrechnet.
Leistungen bei Ableben während der Laufzeit
Im Ablebensfall wird der Zeitwert des Fondsvermögens
zuzüglich eines vom Versicherungsnehmer gewählten
Prozentsatzes der Mindesttodesfallsumme (=Mindestrisikosumme)
mit der vertraglich vereinbarten Mindesttodesfallsumme
verglichen. Der jeweils höhere Wert wird dann an
die Hinterbliebenen ausbezahlt.
Mindesttodesfallsumme
Die Mindesttodesfallsumme (=MTS) ist jener Betrag, der
im Ablebensfall unabhängig vom jeweiligen Stand
des Fondsvermögens auf jeden Fall ausbezahlt wird.
Sie errechnet sich durch Multiplikation der Nettoeinmalprämie
bzw. Nettoprämiensumme mit dem sogenannten "Mindesttodesfall-Faktor".
Der Kunde kann diesen Faktor in folgendem Rahmen frei
wählen:
bei
einer Vertragslaufzeit bis 40 Jahre
von 10% bis 400%
bei
einer Vertragslaufzeit ab 41 Jahre
von 10% bis 200%
Die Mindesttodesfallsumme bei laufender Prämienzahlung
muß mindestens Euro 145,-- betragen.
Mindestrisikosumme
Die Mindestrisikosumme (=MRS) kann vom Kunden zwischen
5% und 20% der Mindesttodesfallsumme, jeweils in 5%-Schritten,
gewählt werden. Die gewählte Mindestrisikosumme
wird zum aktuellen Fondswert im Ablebensfall addiert.
Der so errechnete Wert wird mit der Mindesttodesfallleistung
verglichen und der höhere der beiden Werte gelangt
dann zur Auszahlung.
FONDSPALETTE FÜR DIE WAHLFREI FONDSPOLIZZE
Die Fondspalette der wahlfreien oder konventionellen
Fondspolizze entspricht der jeweils aktuellen Fondspalette
der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H.
und umfaßt jeweils mehrere Fonds aus dem Bereich
Anleihefonds, gemischte Fonds, Aktienfons und Dachfonds.
Für die Fondsgebundene Pensionszusatzversicherung
stehen darüberhinaus auch zwei Pensionsinvestmentfonds
(PIF) zur Verfügung.
Aktienfonds
Generali
Aktienfonds
Generali
EURO Stock Selection
3
Banken Global Stock-Mix
3
Banken Europa-Stock-Mix
3
Banken Wall Street-Mix
3
Banken Asia Stock-Mix
3
Banken Österreich Fonds
Generali
Holland Small Cap-Fonds
3
Banken Euro Bond-Mix
3
Banken Europa Bond-Mix
3
Banken Euro Cash-Mix
3
Banken Long Term Eurobond-Mix
3
Banken Corporate Bond-Mix
3
Banken Global Bond-Mix
3
Banken Dollar Bond-Mix
3
Banken Emerging Market Bond-Mix
Dachfonds
3
Banken Renten-Dachfonds
3
Banken Global Top-Mix
3
Banken American Top-Mix
3
Banken European Top-Mix
3
Banken AVM Aktien-Dachfonds
3
Banken Emerging-Mix
3
Banken Global Technology-Mix
3
Banken Global Life-Mix
3
Banken Global Öko-Mix
Gemischte Fonds
3
Banken Portfolio-Mix
3
Banken Vermögens-Mix
Generali
Mixfonds
Pensionsinvestmentfonds
Offensiv-Pensionsinvestmentfonds
Defensiv-Pensionsinvestmentfonds |
 |
Garantie
Invest4 |
| |
Die GARANTIE Invest 4 verbindet den Wunsch unserer
Kunden nach einem garantierten Kapitalerhalt mit den
Ertragschancen einer Veranlagung in hochkrätige
internationale Investmentfonds. Dadurch kann bei Ablauf
des Vertrages kein Euro verloren gehen, Erträge
aus der Veranlagung werden jedoch zur Gänze lukriert.
Ergänzt wird die Kapitalgarantie durch die Möglichkeit
von Teilauszahlungen - und Kapitalgarantie trotz vorzeitiger
Inanspruchnahme dieser Teilbeträge.
