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Für Pkw/Kombi, Lkw bis 1t
Nutzlast und Wohnmobile bis 3,5t Gesamtgewicht.
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Kfz-Insassenschutz |
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Die
vereinbarte Versicherungssumme gilt für jeden einzelnen
kraftfahrrechtlich genehmigten Platz des im Vertrag
bezeichneten Fahrzeuges.
Sind im Unfallzeitpunkt mehr Personen versichert, als
Plätze kraftfahrrechtlich genehmigt sind, oder
mehr Plätze vorhanden als im Versicherungsantrag
angegeben, wird die Versicherungsleistung für die
einzelne Person entsprechend gekürzt.
Im
Kfz-Insassenschutz müssen die Versicherungssummen
für den Todesfall und für den Fall der dauernden
Invalidität zusammen mindestens 30.000,-- Euro
betragen.
Erhöhte
Leistung in Kfz-Insassenschutz:
Nach einem Unfall leistet der Versicherer ein Spitalsgeld
von 30,-- Euro pro Tag, max. jedoch 990,-- Euro, wenn
der Verletzte durch einen Gurt gesichert war.
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Kfz-TOP-Insassenschutz
(zusätzlich zu Kfz-Insassenschutz) |
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Nach
einem Unfall leistet der Versicherer ein Spitalsgeld
von 100,-- Euro pro Tag, max. jedoch 3.000,-- Euro,
wenn der Verletzte durch einen Gurt gesichert war.
Weiters leistet der Versicherer den Ersatz der Kosten
für eine stationäre Behandlung in der Sonderklasse
Mehrbettzimmer.
Ersatztagegeld bei Nichtinanspruchnahme 100,-- Euro.
Höchstentschädigungssumme
20.000,-- Euro.
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