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Gesundheitsvorsorge - Privatarzt & Alternative Vorsorge
Taggeldversicherung
MedReise
Rundum Gsund
Zahnersatzversicherung
Sonderklasseversicherung
MedCare
Pflegegeldversicherung

Kurzfristige Krankenversicherung

Gesundheitsvorsorge - Privatarzt & Alternative Vorsorge
 

Allgemein
Die Tarife ersetzen die Kosten für ambulante Heilbehandlungen, das sind: ärztliche Behandlungen durch Ganzheitsmediziner, praktische Ärzte, Fachärzte (wie Frauenärzte, usw.), Hochschulprofessoren, Spezialisten usw. (also Ärzte außerhalb des Spitals). D.h. freie Arztwahl und bestmögliche Behandlungsmöglichkeiten - inklusive alternativer Behandlungsmethoden sowie Vorsorgemöglichkeiten im Rahmen der Ganzheitsmedizin:

Kostenersatz abzüglich Leistung der Sozialversicherung in voller Höhe, oder max. 80 % wenn keine Leistung der Sozialversicherung besteht.
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, wie Vorsorgeuntersuchungen, alternativmedizinische Maßnahmen, Anleitung zu gesundem Lebensstil (z.B. autogenes Training, Massagen, Schutzimpfungen).
Honorar für ärztliche Heilbehandlungen, auch für Heilbehandlung im Rahmen der Ganzheitsmedizin, dazu zählen: Homöopathie, Akupunktur, Neuraltherapie, Chiropraktik, Ozontherapie.
Kostenersatz für ambulante Operationen sowie für besondere Untersuchungen (Labor, Technik, Röntgen, Isotopen, Pathologie).
Honorar für Behandlung durch Psychologen, Psychotherapeuten.
Besondere Heilbehandlungen (z.B. Physik-, und Physiotherapien, Heilmassagen).
Ärztlich verordnete Arzneimittel (auch homöopathische)
Heilbehelfe - davon auch für Sehbehelfe (wobei eine Leistung für Sehbehelfe bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres jährlich erbracht wird, sonst einmal in 2 Versicherungsjahren von Beginn an gerechnet).
Transportkosten zur Erstversorgung oder im Notfall.

Prämienrückvergütung:
Der Tarif nimmt an der garantierten Prämienrückvergütung teil - diese beträgt mindestens 3 Monatsprämienraten. Gesund bleiben zahlt sich aus: die Prämienrückvergütung wird - bei Leistungsfreiheit im abgelaufenen Kalenderjahr - ausgezahlt.


Taggeldversicherung
 

Mit dem Krankenhaus-Tagegeld leisten wir gründsätzlich eine fix vereinbarte Summe bar auf die Hand - für jeden Tag, den der Kunde wegen einer stationären Heilbehandlung im Krankenhaus verbringt:

Der Tarif ist Wertangepasst, d.h. Prämien und Versicherungsleistungen werden an den Verbraucherpreisindex angepaßt. Folgende Leistungen gibt es aus dem Krankenhaus-Tagegeld - die Höhe der Leistung ist abhängig von der versicherten Stufe:

fix vereinbartes Taggeld bar auf die Hand, ab dem ersten Tag des Spitalsaufenthaltes;
auch für tagesklinische Eingriffe im Spital;
Entbindungsentgelt für werdende Mütter - wir bezahlen die vereinbarte Pauschale;
Transportkosten und
Kosten für die Begleitperson werden (für Begleitpersonen des versicherten Kindes) zusätzlich ersetzt;
eine erhöhte Leistung bei einem kurzen Krankenhausaufenthalt (z.B. 2 Tag) durch die garantiert Bezahlung einer 4-Tagespauschale;
Einen Zuschuß zu Kur- und Rehabilitationsaufenthalten, eine Leistung die der Kunde auch ihn Anspruch nehmen kann, wenn der Arzt eine Kur verordnet und die Sozialversicherung diese ablehnt;

Prämienrückvergütung
Der Tarif - in Kombination mit einer ambulanten Heilbehandlung - nehmen an der garantierten Prämienrückvergütung teil, diese beträgt mindestens 3 Monatsprämienraten. Gesund bleiben zahlt sich aus: die Prämienrückvergütung wird - bei Leistungsfreiheit im abgelaufenen Kalenderjahr - ausgezahlt.