ALLE VORTEILE AUF EINEN BLICK:
Nur einmal einzahlen
Einfach einmal investieren und sich dann auf das Ergebnis
freuen. Übrigens: Schon ab EUR 3.500,- sind Sie
dabei!
Früher Geld bekommen
Die Laufzeit beträgt 12 Jahre. Aber schon nach
7, 10 und 11 Jahren können Sie sich Teilauszahlungen
in der Höhe von je einem Viertel der einbezahlten
Prämie auszahlen lassen (oder gewinnbringend
weiterveranlagen).
Kapitalgarantie genießen
Rund 85% Ihres Geldes werden klassisch verzinst. Das
garantiert Ihnen maximale Sicherheit. Nach 12 Jahren
erhalten Sie auf jeden Fall die einbezahlte Bruttoprämie
zurück.
Alle Ertragschancen nutzen
Ca. 15% des Kapitals sowie die Gewinnanteile aus der
klassischen Veranlagung werden in internationale Aktienfonds
veranlagt: den Generali Aktienfonds, den Generali
EURO Stock Selection und den 3 Banken Wall Street-Mix.
Das professionelle
Fondsmanagement unserer Finanzspezialisten sorgt dafür,
dass jede Ertragschance auf dem Finanzmarkt für
Sie optimal genutzt wird.
Steuern sparen
Sowohl die KESt als auch die Einkommensteuer bleiben
Ihnen erspart.
Familie absichern
Im Ablebensfall erhält/erhalten der/die Begünstigte(n)
die eingezahlte Prämie (Prämienrückgewähr).
TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
Veranlagung
85%
der Einmalprämie im Deckungsstock mit garantiertem
Zinssatz
15%
der Einmalprämie direkt in Investmentfonds
Die
erwirtschafteten Gewinnanteile werden ebenfalls in
Fonds veranlagt.
Es wird in folgende Fonds zu je 1/3 veranlagt:
Generali
Aktienfonds
Generali
EURO Stock Selection
3
Banken Wall Street-Mix
Laufzeit
12
Jahre
Teilauszahlungstermine
nach
dem 7., 10., 11. und 12. Jahr
Kapitalgarantie
Diese ergibt sich aus der Veranlagung von 85 % der
Einmalprämie im Deckungsstock mit Garantiezins.
Durch diese Kapitalgarantie wird MINDESTENS die einbezahlte
Bruttoprämie garantiert.
Diese teilt sich auf die 4 Teiltermine auf. Werden
diese Teiltermine nicht in Anspruch genommen, so erhöht
sich dadurch selbstverständlich die garantierte
Auszahlung am Ende der Laufzeit.
Zusätzliche Ertragschancen
Diese ergeben sich durch die Veranlagung von 15 %
der Einmalprämie sowie der erwirtschafteten jährlichen
Gewinne in die oben genannten Aktienfonds. Die Auszahlung
der Gewinne der zusätzlichen Erträge erfolgt
bei Vertragsablauf, abhängig von der Fondsentwicklung.
Kapital bzw. Pensionswahlrecht
Es kann bei jedem Termin zwischen der Inanspruchnahme
einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer lebenslangen
(Teil-) Pensionszahlung gewählt werden.
Inanspruchnahme der Termine
Die Termine müssen nicht unbedingt zum gewählten
Termin in Anspruch genommen werden.
Es gibt folgende Wahlmöglichkeiten:
Weiterveranlagung
bis zum Vertragsende
Spätere
Inanspruchnahme (Achtung: Nicht in Anspruch genommene
Zahlungen können später nur alle gemeinsam
ausbezahlt werden - keine Teilbeträge)
Mindest-/Höchst-Eintrittsalter
Mindest-Eintrittstalter:
0 Jahre
Höchst-Eintrittsalter:
63 Jahre
Keine Altersverminderung bei weiblichen Versicherten.
Versicherungsdauer
Mindestdauer:
5 Jahre
Höchstendalter:
75 Jahre
Mindestprämie
EUR
3.500,--
|
 |
Investmentfonds |
| |
ANSPARPLAN
Der Ansparplan ist eine besondere Dienstleistung, die
darin besteht, dass jede Einzahlung und jede Ausschüttung
auf das Verrechnungskonto sofort und automatisch in
die vom Anleger gewünschten Fonds veranlagt wird.
