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Die teilweise dramatische Risikosituation
bei jungen Fahranfängern hat den Gesetzgeber bewogen,
die Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung ab
1.1.2003 zu ändern.
Künftig muss der Führerscheinneuling innerhalb eines
Jahres nach Erhalt der befristeten Lenkerberechtigung eine
zweite Ausbildungsphase durchlaufen. Diese besteht aus zwei
Perfektionsfahrten und einem Fahrsicherheitstraining in Verbindung
mit einem verkehrs-psychologischen Gruppengespräch. Insgesamt
steigen die Kosten der Fahrausbildung um 5% - 10%.
Als Versicherer begrüßen wir diese Neuerung und
erwarten uns eine deutliche Reduktion der Schadenquote in
diesem Segment. Mehrere unabhängige Studien prognostizieren
eine Senkung des Unfallrisikos um mindestens 20%. Daher haben
wir uns entschlossen, in Kooperation mit dem ÖAMTC und
den Fahrschulen eine Förderungsaktion zu starten.
Unseren jungen Kunden stellen wir unter bestimmten Voraussetzungen
als Belohnung für schadenfreies Fahren die Auszahlung
eines Betrages in der Höhe von € 110.- (PerfectDRIVERBonus)
in Aussicht.
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Die
Zusage ist an folgende Kriterien gebunden: |
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Der
Führerscheinneuling schließt nach Erwerb
der befristeten Lenkerberechtigung für seinen ersten
Pkw/Kombi
(HG II Pkt.1) innerhalb eines Jahres nach der Führerschein-Ausstellung
bei Generali/VVD
oder
Interunfall zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung
mit VS € 10 Mio. ab.
Der
Führerscheinneuling muss gleich Zulassungsbesitzer
und Versicherungsnehmer sein.
Die
Anspruchsberechtigung wird am Polizzendokument vermerkt.
Die
aktuellen Akzeptationsrichtlinien gelten unverändert,
d.h. die Ablehnung bestimmter Risken bleibt
vorbehalten.
Der
Haftpflicht-Vertrag darf innerhalb der ersten drei Jahre
nach Abschluss keinen außertariflichen
Rabatt
beinhalten.
Einstieg
muss in der Bonus-/Malusstufe 09 erfolgen.
Sind
die ersten drei Jahre ohne maluswirksamen Haftpflicht-Schaden
verlaufen, so kann der Kunde
die
Einlösung des Betrags von € 110.- beantragen.
Nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen
wird
obiger Betrag vergütet.
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