MedReise
 

Mit MedReise genießen Sie an 365 Tagen im Jahr Versicherungsschutz auf Reisen (bis zu 6 Wochen):

MedReise: Versicherungsschutz auf Reisen
Der Versicherungsschutz gilt für alle Reisen mit einer Dauer von jeweils bis zu 6 Wochen. Für die folgenden Leistungen aufgrund von akuter Erkrankung oder Unfall während der Reise werden Kosten bis zu insgesamt EUR 250.000,- ersetzt.
Ärztliche Behandlung bei Reisen im Ausland
Ersatz der Kosten der ärztlichen Behandlung ambulant oder in einem Krankenhaus sowie Ersatz der Kosten ärztlich verordneter Heilmittel.
Transport und Hilfe bei Reisen im Inland und im Ausland
Bitte wenden Sie sich im Leistungsfall unverzüglich an unsere Notfall- und Servicenummer:
Innerhalb Österreichs 0800 20 444 00,
aus dem Ausland: + 43 1 20 444 00.
Wir organisieren für Sie alles Notwendige und übernehmen die vollen Kosten bis zur oben genannten Gesamtsumme von EUR 250.000,-. Wenn die folgenden Leistungen nicht von uns organisiert werden, ersetzen wir die Kosten zu 90%, es sei denn, dass im Notfall die Kontaktaufnahme zu der Notfalleinrichtung der Generali ohne Verschulden des Versicherten bzw. Versicherungsnehmers nicht möglich ist. Organisation und Kostenersatz erfolgt für:
Bergung und Hubschrauberrettung, wenn der Versicherte akut erkrankt ist, einen Unfall erlitten hat oder in Berg- oder Wassernot geraten ist; und Transport in die nächstgelegene geeignete medizinische Einrichtung (Arzt, Spital)
Bei stationärer Heilbehandlung Verlegungstransport in das dem Hauptwohnsitz in Österreich nächstgelegene Krankenhaus
Versand von Arzneimitteln, die dringend benötigt werden
Rückholung von mitreisenden Kindern bei Tod, akuter Erkrankung oder Unfall des Versicherten
Rückreise des Versicherten, wenn aufgrund einer akuten Erkrankung oder eines Unfalles die planmäßige Rückreise an den Wohnort nicht angetreten werden kann
Rückreise des Versicherten bei vorzeitigem Abbruch einer Reise wegen Todes oder schwerer Erkrankung einer mitreisenden Person oder eines Angehörigen zu Hause
Im Todesfall Überführung des Toten zum letzten Wohnort in Österreich
Dolmetscherdienst, wenn dieser wegen einer ärztlichen Behandlung erforderlich ist
Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten, wenn diese auf einer Reise gestohlen werden oder in Verlust geraten
Organisation eines Vorschusses durch den Versicherer, wenn der Versicherte infolge des Verlustes von Zahlungsmitteln in eine Notlage gerät bis zu EUR 3.000,--
Reiserückruf des Versicherten wegen Todes oder schwerer Erkrankung eines Angehörigen
Verständigung der Angehörigen oder des Arbeitgebers des Versicherten, wenn dieser dazu selbst nicht in der Lage ist (z.B. bei stationärer Heilbehandlung)
Bei Reisen im Ausland Organisation eines medizinisch begründeten und ärztlich angeordneten Nottransportes nach Österreich.

Informationen rund um die Reise
empfohlene Schutzimpfungen oder sonstige vorbeugende Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit (z.B. Reiseapotheke) für das Reiseland
Bestimmungen für die Einreise, Devisen- und Zollvorschriften
medizinische Einrichtungen (Arzt, Spital) am Aufenthaltsort


Rundum Gsund
 

Wir verstehen unter CARE, nicht erst im Fall einer Krankheit oder eines Unfalles unserem Kunden zur Seite zu stehen, sondern schon viel früher. Mit unserem Wellnes-Zusatzprogramm Rundum gesund kann er sofort etwas seine Gesundheit tun und dafür zahlreiche Angebote/Pakete aus dem Bereich:

Wellness oder
Fitness oder
medizinische Checks (Vorsorgeuntersuchung) in Anspruch nehmen;