Der Anleger kann seine Sparbeiträge auch auf mehrere
Fonds aufteilen, wobei die Aufteilung in Prozent des
Veranlagungsbetrages festgelegt wird.
Durch den regelmäßigen Kauf von Investmentfondsanteilen
in Form eines festgelegten Geldbetrages erhält
der Anleger bei niedrigeren Kursen mehr, bei hohen Kursen
weniger Anteile und befolgt automatisch die Grundregel,
bei hohen Kursen weniger Wertpapiere zu kaufen als bei
niedrigeren Kursen (cost-averaging-effect). Der Anleger
erzielt dadurch einen durchschnittlichen Kaufpreis,
der sich längerfristig positiv auf die Wertentwicklung
des gewählten Fonds oder Portefeuilles auswirkt.
Einzahlungen auf das Verrechnungskonto
Die Einzahlung des regelmäßig zu veranlagenden
Betrages erfolgt mittels Dauerauftrag auf das Anspar
- Verrechnungskonto (je Ansparplan ist ein Verrechnungskonto
notwendig). Die Durchführung des Dauerauftrages
erfolgt - sofern das Konto bei der 3 Banken Gruppe geführt
wird - jeweils 5 Werktage vor dem vom Kunden gewählten
Veranlagungszeitpunkt.
Wird das Konto bei einem Fremdinstitiut geführt,
ist das dem Zeichnungsantrag beiliegende Dauerauftragsformular
unter Berücksichtigung der banküblichen Überweisungszeiten
auszufüllen.
Zusätzliche Einmalzahlungen sind jederzeit möglich.
Änderungen/Kündigung des Ansparplanes
Sind jederzeit schriftlich möglich.
Die Ansparrate muß mindestens EUR 36,-- monatlich,
EUR 109,-- vierteljährlich bzw. EUR 436,-- jährlich
betragen.
EINMALVERANLAGUNG
Der Auftrag zum Kauf von Investmentfonds erfolgt über
den schriftlichen Zeichnungsantrag. Die Veranlagungssumme
ist mittels Überweisung durch den Kunden auf das
Verrechnungskonto einzuzahlen. Die Veranlagung erfolgt
frühestens an dem auf den Eingang des Geldbetrages
am Verrechnungskonto folgenden Bankwerktag.
Die Mindestveranlagung muss je Investmentfonds EUR 700,--
betragen
AUSGABEAUFSCHLAG
Differenz zwischen Ausgabepreis und Anteilswert, die
der Anleger beim Erwerb von Investmentanteilen zahlt.
Die Gebühr dient in erster Linie zur Deckung
der Vertriebskosten der Kapitalanlagegesellschaft
(KAG). Der Ausgabeaufschlag wird als Prozentsatz auf
Basis des Rücknahmepreises (Anteilswert) oder
des Anlagebetrags berechnet. Die Höhe des Ausgabeaufschlags
hängt im wesentlichen von der Art des Fonds und
seinem Anlageschwerpunkt ab und liegt in der Regel
zwischen ein (1%) und sechs (6%) Prozent. Manche KAGs
berechnen - je nach Anlagebetrag - gestaffelte Ausgabeaufschläge.
Der Ausgabeaufschlag ist in den jeweiligen Fondsbestimmungen
festgelegt und wird - wie oben beschrieben - dem rechnerischen
Wert aufgeschlagen.
DEPOTAUSZUG
Der Kunde erhält einmal jährlich per Stichtag
31.12. von seiner Depotbank einen Depotauszug. In
diesem Depotauszug sind insbesondere alle Kauf- und
Verkaufsorder der Abrechnungsperiode, eventuelle Ausschüttungen
der Investmentfonds sowie der Depotstand ersichtlich.
FONDSVERKAUF
In Österreich sind nur sogenannte offene Fonds
zugelassen, dies bedeutet, daß eine Rücknahmeverpflichtung
durch die Investmentfondsgesellschaft besteht. Fondsanteile
können daher jederzeit zum aktuellen Netto-Inventarwert
(Anteilswert) veräußert werden.
Chancen und Risiken von Investmentfonds
1. Investmentfonds
Investmentfonds veranlagen die Gelder ihrer Anteilsinhaber
in der Regel in viele verschiedene Wertpapiere (Aktien,
Anleihen etc.) mitunter auch in Optionen und Bargeld.
