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Der
Europa Rechtsschutz für Privatbereich, Beruf
und Verkehr gilt für Arbeitnehmer
Der
Europa Rechtsschutz schützt Sie, Ihren Ehepartner
bzw. Lebenspartner und die minderjährigen
Kinder
im gemeinsamen Haushalt (Volljährige Kinder im
gemeinsamen Haushalt, solange
Familienbeihilfe
bezogen wird)
Die
Rechtsschutzversicherung zahlt Kosten (z.B. für
den Rechtsanwalt, die Sachverständigen, das
Gericht)
bis zu 40.000,-- Euro pro Versicherungsfall
Grundsätzlich
haben Sie in allen Rechtsschutzbereichen frei Auswahl
des Rechtsanwaltes in
Gerichts-
u. Verwaltungsverfahren. Einzige Ausnahme: Beim Beratungs-Rechtsschutz
stellt die
Generali
Gruppe den Rechtsanwalt bei. Wählen Sie den Selbstbeteiligungs-Bonus,
haben Sie bei
freier Auswahl des Rechtsanwaltes einen Selbstbehalt
von zehn Prozent der Kosten zu tragen. Stellt
die
Generali Gruppe den Rechtsanwalt bei, entfällt
der Selbstbehalt.
Die
Beauftragung des Rechtsanwaltes erfolgt immer duch
die Versicherung
Ihr Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich
mit dem Tag des Vertragsabschlusses. In folgenden
Bereichen
ist eine Wartezeit von drei Monaten üblich: Arbeitsgerichts-Rechtsschutz,
Sozialversicherungs-Rechtsschutz,
Beratungs-Rechtsschutz, Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz,
Rechtsschutz
für Grundstückseigentum und Miete. Beim
Rechtsschutz für Erb- u. Familienrecht
beträgt
die Wartezeit: zwölf Monate im Erbrecht, neuen
Monate in Kindschaftsangelegenheiten und
sechs
Monate in sonstigen Fällen.
In
allen angeführten Bereichen erstreckt sich der
Versicherungsschutz auf Europa (im
geographischen
Sinn), die außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten,
die Kanarischen Inseln,
Madeira
und die Azoren. Ausgenommen davon ist der Rechtsschutz
für Grundstückseigentum und
Miete
sowie Erb- u. Familienrecht (hier gilt der Versicherungsschutz
nur für Verfahren, die in
Österreich
erfolgen).
Den Verträgen liegen die Allgemeinen Bedingungen
für die Rechtsschutzversicherung (ARB/2002) zugrunde.
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