Anspruch
Der Anspruch besteht jeweils alle zwei Versicherungsjahre; ein Aufsparen der Leistungen - sprich nach 3 Jahren 2 Pakete in Anspruch nehmen - ist nicht möglich:
Das erste Rundum gesund-Paket kann Ihr Kunde sofort nach Abschluss des Tarif in Anspruch nehmen;
Ersetzt werden Kosten für vordefinierte Leistungen, die von Vertragspartnern der Generali (Wellness-Hotels, Ärzte, Fitness-Center usw.) erbracht werden;
Ersatz der Kosten bis zu EUR 410,00 pro Leistungsfall;

Wellness-, Fitness- und Check-up-Angebot
Unsere aktuelles Angebot zu Rundum gesund findet unser Kunde im Internet unter rug.generali.at oder rug.interunfall.at;
oder in einem der aufgelegten Kataloge - Wellness-Katalog oder Fitness-Katalog;


Zahnersatzversicherung
 

Der Tarif bietet Versicherungsschutz für Zahnbehandlungen und Zahnersatz durch Fachärzte und Dentisten - bis zu zu einer bestimmten Höchstsumme pro Versicherungsjahr:


Leistungen aus Tarif 1ZC
Tarif 1ZC Höchstsumme 440,-- Euro
konservierende Zahnbehandlung inkl. Zahnröntgen;
Zahnextraktionen;
kieferorthopädische Behandlungen;
Es werden 80% der Kosten, innerhalb der Höchstsumme/je Versicherungsjahr, vergütet;
prothetische Zahnbehandlung inkl. Zahnröntgen; Es werden 60% der Kosten, innerhalb der Höchstsumme/je Versicherungsjahr, vergütet;

Leistungen aus Tarif 5ZC und 8ZC
Tarif 5ZC Höchstsumme 2.800,-- Euro
Zahnbehandlungen;
einschließlich Zahnextraktionen;
Zahnröntgen;
Zahnersatz;
Es werden 50% der Kosten, innerhalb der Höchstsumme/je Versicherungsjahr, vergütet;
   
Tarif 8ZC Höchstsumme 1.600,-- Euro
Zahnbehandlungen;
einschließlich Zahnextraktionen;
Zahnröntgen;
Zahnersatz;
Es werden 80% der Kosten, innerhalb der Höchstsumme/je Versicherungsjahr, vergütet;

Prämienrückvergütung
Wurde ein Tarif der Tarifgruppe ZC zusammen mit einem Tarif für ambulante Heilbehandlung abgeschlossen, so nehmen unter den in § 19 AVBKV 1995 angeführten Bedingungen beide Tarife an der garantierten Prämienrückvergütung teil; diese Prämienrückvergütung beträgt mindestens 3 Monatsprämienraten.

Sonderklassenversicherung
 

Diese Tarife decken alle Kosten für stationäre Behandlungen (Medizinische Versorgung im Krankenhaus). Der Versicherte wird als Privatpatient auf Sonderklasse behandelt. D.h. freie Arztwahl, freie Krankenhaus-Wahl, jederzeit Besuch möglich, 1- oder 2-Bettzimmer, Begleitperson für Kinder (bei Familienversicherung), Rooming-in:

Stationäre Behandlung - Tarife SD
Dieser Tarif ist der sogenannte Garantietarif für die einzelnen Bundesländer - für jedes Bundesland (bzw. 1- und 2-Bettzimmer) gilt eine unterschiedliche Höhe:
Österreich u. Europadeckung nach Krankheit Österreich u. Europadeckung nach einem Unfall Weltdeckung (Krankheit und Unfall)
Sonderklasse weltweit - Österreich-/Wientarif volle Kostenübernahme (KÜ):
- in Vertrags-KH Österreich
- in allgem. KH Europas
volle KÜ:
- in Vertrags-KH Österreich
- in allgem. KH Europas
volle KÜ in allgem. KH weltweit
Sonderklasse weltweit - Regionaltarif

volle KÜ:
- in Vertrags-KH des gewählten Bundeslandes

volle KÜ mit unterschiedlichem SB:
- in Vertrags-KH Österreich
- in allgemeinen KH Europas