Als Käufer von Investmentzertifikaten, den Anteilsscheinen
von österreichischen Investmentfonds, werden
Sie zum Miteigentümer dieser Fonds.
Die Veranlagung in eine Reihe verschiedener Aktien
oder festverzinslicher Wertpapiere kann helfen, eventuelle
Kursverluste einzelner Papiere auszugleichen. Eine
ähnlich breite Risikostreuung könnten Sie
als einzelner Anleger sonst nur mit sehr hohem Kapitaleinsatz
erzielen. Durch den Kauf von Investmentzertifikaten
sind Sie also in der Lage, schon mit relativ kleinen
Beträgen das Risiko Ihrer Veranlagungen günstig
zu streuen.
Die Laufzeit eines Investmentfonds richtet sich nach
den Fondsbestimmungen und ist in der Regel unbegrenzt.
Wenn Sie sich z.B. für einen Rentenfonds entscheiden,
beachten Sie bitte, daß es im Gegensatz zu Anleihen
üblicherweise keine Tilgungsfrist und daher auch
keinen fixen Tilgungskurs gibt.
Beim Erwerb von Investmentzertifikaten sollten Sie
eine drei- bis fünfjährige Veranlagungsdauer
in Betracht ziehen.
2. Die Arten von Investmentfonds
Die drei wichtigsten Arten von Investmentfonds
sind Rentenfonds (Anleihenfonds), Aktienfonds und
sogenannte gemischte Fonds. Letztere investieren oft
in alle zur Verfügung stehenden Wertpapierarten.
Sollten Sie also eher eine konservative Veranlagung
ins Auge fassen, sind Sie bei Rentenfonds besser aufgehoben
als bei Aktienfonds. Die Entscheidung, welche Art
des Investmentfonds Sie wählen, hängt also
von Ihrer Risikobereitschaft ab.
Generell ist das Risiko bei einer Fondsveranlagung
aber immer auch von der Marktentwicklung abhängig,
daher ist wie bei allen Wertpapierveranlagungen auch
beim Investmentfonds ein Verlust nicht auszuschließen.
3. Ertrag und Wert von Investmentfonds
Ihr Ertrag beim Investmentfonds setzt sich zusammen
aus der jährlichen Ausschüttung und der
Entwicklung des errechneten Wertes des Fonds.
Die jährliche Ausschüttung ist praktisch
jener Gewinn, den der Fondsmanager für Sie aus
seinen diversen Veranlagungen erwirtschaftet. Der
errechnete Wert (Inventarwert) ist das Gesamtvermögen
des Fonds, aufgeteilt auf die im Umlauf befindlichen
Anteilsscheine.
Die Entwicklung des Wertes ist natürlich davon
abhängig, in welche Papiere der Fonds investiert
(muß in den Fondsbestimmungen festgelegt sein).
Je nach Zusammensetzung - Anleihen, Aktien, Optionsscheine
etc. - sollten Sie daher auch die Risikohinweise der
jeweiligen Wertpapierformen beachten.
Weiters müssen Sie beachten, daß Sie beim
Kauf eines Investmentfonds immer einen sogenannten
"Ausgabeaufschlag" bezahlen. Deshalb liegt
der Kaufpreis stets über dem Verkaufspreis.
4. Liquidität und Flexibilität
Neben der bereits erwähnten breiten Risikostreuung
(die besonders bei ausländischen Wertpapierveranlagungen
sehr wichtig sein kann) bieten Investmentfonds ein
Höchstmaß an Liquidität und Flexibilität.
Fondsanteile können normalerweise jederzeit zum
Rücknahmepreis verkauft werden. Nur bei außergewöhnlichen
Umständen (mehr Rückgaben als "Cash-Anteil"
des Fonds) kann die Rückgabe solange ausgesetzt
werden, bis durch den Verkauf von Vermögenswerten
des Fonds (zumeist kurzfristig veranlagte Wertpapiere)
wieder Bargeld zur Verfügung steht.
5. Ausländische Kapitalanlagefonds
Ausländische Fonds unterliegen nicht dem
österreichischen Investmentfondsgesetz, auch
wenn sie in Österreich verkauft werden. Die Anlegerschutzbestimmungen
sind daher oft nicht so streng wie bei österreichischen
Investmentfonds.
