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KFZ - Anmeldung von Kraftfahrzeugen zurück zur Produktübersicht
 

Schnell:
Sie bekommen Ihr Kennzeichen innerhalb kürzester Zeit.

Flexibel:
Auf Wunsch kommen wir direkt zu Ihnen nach Hause oder zum Autohändler.

Unbürokratisch:
Auch außerhalb unserer Bürozeiten, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite

Ihre Papiere Bitte!
Damit Sie sich ganz entspannt zurücklehnen können, benötigen wir eine gebührenfreie Vollmacht. Alles, was Sie sonst noch für eine Standard-Anmeldung durch unser mobiles Zulassungsservice brauchen, finden Sie hier.

Anmeldung
  Fahrzeugdokument des "Neufahrzeuges" (Typenschein/Einzelgenehmigungsbescheid) bzw.
Prüfgutachten einer Landesprüfstelle.
Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (sofern eine "Pickerl-Prüfung" bereits fällig war)
Kaufvertrag, Leasingbestätigung oder sonstiger Besitznachweis.
Finanzbestätigung (bei erstmaliger Zulassung in Österreich nach Eigenimport).
Meldenachweis, bei juristischen Personen: Gewerbeschein, Firmenbuchauszug, Amtsbestätigung
aus Vereinsregister für den Zulassungswerber.
Versicherungsbestätigung
gebührenfreie Vollmacht bei Anmeldung durch einen Stellvertreter
Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
Zulassungsschein oder beide Teile der Zulassungsbescheinigung bereits bestehender Fahrzeuge
bei Wechselkennzeichen.
Kammerbestätigung (etwa bei Taxi, Mietwagen oder Gütertransport)


Abmeldung
  Zulassungsschein oder beide Teile der Zulassungsbescheinigung.
alle Kennzeichentafeln.
nach Verlust oder Diebstahl: Verlust-/Diebstahlbestätigung einer östereichischen Polizei- oder
Gendarmeriedienststelle.
Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid.
gebührenfreie Vollmacht bei Abmeldung durch einen Stellvertreter.
Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten).


Für den Umstieg auf EU-Kennzeichen
  Zulassungsschein oder beide Teile der Zulassungsbescheinigung
Fahrzeugdokument des Fahrzeuges. (Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid)
die "alten" Kennzeichentafeln
Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (sofern eine "Pickerl-Prüfung" bereits fällig war)
gebührenfreie Vollmacht bei Ummeldung durch einen Stellvertreter
Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten).


Unterlagen je nach Änderungswunsch
  grundsätzlich in jedem Fall: Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
grundsätzlich in jedem Fall: Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
bei Wohnsitzwechsel innerhalb eines Verwaltungsbezirkes: neuer Meldenachweis
bei Namensänderungen: bitte fragen Sie in Ihrer Zulassungsstelle nach
Vollmacht (wenn der Antragssteller vertreten wird)
Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)


Kennzeichenverlust oder Diebstahl
  Zulassungsschein oder beide Teile der Zulassungsbescheinigung
Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
Verlust-/Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizei- oder Gendarmeriedienststelle
die eventuell verbliebene Kennzeichentafel
Prüfgutachten gemäß § 57a (Plakette) (sofern eine "Pickerl-Prüfung" bereits fällig war)
Vollmacht (wenn der Antragsteller vertreten wird)
Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)


Hinterlegung
  (Achtung: prämienwirksam erst ab 3 Monaten)
Zulassungsschein oder Teil I der Zulassungsbescheinigung bei Wechselkennzeichen von allen
Fahrzeugen
alle Kennzeichentafeln
Vollmacht (wenn der Antragsteller vertreten wird)
Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)


Wiederausfolgung nach Hinterlegung
  Versicherungsbestätigung
Vollmacht (wenn der Antragsteller vertreten wird)
Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)


Wunschkennzeichen
  Bei Erstbestellung eines persönlichen Wunschkennzeichen
Reservierungsbestätigung der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Verkehrsamt)

Bei Zuweisung eines bereits lagernden Wunschkennzeichen
Zulassungsschein oder beide Teile der Zulassungsbescheinigung
Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
alle bisherigen Kennzeichentafeln
Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Plakette) (sofern eine "Pickerl-Prüfung" bereits fällig war)
Vollmacht (wenn der Antragsteller vertreten wird)
Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)


Kosten der Zulassung
Bei der privaten Kfz-Zulassung zahlen Sie nur mehr die Anmeldung des Fahrzeuges. Alle nachträglichen Änderungen, Ergänzungen bis hin zur Abmeldung sind gratis. So fallen beispielsweise für Adressänderung, Namensänderung, Hinterlegung, Ausfolgung nach Hinterlegung oder Abmeldung keine zusätzlichen Kosten an.

Lediglich erforderliche Kennzeichentafeln oder Begutachtungsplaketten werden zum Erzeugerpreis weiterverrechnet. Bitte beachten Sie auch, dass immer dann eine neuerliche Anmeldung erfolgt, wenn Sie etwa in einen anderen Behördenbezirk übersiedeln, wenn Sie Ihr Fahrzeug auch innerhalb der Familie übertragen oder etwa ein zusätzliches Fahrzeug auch mit einem Wechselkennzeichen anmelden.

Wie können Sie zahlen?
Derzeit ist Barzahlung vorgesehen!

Was ist zu zahlen?

Die zu zahlenden Kosten bei einer Standardanmeldung betragen:
109,-- Euro pauschale Zulassungsgebühr (an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern)
30,92 Euro Kostenersatz für die betreibende Zulassungsstelle
6,18 Euro 20% Mwst. an das zuständige Finanzamt
18,-- Euro Kennzeichentafeln beispielsweise bei einem PKW (der tatsächliche Betragt hängt vom Fahrzeug ab)
1,45 Euro Begutachtungsplakette (wenn erforderlich)
   
Die zu zahlenden Kosten bei einem Überstellungskennzeichen betragen:
76,-- Euro pauschale Zulassungsgebühr (an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern)
36,-- Euro Sicherstellungsgebühr für das grüne Kennzeichen (können innerhalb eines Jahres zurückerstattet werden)
30,92 Kostenersatz für die betreibende Zulassungsstelle
6,18 Euro 20% Mwst. an das zuständige Finanzamt
17,40 Euro Kennzeichentafeln (der tatsächliche Betrag hängt vom Fahrzeug ab)








 
 
 
RATIO Vorsorgen mit Vernunft - Deutschlandsberg 8530, Grazer Straße 32, Tel.: 03462/30654, deutschlandsberg@ratio-vers.at

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