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Schnell:
Sie bekommen Ihr Kennzeichen innerhalb kürzester Zeit.
Flexibel:
Auf Wunsch kommen wir direkt zu Ihnen nach Hause oder zum
Autohändler.
Unbürokratisch:
Auch außerhalb unserer Bürozeiten, stehen wir
Ihnen mit Rat und Tat zur Seite
Ihre Papiere Bitte!
Damit Sie sich ganz entspannt zurücklehnen können,
benötigen wir eine gebührenfreie Vollmacht. Alles,
was Sie sonst noch für eine Standard-Anmeldung durch
unser mobiles Zulassungsservice brauchen, finden Sie hier.
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Anmeldung |
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Fahrzeugdokument
des "Neufahrzeuges" (Typenschein/Einzelgenehmigungsbescheid)
bzw.
Prüfgutachten
einer Landesprüfstelle.
Prüfgutachten
gemäß § 57a KFG (sofern eine "Pickerl-Prüfung"
bereits fällig war)
Kaufvertrag,
Leasingbestätigung oder sonstiger Besitznachweis.
Finanzbestätigung
(bei erstmaliger Zulassung in Österreich nach Eigenimport).
Meldenachweis,
bei juristischen Personen: Gewerbeschein, Firmenbuchauszug,
Amtsbestätigung
aus
Vereinsregister für den Zulassungswerber.
Versicherungsbestätigung
gebührenfreie
Vollmacht bei Anmeldung durch einen Stellvertreter
Identitätsnachweis
(des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
Zulassungsschein
oder beide Teile der Zulassungsbescheinigung bereits
bestehender Fahrzeuge
bei
Wechselkennzeichen.
Kammerbestätigung
(etwa bei Taxi, Mietwagen oder Gütertransport)
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Abmeldung |
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Zulassungsschein
oder beide Teile der Zulassungsbescheinigung.
alle
Kennzeichentafeln.
nach
Verlust oder Diebstahl: Verlust-/Diebstahlbestätigung
einer östereichischen Polizei- oder
Gendarmeriedienststelle.
Typenschein
oder Einzelgenehmigungsbescheid.
gebührenfreie
Vollmacht bei Abmeldung durch einen Stellvertreter.
Identitätsnachweis
(des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten). |
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Für
den Umstieg auf EU-Kennzeichen |
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Zulassungsschein
oder beide Teile der Zulassungsbescheinigung
Fahrzeugdokument
des Fahrzeuges. (Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid)
die
"alten" Kennzeichentafeln
Prüfgutachten
gemäß § 57a KFG (sofern eine "Pickerl-Prüfung"
bereits fällig war)
gebührenfreie
Vollmacht bei Ummeldung durch einen Stellvertreter
Identitätsnachweis
(des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten).
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Unterlagen
je nach Änderungswunsch |
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grundsätzlich
in jedem Fall: Zulassungsschein bzw. beide Teile der
Zulassungsbescheinigung
grundsätzlich
in jedem Fall: Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
bei
Wohnsitzwechsel innerhalb eines Verwaltungsbezirkes:
neuer Meldenachweis
bei
Namensänderungen: bitte fragen Sie in Ihrer Zulassungsstelle
nach
Vollmacht
(wenn der Antragssteller vertreten wird)
Identitätsnachweis
(des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten) |
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Kennzeichenverlust
oder Diebstahl |
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Zulassungsschein
oder beide Teile der Zulassungsbescheinigung
Typenschein
oder Einzelgenehmigungsbescheid
Verlust-/Diebstahlbestätigung
einer österreichischen Polizei- oder Gendarmeriedienststelle
die
eventuell verbliebene Kennzeichentafel
Prüfgutachten
gemäß § 57a (Plakette) (sofern eine
"Pickerl-Prüfung" bereits fällig
war)
Vollmacht
(wenn der Antragsteller vertreten wird)
Identitätsnachweis
(des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten) |
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Hinterlegung |
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(Achtung:
prämienwirksam erst ab 3 Monaten)
Zulassungsschein
oder Teil I der Zulassungsbescheinigung bei Wechselkennzeichen
von allen
Fahrzeugen
alle
Kennzeichentafeln
Vollmacht
(wenn der Antragsteller vertreten wird)
Identitätsnachweis
(des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten) |
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Wiederausfolgung
nach Hinterlegung |
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Versicherungsbestätigung
Vollmacht
(wenn der Antragsteller vertreten wird)
Identitätsnachweis
(des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten) |
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Wunschkennzeichen |
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Bei Erstbestellung eines
persönlichen Wunschkennzeichen
Reservierungsbestätigung
der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft
oder Verkehrsamt)
Bei Zuweisung eines bereits lagernden Wunschkennzeichen
Zulassungsschein
oder beide Teile der Zulassungsbescheinigung
Typenschein
oder Einzelgenehmigungsbescheid
alle
bisherigen Kennzeichentafeln
Prüfgutachten
gemäß § 57a KFG (Plakette) (sofern eine
"Pickerl-Prüfung" bereits fällig
war)
Vollmacht
(wenn der Antragsteller vertreten wird)
Identitätsnachweis
(des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
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Kosten der Zulassung
Bei der privaten Kfz-Zulassung zahlen Sie nur mehr die Anmeldung
des Fahrzeuges. Alle nachträglichen Änderungen,
Ergänzungen bis hin zur Abmeldung sind gratis. So fallen
beispielsweise für Adressänderung, Namensänderung,
Hinterlegung, Ausfolgung nach Hinterlegung oder Abmeldung
keine zusätzlichen Kosten an.
Lediglich erforderliche Kennzeichentafeln oder Begutachtungsplaketten
werden zum Erzeugerpreis weiterverrechnet. Bitte beachten
Sie auch, dass immer dann eine neuerliche Anmeldung erfolgt,
wenn Sie etwa in einen anderen Behördenbezirk übersiedeln,
wenn Sie Ihr Fahrzeug auch innerhalb der Familie übertragen
oder etwa ein zusätzliches Fahrzeug auch mit einem
Wechselkennzeichen anmelden.
Wie können Sie zahlen?
Derzeit ist Barzahlung vorgesehen!
Was ist zu zahlen?
| Die zu zahlenden Kosten
bei einer Standardanmeldung betragen: |
| 109,--
Euro |
pauschale
Zulassungsgebühr (an das Finanzamt für Gebühren
und Verkehrssteuern) |
| 30,92 Euro |
Kostenersatz für die
betreibende Zulassungsstelle |
| 6,18
Euro |
20% Mwst.
an das zuständige Finanzamt |
| 18,-- Euro |
Kennzeichentafeln beispielsweise
bei einem PKW (der tatsächliche Betragt hängt
vom Fahrzeug ab) |
| 1,45
Euro |
Begutachtungsplakette
(wenn erforderlich) |
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| Die zu zahlenden Kosten
bei einem Überstellungskennzeichen betragen: |
| 76,--
Euro |
pauschale
Zulassungsgebühr (an das Finanzamt für Gebühren
und Verkehrssteuern) |
| 36,-- Euro |
Sicherstellungsgebühr
für das grüne Kennzeichen (können innerhalb
eines Jahres zurückerstattet werden) |
| 30,92 |
Kostenersatz
für die betreibende Zulassungsstelle |
| 6,18 Euro |
20% Mwst. an das zuständige
Finanzamt |
| 17,40
Euro |
Kennzeichentafeln
(der tatsächliche Betrag hängt vom Fahrzeug
ab) |
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