Ausländische Fonds sind manchmal in Form von
Aktiengesellschaften konstruiert, deren Wert an der
Börse wie üblich durch Angebot und Nachfrage
bestimmt wird. Somit spiegelt aber auch der Wert (=Kurs)
des Zertifikates nicht mehr das Fondsvermögen
pro Papier wider. Dieses kann teilweise beträchtlich
über oder unter dem aktuellen Kurs pro Zertifikat
liegen.
Beachten Sie bei einer Veranlagung in ausländische
Investmentfonds außerdem, daß diese in
den meisten Fällen anderen steuerlichen Regeln
unterliegen als österreichische Fonds.
Chancen und Risiken von Aktien
1. Die Aktie
Aktien sind Wertpapiere, die eine Beteiligung
an einer Aktiengesellschaft verbriefen. Mit dem Kauf
von Aktien werden Sie nicht zum Gläubiger sondern
wirtschaftlich zum Miteigentümer einer Aktiengesellschaft.
Als Aktionär haben Sie in der Regel folgende
Rechte:
das
Recht auf Zahlung einer jährlichen Dividende
(sofern in dem Unternehmen Gewinne erwirtschaftet
werden),
ein
Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen (also bei Ausgabe
"junger Aktien"),
Auskunfts-
und/oder Stimmrecht (je nach Wertpapierform) in der
Hauptversammlung
und
einen anteilsmäßigen Liquidationserlös
bei Auflösung der AG.
Aktien haben keine beschränkte Laufzeit, es existiert
kein fester Rückzahlungspreis und auch die Höhe
der jährlichen Dividende kann nicht vorausbestimmt
werden.
2. Die Ertragsaussichten bei Aktien
Bei einer Aktienveranlagung setzt sich Ihr Ertrag
aus den jährlichen Dividendenzahlungen und eventuellen
Kursgewinnen/-verlusten zusammen, die Sie beim Verkauf
Ihrer Papiere erzielen. Sollte eine AG allerdings
keine Gewinne oder gar Verluste erwirtschaftet haben,
können die Dividendenzahlungen sehr niedrig aus-
bzw. zur Gänze entfallen.
Die Dividende wird entweder in einem absoluten Betrag
pro Aktie oder in Prozent des Nominales (=Nennwert
der Aktie) angegeben. Wollen Sie nun wissen, welche
jährliche "Verzinsung" das ergibt,
dann müssen Sie sich die Dividendenrendite (=Dividende
in Prozent des Kurswertes der Aktie) anschauen. Diese
wird im Regelfall wesentlich unter der in Prozent
angegebenen Dividende liegen. Entscheidend für
den Ertrag bei Aktienveranlagungen sind daher weniger
die Dividendenzahlungen als die mögliche Wertsteigerung
durch die Kursentwicklung der Aktien.
Statistische Vergleiche in der Vergangenheit haben
gezeigt, daß über einen längeren Zeitraum
betrachtet mit Veranlagungen in gut geführten
Unternehmen in der Regel höhere Erträge
erwirtschaftet werden konnten als z.B. mit fix verzinsten
Anleihen.
3. Das Kursrisiko bei Aktien
Aktien werden über eine Börse - fallweise
auch außerbörslich - gehandelt. Der Kurs
einer Aktie wird laufend nach Angebot und Nachfrage
gebildet. Die Kursentwicklung hängt dabei nicht
nur von der Ertragsstärke des Unternehmens ab
sondern auch von der allgemeinen wirtschaftlichen
und politischen Lage sowie der "Börsenstimmung".
Ein Aktienkurs spiegelt somit nie exakt den Wert eines
Unternehmens wider, sondern schwankt - je nach Einflußfaktoren
- um diesen mehr oder weniger stark. Darin sind Gewinnchance
und Verlustrisiko einer Aktie begründet.
Einen Aktienkauf sollten Sie, falls Sie sich nicht
laufend mit Ihren Papieren beschäftigen wollen
oder können, nur als langfristige Veranlagung
sehen. Kurzfristigen Anlegern empfehlen wir, unbedingt
mit limitierten Orders zu arbeiten.