volle KÜ nach Unfall:
- in Vertrags-KH Österreich
- in allgemeinen KH Europas

volle KÜ in allgemeinen KH weltweit


Stationäre Behandlung mit fixem Selbstbehalt
Dieser Tarif übernimmt die Kosten einer stationären Behandlung in allen Vertragskrankenhäusern in ganz Österreich (für die Sonderklasse 2-Bettzimmer und für Einbettzimmer ausgenommen Wien), für Sonderklasse Mehrbettzimmer in Europa und weltweit mit einem fixen Selbstbehalt (SB):
Österreich u. Europadeckung nach Krankheit Österreich u. Europadeckung nach einem Unfall Weltdeckung (Krankheit und Unfall)
Sonderklasse mit Selbstbehalt volle KÜ mit fixem SB:
- in Vertrags-KH Österreich
- in allgemeinen KH Europas
volle KÜ:
- in Vertrags-KH Österreich
- in allgemeinen KH Europas
volle KÜ in allgemeinen KH weltweit::
- nach Unfall (ohne SB)
- sofern eine gleichwertige Behandlung in Österreich nicht möglich ist, mit einem kalkulierbarem SB


Stationäre Behandlung nach Unfall mit Option - Tarif SO
Dieser Tarif gilt für stationäre Behandlungen nach Unfällen, weiters ist die Option auf volle Sonderklasse (bei Krankheit) garantiert:
Österreich u. Europadeckung nach Krankheit Österreich u. Europadeckung nach einem Unfall Weltdeckung (Krankheit und Unfall)
Sonderklasse nach Unfall mit Option Krankenhaus-Taggeld bei Krankheit

volle KÜ:
- in Vertrags-KH Österreich
- in allgemeinen KH Europas

volle KÜ in allgemeinen KH weltweit


Weitere Leistungen
Ersatztagegeld EUR 100,-
Bergungskosten inkl. Hubschraubertransport nach Unfall EUR 3.000,-
Krankenhaustagegeld bei Erkrankung EUR 30,-
Entbindungspauschale EUR 300,-
Tagegeld bei Rehabilitation nach Unfall EUR 20,-
Begleitperson im Krankenhaus:
- Übernahme der Aufenthaltskosten für eine Begleitperson bei stationärer Heilbehandlung eines
Kindes, sowohl bei Unfall als auch Krankheit - zusätzlich zum Krankenhaustagegeld;
- Voraussetzung: Kind und mindestens 1 Elternteil bei der Generali versichert;
Option auf Krankenhauskostenversicherung auch bei Krankheit - d.h. ohne neuerliche Gesundheitsprüfung;
Prämienrückvergütung 3 Monatsprämien bei Kombination mit Vers.Schutz für ambulante Behandlung;

Stationäre Behandlung nach Unfall - Tarif SKU
Dieser Tarif gilt für stationäre Behandlungen nach Unfällen und kann nur für Sozialversicherte abgeschlossen werden:
Österreich u. Europadeckung nach Krankheit Österreich u. Europadeckung nach einem Unfall Weltdeckung (Krankheit und Unfall)
Sonderklasse nach Unfall

volle KÜ nach Unfall:
- in Vertrags-KH Österreich
- in allgemeinen KH Europas

volle KÜ in allgemeinen KH weltweit

Gesundheitsvorsorge - MedCARE: Beste Ärzte
 

Allgemein
MedCARE: Beste Ärzte gibt Hilfestellung zu Fragen bei einer ärztlichen Heilbehandlung und Ganzheitsmedizin.

Hilfe im Notfall in Österreich: Erreichbarkeit in allen medizinischen Notfällen und Herstellung der Verbindung mit allen Notfalleinrichtungen.
Nacht- und Wochenenddienste durch
Ärzte für Allgemeinmedizin und Zahnärzte
Apotheken
sonstige Notdienste (z.B. Rotes Kreuz, Vergiftungszentrale)

Informationen über medizinische Einrichtungen und Gesundheitsdienste
Ärzte, Zahnärzte, Ärzte für Ganzheits- und Alternativmedizin sowie Psychotherapeuten in Österreich:
Spezialgebiete
Erreichbarkeit, Ordinationszeiten
Art der Vereinbarung mit Sozialversicherungsträgern