4. Das Liquiditätsrisiko im Aktienhandel
Aktien können in der Regel täglich gekauft
oder verkauft werden. Bei marktengen Titeln, insbesondere
Notierungen im sogenannten "sonstigen Handel",
kann es allerdings zu Liquiditätsproblemen (eingeschränkte
Handelbarkeit) kommen.
Die eingeschränkte Handelbarkeit von Aktien wird
im Kursblatt gesondert hervorgehoben. Ist die Nachfrage
nach einer bestimmten Aktie höher als das Angebot,
weist der Kurs den Zusatz "rG" (=repartiert
Geld) auf. Das bedeutet, es konnten zumindest 25%
der Nachfrage befriedigt werden. Gibt es nicht einmal
für ein Viertel der kaufwilligen Papiere, kommt
kein Umsatz zustande. Der Kurs weist den Zusatz "G"
(=Geld) auf. Demgegenüber wird ein Überangebot
einer Aktie mit den Zusätzen "rW" (=repartiert
Ware) bzw. "W" (=Ware) gekennzeichnet.
5. Die Schuldnerqualität von Aktiengesellschaften
Bei Aktiengesellschaften besteht natürlich
auch ein gewisses Bonitätsrisiko. Werden z.B.
keine Gewinne erwirtschaftet, kann die Dividende entfallen.
Oder aber das Unternehmen wird insolvent, dann könnte
Ihre Beteiligung völlig wertlos werden. Als sicherheitsbewußter
Anleger sollten Sie daher nur solche Titel in Ihr
Portefeuille nehmen, bei denen Sie das Unternehmen
entweder gut kennen, oder seine wirtschaftliche Ertragskraft
hinlänglich bewiesen ist.
Beachten Sie bei ausländischen Aktien, die an
der Wiener Börse gehandelt werden, das Währungsrisiko
(Wechselkursrisiko) - auch wenn diese in Euro notieren.
Chancen und Risiken von Anleihen
1. Die Anleihe
Anleihen sind Schuldverschreibungen von Bund,
Ländern, Banken oder Unternehmen. Rein rechtlich
sind sie ein vom Anleihezeichner (Gläubiger)
gewährtes Darlehen an den jeweiligen Schuldner.
Als Anleihezeichner erwerben Sie mit dem Wertpapier
folgende Rechte:
die Rückerstattung (Tilgung) des gesamten zur
Verfügung gestellten Kapitals nach einer bestimmten,
vorher vereinbarten Frist (Laufzeit) sowie die Zahlung
von, in der Regel jährlich ausbezahlten, Zinsen.
2. Sonderformen von Anleihen
Null-Kupon-Anleihen oder Zerobonds: Hier bekommen
Sie während der Laufzeit keine Zinsen ausbezahlt,
bei Tilgung dafür aber einen höheren Gesamtbetrag.
Nachrangige Anleihen: Sie kommen als Gläubiger
im Falle der Liquidation des Schuldners erst dann
zu Ihrem Geld, wenn alle anderen Verbindlichkeiten
vorher bezahlt wurden.
Ergänzungskapitalanleihen: Nachrangige Anleihen
von österreichischen Banken, bei denen eine Verzinsung
und vollständige Kapitalrückzahlung nur
bei entsprechenden Jahresgewinnen der Bank über
die gesamte Laufzeit der Anleihe erfolgt.
Sollten Sie an weiteren Sonderformen von Anleihen
interessiert sein, so übermittelt Ihnen Ihr Generali-Betreuer
in Zusammenarbeit mit unseren Partnerbanken gerne
zusätzliche Informationen.
3. Die Ertragsaussichten bei Anleihen
Der Ertrag einer Anleihe setzt sich zusammen aus
der Verzinsung des Kapitals und einer allfälligen
Differenz zwischen Kaufpreis und erreichbarem Preis
bei Verkauf/Tilgung. Als Vergleichs-/Maßzahl
für den Ertrag wird die Rendite (auf Endfälligkeit)
verwendet.
Es gibt fix verzinste und variabel verzinste Anleihen.
Bei ersteren haben Sie als Anleger die Garantie, daß
Ihr Kapital jährlich gleich hohe Zinsen bringt.
Bei variablen Anleihen wird die Verzinsung an bestimmte
Referenzzinssätze (z.B. die Durchschnittsrendite
aller österreichischen Bundesanleihen) angepaßt.
Wird eine sehr hohe Rendite geboten - gemessen an
Anleihen mit vergleichbaren Laufzeiten - müssen
dafür besondere Gründe vorliegen, z.B. ein
erhöhtes Bonitätsrisiko.
Die Laufzeiten österreichischer Anleihen liegen
in der Regel zwischen 3 und 15 Jahren, was sie besonders
für mittel- bis langfristige Anleger interessant
macht. Bei einer Behaltedauer über die gesamte
Laufzeit erzielen Sie mit Anleihen nicht selten höhere
Erträge als Sie am Sparbuch erwirtschaften können.
4. Die Qualität von Anleiheschuldnern
Anleihen gehören zu den beliebtesten Veranlagungsformen,
weil hier das Risiko ziemlich stark eingegrenzt werden
kann. Bei österreichischen Bundesanleihen z.B.
haftet die Republik für die Rückzahlung
und die in Aussicht gestellten Erträge.
Allerdings sind nicht alle Emittenten gleich sicher.
In Ihrer Anlageentscheidung müssen Sie daher
die Bonität (Zahlungsfähigkeit) des Schuldners
berücksichtigen. Ein Hinweis zur Beurteilung
kann das sogenannte Rating (=Bonitätsbeurteilung
durch unabhängige Agenturen) sein. Die Beurteilung
AAA bedeutet beste Bonität (z.B. österreichische
Bundesanleihen). Je schlechter die Beurteilung, z.B.
B- oder C-Ratings, umso höher ist das Bonitätsrisiko
- und desto höher ist wahrscheinlich auch die
Verzinsung (Risikoprämie).
5. Handel und Kursrisiko von Anleihen
Anleihen werden über eine Börse oder
außerbörslich gehandelt. Wollen Sie z.B.
vor Laufzeitende verkaufen, erhalten Sie den jeweiligen
Marktpreis (Kurs). Dieser richtet sich nach Angebot
und Nachfrage. Beispielsweise wird bei festverzinslichen
Anleihen der Kurs fallen, wenn die Zinsen neuer Anleihen
mit vergleichbaren Laufzeiten steigen, umgekehrt wird
die Anleihe mehr wert, wenn die Zinsen für vergleichbare
Laufzeiten sinken.
Auch eine Veränderung der Schuldnerbonität
kann Auswirkungen auf den Kurs der Anleihe haben.
6. Das Liquiditätsrisiko bei Anleihen
Beim Anleihehandel kann auch ein gewisses Liquiditätsrisiko
auftreten. Emissionsvolumen, Restlaufzeiten, Börsenusancen
u.ä. können die Handelbarkeit beeinflussen.
Falls Anleihen nur schwer oder gar nicht veräußert
werden können, müßten sie bis zur
Tilgung gehalten werden.
Beachten Sie beim Kauf von Fremdwährungsanleihen
nicht nur das Währungsrisiko, sondern auch die
in der Regel höheren Spesen und Depotgebühren
als bei Euro-Anleihen.
Aktienfonds
Generali
Aktienfonds
Generali
EURO Stock Selection
3
Banken Global Stock-Mix
3
Banken Europa-Stock-Mix
3
Banken Wall Street-Mix
3
Banken Asia Stock-Mix
3
Banken Österreich Fonds
Generali
Holland Small Cap-Fonds
3
Banken Euro Bond-Mix
3
Banken Europa Bond-Mix
3
Banken Euro Cash-Mix
3
Banken Long Term Eurobond-Mix
3
Banken Corporate Bond-Mix
3
Banken Global Bond-Mix
3
Banken Dollar Bond-Mix
3
Banken Emerging Market Bond-Mix
Dachfonds
3
Banken Renten-Dachfonds
3
Banken Global Top-Mix
3
Banken American Top-Mix
3
Banken European Top-Mix
3
Banken AVM Aktien-Dachfonds
3
Banken Emerging-Mix
3
Banken Global Technology-Mix
3
Banken Global Life-Mix
3
Banken Global Öko-Mix
Gemischte Fonds
3
Banken Portfolio-Mix
3
Banken Vermögens-Mix
Generali
Mixfonds
Pensionsinvestmentfonds
Offensiv-Pensionsinvestmentfonds
Defensiv-Pensionsinvestmentfonds
|
 |
Kinderpension |
| |
Ob Ihr Kind in ein paar
Jahrzehnten mit seiner wohlverdienten staatlichen Pension
rechnen kann, ist mehr als fraglich.