Medizinische Einrichtungen weltweit - Hilfestellung bei Bedarf aufgrund der speziellen medizinischen Fragestellung
Ganzheits- und Alternativmedizin in Österreich
Information über Behandlungsmethoden
Spezialisierte Behandler
Krankenanstalten in Österreich (öffentlich, privat)
Spezialgebiete (spezialisierte Fachärzte)
Spezialambulanzen
Ausstattung und Leistungen in der Sonderklasse (Hotelkomponente)
Transporteinrichtungen in Österreich
Verfügbarkeit
Leistungsangebot

Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste in Österreich
Stationäre Pflegeeinrichtungen
Lage und Ausstattung
Preise
Mobile Pflegedienste
Verfügbarkeit am Wohnort
Art und Umfang der Leistungen
Preise
Herstellung der Verbindung
Auf Wunsch des Versicherten stellt die Generali auch den erstmaligen Kontakt mit der medizinischen Einrichtung bzw. dem Gesundheitsdienst her.

Organisation und Kostenersatz für ärztliche Beratung (auch Zweitmeinung)
Beratung bei Fragen zu einer geplanten Behandlung
durch einen Facharzt oder
durch einen Arzt mit Spezialisierung im Bereich der Ganzheits- und Alternativmedizin
Kostenersatz für die Ordination:
wenn sie vom Versicherer organisiert wurde in voller Höhe;
in allen anderen Fällen höchstens EUR 100,-.
Transportkosten:
bei notwendiger Beratung im Ausland bis zu EUR 1.000


Pflegegeldversicherung
 

Allgemein
Mit der Pflegegeldversicherung erbringen wir:
bei vorübergehend notwendiger Pflege (z.B. nach einem Spitalsaufenthalt) einen Kostenersatz - wobei die Höhe der Leistung vom gewählten Stufentarif abhängig ist.
bei dauerhaft notwendiger Pflege eine (Pflege-) Geldleistung - wobei die Höhe der Leistung vom gewählten Stufentarif und von der Pflegestufe (1-7) abhängig ist.

Leistungen
Information und Organisation:
Es werden Informationen über Pflegeeinrichtungen (z.B. Pflegeheim, Hospiz, Pflegestationen von Pensionistenheimen oder Krankenhäusern) und soziale Dienste (z.B. Heimhilfe, Pflegehilfe, Essen auf Rädern) zur Verfügung gestellt.
Organisation einer vorübergehend notwendigen Pflege und Betreuung.
Die Information über Pflegeeinrichtungen und Organisation einer vorübergehenden Pflege wird durch die Europa Ass. vorgenommen.

Vorübergehend notwendige Pflege:
Vorübergehend notwendige Pflege und Betreuung ist gegeben, wenn Pflegebedarf gemäß § 1 Abs. 2 AVBP 2004 für einen Zeitraum von mindestens drei Tagen und voraussichtlich weniger als sechs Monaten besteht.
Voraussetzung für den Kostenersatz ist ein Pflegebedarf, der mindestens der Pflegestufe 1 (50 Stunden im Monat) entspricht.
Die Tätigkeiten werden von dafür geeigneten und zugelassenen Einrichtungen erbracht oder vom Versicherer organisiert.
Der Kostenersatz wird abhängig vom täglichen Pflege- und Betreuungsaufwand erbracht, sofern die Leistungen vom Versicherer organisiert werden.
Ist dies nicht der Fall, erfolgt Kostenersatz bis zum tariflich vorgesehenen Höchstbetrag je Tag auf Grundlage von 80% des für den täglichen Pflege- und Betreuungsaufwand in Rechnung gestellten Betrages.
Nicht ersetzt werden Kosten für medizinische Heilbehandlung inklusive psychologische Betreuung und physikalische Therapie.
Der Kostenersatz wird für längstens 60 Tage innerhalb von 2 Kalenderjahren geleistet.
Der Kostenersatz wird nach Vorlage der Abrechnung über die erbrachten Pflege- und Betreuungsleistungen gezahlt. Diese Abrechnung hat folgende Angaben zu enthalten:
Vor- und Zuname der pflegebedürftigen Person,
die tatsächliche Dauer der Betreuung bzw. Hilfe (Stunden pro Woche/Tag),
die verrichteten Tätigkeiten.