Denn während die Zahl der Erwerbstätigen
sinkt, ist die Anzahl der Pensionisten weiterhin am
Steigen.
Die Lösung heißt Kinderpension.
Bei dieser Vorsorge können Sie durch die besonders
lange Laufzeit bis zum Pensionsantritt Ihres Kindes
schon mit kleinen Prämien für eine hohe Auszahlungssumme
sorgen. Damit Ihr Kind auch in der Pension auf nichts
verzichten muss.
Die
Kinderpension mit abgekürzter Prämienzahlung.
Wie der Name schon sagt: Bei dieser Variante zahlen
Sie eine Zeit lang Prämien ein und lassen ab einem
bestimmten Zeitpunkt das angesammelte Geld für
sich "arbeiten" - durch klassische Verzinsung.
Wie lange Sie die laufende Prämie einbezahlen möchten
und ab wann Ihr Kind die Privatpension erhalten soll,
bestimmen Sie selbst. Ab dem gewünschten Pensionsalter
erhält Ihr Kind eine lebenslange Rente oder eine
einmalige Kapitalauszahlung.
Beispiel Maximilian:
Nach der Geburt von Maximilian schließt sein
Opa eine Kinderpension mit abgekürzter monatlicher
Prämienzahlung zu EUR 50,- ab. Diese Prämien
werden zehn Jahre lang bezahlt (Gesamteinzahlung EUR
6.000,-).
Die Lebensversicherung läuft prämienfrei
weiter, bis Max 60 ist; dann erhält er eine lebenslange
monatliche Privatpension in der Höhe von EUR
242,69* oder eine einmalige Kapitalablöse von
EUR 52.065,02*.
Die
Kinderpension mit laufender Prämienzahlung.
Hier erfolgt die laufende Prämienzahlung
bis ans Ende des Vertrages - wobei Ihnen überlassen
ist, wie lange Sie die Zahlungen selbst übernehmen
wollen.
In den meisten Fällen zahlen die Eltern so lange
die Prämie, bis das Kind berufstätig ist
- dann übernimmt es selbst die Prämienzahlung.
Am Ende der Laufzeit erhält das Kind eine lebenslange
Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung.
Beispiel Johanna:
Johanna bekommt zur Taufe von ihrer Tante eine Kinderpension
mit EUR 50,- Monatsprämie geschenkt.
Mit 25 Jahren übernimmt Johanna selbst die Zahlung
der Prämien - und zwar, bis sie 60 ist.
Dann bekommt sie eine lebenslange Privatpension in
der Höhe von EUR 501,80* oder eine einmalige
Kapitalablöse von EUR 123.821,70*.
Die Kinderpension mit Einmalprämie.
Diese Form der Kinderpension eignet sich für
alle, die einen größeren Geldbetrag zur
Verfügung haben und ihn in die Zukunft ihres
Kindes investieren wollen:
Sie zahlen einen einmaligen Betrag ein. Aufgrund der
langen Laufzeit und des Zinseszinseffektes erhält
das Kind bei Pensionsantritt eine schöne lebenslange
Pensionszahlung bzw. eine einmalige Kapitalablöse.
Beispiel Lukas:
Lukas' Eltern schließen nach dessen Geburt eine
Kinderpension mit Einmalprämie in Höhe von
EUR 10.000,- ab. Bis Lukas 60 ist, wird das Geld fix
verzinst - zuzüglich Gewinnbeteiligung.
Deshalb erhält er mit 60 eine lebenslange Pension
von monatlich EUR 521,86* oder eine einmalige Kapitalablöse
von EUR 111.956,61*.
* Im Sinne unserer Verantwortung gegenüber unseren
Kunden möchten wir Sie darauf hinweisen, dass
die Berechnung der Gewinnbeteiligung auf dem derzeitigen
Zinssatz basiert und daher nur unverbindlich sein
kann. In der Prämie ist die gesetzlich vorgeschriebene
Versicherungssteuer enthalten
WICHTIG:
Die Kinderpension lässt sich mit allen Sparten
der Lebens-/Pensionsversicherung verbinden!
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