Dauernd notwendige Pflege:
Dauernd notwendige Pflege und Betreuung ist gegeben, wenn der Pflegebedarf gemäß § 1 Abs. 2 AVBP 2004 voraussichtlich für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten besteht.
Das Pflegegeld laut Leistungstarif wird bei dauernd notwendiger Pflege und Betreuung erbracht.
Die Auszahlung erfolgt monatlich im nachhinein.
Für Zeiträume von weniger als einem Monat wird pro Tag 1/30 dieses Betrages bezahlt. In Abänderung von § 8, Abs. 4 AVBP 2004 wird bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem EU-Mitgliedsstaat Pflegegeld für höchstens sechs Monate geleistet.
Erhält eine versicherte Person Pflegegeldleistungen nach dem Bundespflegegeldgesetz oder den Landespflegegeldgesetzen oder sind nach diesen Bestimmungen Leistungen beantragt, sind die dort getroffenen Feststellungen in Bezug auf den Pflegebedarf und die Pflegestufe maßgebend und vom Antragsteller nachzuweisen.
Dies gilt auch bei Änderungen hinsichtlich des Pflegebedarfs und der Pflegestufe.

Dauernd notwendige Pflege knüpft an das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) an

Pflegestufen/Aufwand laut BPGG:
Pflegestufe 1 - Pflegeaufwand mehr als 50 Stunden monatlich;
Pflegestufe 2 - Pflegeaufwand mehr als 75 Stunden monatlich;
Pflegestufe 3 - Pflegeaufwand mehr als 120 Stunden monatlich;
Pflegestufe 4 - Pflegeaufwand mehr als 160 Stunden monatlich;
Pflegestufe 5 - Pflegeaufwand mehr als 180 Stunden monatlich;
Pflegestufe 6 - Pflegeaufwand mehr als 180 Stunden monatlich und zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich und regelmäßig rund um die Uhr zu erbringen sind oder die dauernde Beaufsichtigung wegen Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung erforderlich ist.
Pflegestufe 7 - Pflegeaufwand mehr als 180 Stunden monatlich und praktische Bewegungs-unfähigkeit vorliegt.

Pflegegeldversicherung
Kostenersatz bei vorübergehender Pflege versus Pflegegeld bei dauerhafter Pflege
Für vorübergehend notwendige Pflege und Betreuung wird kein Kostenersatz geleistet, wenn und solange ein Anspruch auf Pflegegeld bei dauernd notwendiger Pflege und Betreuung besteht oder begründet werden könnte. Wurde bereits eine Leistung für vorübergehend notwendige Pflege und Betreuung erbracht, besteht für diesen Zeitraum kein Anspruch auf Pflegegeld bei dauernd notwendiger Pflege und Betreuung (keine Doppelzahlung).


Kurzfristige Krankenversicherung
 

Verträge mit Laufzeit bis zu 1 Jahr (11 Monate):

Allgemein
Die kurzfristige Krankheitskostenversicherung kann für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr abgeschlossen werden:
Der Abschluss ist sowohl für vorübergehende Aufenthalte in Österreich als auch für vorübergehende Aufenthalte im Ausland möglich;
Es entfallen die allgemeinen Wartezeiten;

Versicherung von ausländischen Staatsbürgern für vorübergehenden Aufenthalt in Österreich
In allen Fällen ist eine genaue Risikoprüfung erforderlich, falls diese aufgrund von Sprachproblemen oder aufgrund fehlender Unterlagen (Angabe von Krankheiten, aber Behandler oder Spital nicht bekannt) nicht ordnungsgemäß möglich ist, wird der Antrag nicht angenommen.

Vertragsdauer
Für weniger als zwei Monate sollten Zahlscheinprodukte der Europäischen Vers. AG verwendet werden;
Von zwei bis elf Monaten ist die kurzfristige Krankenversicherung nach Tarif RB vorgesehen;
Ab einem Jahr Anfrage im Ressort Kranken/Unfall;



 
 
 
RATIO Vorsorgen mit Vernunft - Deutschlandsberg 8530, Grazer Straße 32, Tel.: 03462/30654, deutschlandsberg@ratio-vers.at

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